DER KPS AUFSICHTSRAT
Sehr geehrte Aktionär*Innen,
der Aufsichtsrat informiert im folgenden Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021. Dabei werden insbesondere der kontinuierliche Dialog mit dem Vorstand, die Beratungsschwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats und die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses erörtert.
Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großem Engagement wahrgenommen. Er hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Rahmen der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen und zahlreicher informeller Treffen mit dem Vorstand sowie weiteren Mitgliedern des Managements und Mitarbeitern intensiv mit der Lage und den Perspektiven des Unternehmens sowie mit verschiedenen Sonderthemen befasst. Die Geschäftsführung des Vorstands wurde sorgfältig und regelmäßig überwacht. Darüber hinaus wurde der Vorstand im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung der Gesellschaft und bei der Entscheidung über wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet. Grundlagen für Überwachung und Beratung waren die Monatsberichte des Vorstands sowie regelmäßige persönliche und telefonische Besprechungen.
Grundsätzliche und regelmäßige Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats waren die laufende Überprüfung der Markt- und Geschäftsentwicklung des Unternehmens bzw. der verschiedenen Beratungssegmente, die rollierende Unternehmens-, Finanz- und Investitionsplanung, die Risikolage, das Risikokontrollsystem der Gesellschaft sowie Vorstandsangelegenheiten. Insbesondere das fortgesetzte Krisenmanagement und die Steuerung der entsprechenden Task Forces, ausgelöst durch die weiteren Wellen der Corona- Pandemie, haben die vergangenen Monate geprägt. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats möchte ich mich bei dieser Gelegenheit für den außerordentlichen Einsatz aller Aufsichtsratsmitglieder, beim Vorstand, den Führungskräften und nicht zuletzt bei den Mitarbeitern bei der Bewältigung dieser Ausnahmesituation bedanken!
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2020/2021 regelmäßig, zeitnah und umfassend zu unternehmensrelevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, strategischen Maßnahmen sowie über wichtige Geschäftsvorgänge und -vorhaben informiert. Rechtzeitig vor den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichte zu den einzelnen Segmenten vorbereitet und vom Aufsichtsrat geprüft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat unter Angaben von Gründen erläutert und vom Aufsichtsrat diskutiert. Zu den Abweichungen im Geschäftsverlauf gehören insbesondere die Maßnahmen zur Bewältigung der weiteren Wellen in der Corona-Krise. Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und Beschlussvorlagen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsleitung überzeugt.
Bedeutende Maßnahmen des Vorstands erfolgten nur nach Abstimmung und Freigabe mit dem Aufsichtsrat. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Vorstand mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt und hat diesen über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle stets unverzüglich informiert.
Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2020/2021 neben zahlreichen informellen Treffen, Telefonaten und Videokonferenzen zu sieben offiziellen Sitzungen zusammengetreten. Bei der Aufsichtsratssitzung am
21. Mai 2021 waren die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Vorstand persönlich anwesend. Alle übrigen Aufsichtsratssitzungen wurden aus Sicherheitsgründen in Form von Videokonferenzen abgehalten.
In den Sitzungen wurden jeweils der Verlauf der abgelaufenen Perioden und die aktuelle Geschäftssituation beleuchtet; die Maßnahmen der jeweils aktualisierten Entwicklung im Zusammenhang mit Corona-Krise sowie einzelne Segmente mit negativer Planabweichung wurden ebenso eingehend
diskutiert wie auch sich bietende Chancen zu Firmenakquisitionen.
In der Sitzung vom 15. Januar 2021 wurde die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex geprüft und der Vorsitzende des Aufsichtsrats ermächtigt, diese zu unterzeichnen. Anschließend haben die Wirtschaftsprüfer zusammen mit dem Vorstand den vorläufigen Jahresabschluss nebst Lagebericht und den geprüften Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der Gesellschaft, jeweils für das Geschäftsjahr 2019/2020, nebst den jeweiligen Prüfungsberichten vorgestellt und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse und Schwerpunkte der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat beschloss den Jahresabschluss in einer gesonderten Sitzung zu billigen. Abschließend wurde die zum 31.12.2021 auslaufende Vertragssituation des Vorstandes hinsichtlich einer Verlängerung behandelt.
Am 21. Januar 2021 wurden der Jahresabschluss nebst Lagebericht und des Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019/2020 gebilligt und der Bericht des Aufsichtsrats ebenfalls für das Geschäftsjahr 2019/2020 verabschiedet. Anschließend informierte der Vorstand über die wirtschaftliche Entwicklung des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2020/2021. Der bestehende Vorstandsvertrag des Vorstands wurde um die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex erweitert. Der Aufsichtsrat stimmte mit gesonderter Beschlussfassung der Verlängerung des Vorstandsvertrags um weitere 5 Jahre zu.
In der Aufsichtsratssitzung vom 26.03.2021 stimmte der Aufsichtsrat, vor dem Hintergrund der aktuellen Coronasituation, den Modalitäten zur erneuten Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung zu. Anschließend wurden ebenfalls die Einladung und die Tagesordnung für die Hauptversammlung vom Vorstand vorgestellt und vom Aufsichtsrat verabschiedet. Für den Vorstand wurde das Vorstandsvergütungssystem nach § 87 a Abs. 1 S.1 AktG vom Aufsichtsrat beschlossen und verabschiedet.
Die Aufsichtsratssitzung vom 21.05.2021 beschäftigte sich mit dem Verlauf der an diesem Tag durchgeführten Hauptversammlung, dem vom Vorstand erläuterten Halbjahresergebnis, dem Status der offenen Rechtsstreitigkeiten und dem Status potentieller Unternehmensakquisitionen. Weitere Beschlüsse wurden nicht gefasst.
Die letzten beiden Sitzungen des Aufsichtsrats am 11.06.2021 und am 03.08.2021 befassten sich mit der Durchführung einer konkreten Unternehmensakquisition. Es wurden die Abgabe eines nicht bindenden und anschließend eines bindenden Kaufangebots besprochen und entschieden. Die Transaktion kam schließlich nicht zu Stande.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei werden sie von der Gesellschaft angemessen unterstützt.
Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt. Gegenstand der Selbstbeurteilung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Angesichts der Größe des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde die Selbstbeurteilung ohne externen Berater durchgeführt. Die Untersuchung kam wie auch im Vorjahr zu einem positiven Ergebnis.
Von Bedeutung waren auch die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben entschieden, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit verschiedenen Ausnahmen, die durch die Größe der Gesellschaft bedingt sind, zu entsprechen. Vorstand und Aufsichtsrat sehen den Kodex als wichtigen Schritt zur Transparenz, Unternehmensführung und Kontrolle. Am 15. Januar 2021 hat der Aufsichtsrat die Corporate Governance turnusmäßig thematisiert und die neue gemeinsame Entsprechenserklärung von Aufsichtsrat und Vorstand für das Jahr 2020 gemäß
§ 161 AktG beschlossen, die zusammen mit der alten Entsprechenserklärung auf den Internetseiten der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung gestellt wird. Zu einer der Ausnahmen des Corporate Governance Kodex gehört, dass der Aufsichtsrat größenbedingt keine gesonderten Ausschüsse bildet. In der genannten Sitzung wurden ebenfalls turnusgemäß die konzerninternen Compliance-Fragen thematisiert und geprüft.
Dem Aufsichtsrat gehörten im gesamten Geschäftsjahr 2020/2021 die nachfolgenden Personen an: Herr Michael Tsifidaris, Vorsitzender
Herr Hans-Werner Hartmann, stellvertretender Vorsitzender Herr Uwe Grünewald
Mit Herrn Hans-Werner Hartmann gehört dem Aufsichtsrat ein Mitglied an, das gemäß § 100 Abs. 5 AktG über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner im Aufsichtsrat im Sinne der Empfehlung C.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex angemessen, der unabhängige Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat ist Herr Hans-Werner Hartmann.
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats legen dem Aufsichtsrat etwaige Interessenkonflikte offen. Solche Interessenkonflikte sind jedoch im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Die von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählte Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat die Buchführung, den Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte für das Geschäftsjahr 2020/2021 geprüft und jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. An der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bestehen keine Zweifel; dieser hat die geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben. Die Anforderungen des Corporate Governance Kodex zum Auftragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer sind erfüllt. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Abschlussprüfer ausführlich berichtet; dabei lagen die vollständigen Jahresabschlüsse des Konzerns und aller Tochtergesellschaften sowie der Bericht über die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung des Einzelabschlusses der KPS AG vor. Der Prüfer stand darüber hinaus für weitere Fragen zur Verfügung.
Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zugesandt. Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 14. Januar 2022 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Berichte des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Ergebnis unserer eigenen (stichprobenhaften) Prüfung entspricht dem Ergebnis der Abschlussprüfung. Der Aufsichtsrat hatte keinen Anlass, Einwendungen gegen die Geschäftsführung und die vorgelegten Abschlüsse zu erheben.
Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eingehenden Prüfung und Diskussion mit dem Abschlussprüfer sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der KPS AG und den Konzernabschluss einschließlich der Lageberichte am 19. Januar 2022 gebilligt, der Jahresabschluss der KPS AG ist damit festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde dabei ebenfalls
verabschiedet. Dem vom Vorstand zugeleiteten und erläuterten Gewinnverwendungsvorschlag hat sich der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzlage der Gesellschaft angeschlossen. Der Aufsichtsrat hält die vorgeschlagene Dividende für angemessen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns für ihr außerordentliches Engagement im vergangenen Geschäftsjahr, das durch die Corona-Pandemie geprägt war.
Der Aufsichtsrat Michael Tsifidaris
Aufsichtsratsvorsitzender
Mit der Weiterentwicklung der hauseigenen KPS Rapid-Transformation®-Methode zu dem innovativen
„Instant Transformation“ Ansatz basierend auf schlüsselfertigen Plattformen geht KPS davon aus, ihre solide Referenzkundenbasis insbesondere in den Branchen Handel und Konsumgüter weiter ausbauen zu können.
Die Strategie der KPS bilden die drei Säulen Internationalisierung, Innovation und Industrialisierung.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 konnte die KPS ihre Internationalisierung weiter ausbauen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum lag der internationale Umsatzbeitrag bei 90,4 (Vorjahr: 82,9) Mio. € und entsprach damit 57,2 % (Vorjahr: 49,8 %) des Konzernumsatzes.
Für KPS nimmt neben der Internationalisierung die Säulen Innovation und Industrialisierung einen bedeutenden Stellenwert ein.
Die Technologie-Teams von KPS befassen sich ständig mit aktuellen technologischen Entwicklungen und überlegen, wie diese möglichst effizient bei Kunden eingesetzt werden können. Der Fokus auf Innovation stellt sicher, dass KPS ihre Kunden auf Basis neuester technologischer Standards beraten kann.
Das Konzept der Industrialisierung: KPS hat für verschiedene Branchen schlüsselfertige, sofort einsetzbare Plattformen entwickelt, mit denen Unternehmen ihre Digitalisierung schnell auf den neuesten technologischen Stand bringen können. Das Konzept der Industrialisierung geht von der Idee aus, dass Unternehmen innerhalb einer Branche ähnliche Digitalisierungslösungen benötigen. Mit den Branchenplattformen zur Digitalen Transformation wird Unternehmen ein Produkt zu Verfügung gestellt, dass sämtliche Prozesse „End-to-End“ integriert. Gleichzeitig lassen sich die Plattformen individualisieren und auf die spezifischen Anforderungen von Kunden anpassen.
In der klassischen Beratung werden für jeden Kunden spezifische Projektteams gebildet, die in der Regel am Standort des Kunden Lösungen erarbeiten und umsetzen. Oftmals werden für die einzelnen Teilabschnitte Strategieberatung, Konzeption, Implementierung und Übergabe verschiedene Beratungsgesellschaften beauftragt. Mit dem plattformbasierten „Instant Transformation“-Ansatz folgt KPS einem eigenen, zu der klassischen Herangehensweise konträren Ansatz. Dabei werden innovative, standardisierte technologische Konzepte sowie Prozessketten in den KPS- Designzentren entwickelt, auf den Plattformen vereint, so dass die Technologien für mehrere Projekte verwendet werden können. Daraus ergeben sich mehrere Vorteile für die Kunden und Mitarbeiter*Innen der KPS. Zum einen lassen sich Projektlaufzeiten erheblich verkürzen, wenn auf bereits vorhandene Prozessketten zurückgegriffen werden kann. Zum anderen können Teile des Projekts am Standort von KPS anstatt vor Ort bei Kunden realisiert werden. Dadurch verringert sich der Ressourceneinsatz für die Projekte.
Ihre strategische Positionierung kam der KPS bei der Bewältigung der Herausforderungen der COVID-19 Krise zu gute. So konnte die KPS mit der Verschärfung der COVID-19 Pandemie schnell in einen Remote- Modus umstellen, Mitarbeiter*Innen aus dem Home Office arbeiten lassen und Kunden nahezu ohne Unterbrechungen weiter die KPS-Services in gewohnter Qualität liefern.
Die KPS-Gruppe hat ihre Position als führendes Management-Beratungsunternehmen für den Handel und die Konsumgüterindustrie im vergangenen Jahr weiter gefestigt und parallel dazu seine Kompetenz in anderen Branchen verstärkt ausgebaut. KPS verfügt über eine solide Kundenreferenzbasis in den Bereichen Fashion, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Chemie, Arzneimittel, Möbelhandel, Sportartikel, Konsumgüter sowie im Dienstleistungssektor und in der Industrie.
Zum Kundenportfolio zählen u.a. auch Energieversorger sowie Unternehmen der öffentlichen Verwaltung, genauso wie Industriebetriebe oder Maschinenbauer im B2B-Geschäft. Darüber hinaus hat KPS die Kundenstruktur in den letzten Jahren stark internationalisiert.
Veränderungen erfolgreich zu gestalten bei gleichzeitiger Sicherstellung des optimalen Preis- Leistungs- Verhältnisses, definiert die hohe Beratungsqualität, von die Kunden der KPS aus den verschiedensten Sektoren in großem Maße profitieren.
Die innovativere Lösung entscheidet im Wettbewerb der Zukunft. Bereits in der Gegenwart ist eine unternehmensweite digitale Transformations- und Omnichannel-Strategie die Voraussetzung zur Bewältigung der komplexesten Herausforderungen.
Personalisierung und Unternehmenssteuerung in Echtzeit erfordern das grundlegende operationale und kulturelle Umdenken der gesamten Organisation. Im weltweiten Markt für Beratungs- und Servicedienstleistungen ist die Umsetzung digitaler Geschäftsmodelle mit innovativen IT-Technologien oftmals entscheidend für den langfristigen Erfolg von Unternehmen.
Die KPS-Gruppe berät ihre Kunden in strategischen Fragen der digitalen Transformation wie Geschäftsmodellstrategien und Innovations-Ökosystemen. In der Business Transformation, der Umsetzung im Unternehmen, liefert KPS für die jeweilige Branche integrierte, auf den Kunden ausgerichtete End-to-End-Prozessketten integriert auf branchenspezifischen digitalen Plattformen und implementiert diese mit den entsprechenden Technologien. KPS berät seine Kunden von Anfang an auch im erforderlichen Change-Management. Im Produktivbetrieb unterstützt KPS seine Kunden im Applikations- und Site Management sowie im Support.
Die Expert*Innen von KPS haben das Wissen, die Erfahrung und den Branchenhintergrund, der hierfür erforderlich ist und dieser Vorsprung wird durch kontinuierliche Investitionen in Werkzeuge, Menschen und Technologien gesichert. KPS-Berater*Innen und Spezialist*Innen berücksichtigen bei ihrer Arbeit stets die internationalen und technologischen Bedürfnisse unserer Kunden. Alles in einer Hand, damit Ziele nicht immer nur Ziele bleiben, lautet unser Credo. Die Transformationsberater und Spezialisten der KPS fokussieren auf die tatsächliche Umsetzung von Handlungsempfehlungen und Lösungen. Dadurch unterscheiden wir uns erkennbar von der traditionellen Strategie- und Prozessberatung der Mitbewerber.
KPS investiert im Bereich Forschung und Entwicklung vor allem in Verbesserungen der technischen Integration verschiedener Softwareplattformen wie SAP und Hybris.
Seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 wird intensiv Entwicklungsarbeit zur Standardisierung von SAP- Prozessstrecken geleistet. Zudem wurden diese Prozessketten zu standardisierten Instant Platforms Produkten weiterentwickelt.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden insgesamt 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,0) Mio. € Eigenleistungen aktiviert. Davon entfielen 0,2 Mio. € auf Prozesstrecken und 0,7 Mio. € auf aktivierte Eigenleistungen in Zusam- menhang mit der Einführung von SAP S/4.
Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag nur zum Teil fertig gestellt. Es fielen Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) an.
Die KPS AG ist die rechtliche Muttergesellschaft des KPS-Konzerns, die mit rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften in Deutschland und im europäischen Ausland tätig ist.
Der Vorstand der KPS AG leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist insbesondere in Entscheidungen mit eingebunden, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind.
Der Sitz der KPS AG ist Unterföhring. Wichtige Tochtergesellschaften befinden sich in Barcelona (Spanien), Hamburg (Deutschland), Kopenhagen (Dänemark), Norwegen (Oslo) und London (Großbritannien).
Im Berichtsjahr konnte die KPS ihre europäische Ausrichtung weiter voran treiben und die außerhalb Deutschlands erzielten Umsätze erneut steigern.
KPS-Mitarbeiter*Innen überzeugen ihre Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung aller Mitarbeiter voraus. Diese Maßstäbe setzt KPS auch bei der Neueinstellung von Mitarbeiter*Innen an.
Die zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung der KPS-Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld.
Am 30. September 2021 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 647 Mitarbeiter*Innen (Vorjahr: 619). Damit ist die Mitarbeiterzahl im Geschäftsjahr 2020/2021 um 28 Mitarbeiter*Innen im Vergleich zum Stichtag 30.09.2020 gestiegen. In Deutschland beschäftigt die KPS 459 (Vorjahr 447) Mitarbeiter*Innen. dies entspricht einem Anteil von 70,9 % (Vorjahr: 72,2 %) im Gesamtkonzern.
Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2020/2021 bei 69,9 Mio. € und damit 3,7 % über dem Wert des Vorjahres (67,5 Mio. €)
Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Regionen und Funktionen gegliedert.
Mitarbeiter*Innen KPS-Konzern
30.09.2021 30.09.2020 Veränderung
Mitarbeiter*innen pro Region
Deutschland | 459 | 447 | 12 |
Spanien | 75 | 81 | -6 |
Großbritannien | 75 | 54 | 21 |
Dänemark | 18 | 18 | 0 |
Schweiz | 5 | 4 | 1 |
Österreich | 5 | 5 | 0 |
Schweden | 4 | 3 | 1 |
Niederlande | 3 | 3 | 0 |
Norwegen | 3 | 4 | -1 |
Gesamt | 647 | 619 | 28 |
Vorstand | 1 | 1 | 0 |
Geschäftsführer | 12 | 14 | -2 |
Berater | 529 | 516 | 13 |
Verwaltung | 101 | 85 | 16 |
Auszubildende | 4 | 3 | 1 |
Gesamt | 647 | 619 | 28 |
Neben den in der obigen Darstellung genannten Geschäftsführern ist auch der Vorstand der KPS AG, Herr Leonardo Musso (bei insgesamt 14 weiteren Gesellschaften) als Geschäftsführer bestellt. Somit waren 13 Personen als Geschäftsführer im KPS-Konzern per 30. September 2021 tätig.
Im KPS-Konzern besteht ein Kontroll- und Steuerungssystem, das auf die Wertsteigerung des Gesamtkonzerns abzielt. Hieraus abgeleitet ergeben sich die Zielsetzungen für die einzelnen Segmente und das Konzernunternehmen. Die Steuerung erfolgt ausgehend vom Konzern über die Segmente bis auf die einzelnen Profit-Center-Ebenen. Die periodische Steuerung wird unter Berücksichtigung der durch die internationale Rechnungslegung definierten Bilanzierungs- und Bewertungsregeln durchgeführt. Als Kennzahlen für die Steuerung werden neben dem Umsatz und dem EBITDA bestimmte segment- und profitcenterbezogene Kennzahlen verwendet.
Das vom KPS-Management eingeführte Maßnahmenpaket als Reaktion auf die COVID-19 Pandemie wurde temporär um projektbezogene liquiditätsbezogene und aufwandsbezogene Kennzahlen erweitert.
WIRTSCHAFTSBERICHT DES KPS-KONZERNS
Anmerkungen zu den Abschnitten gesamtwirtschaftliche Entwicklung:
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Geschäftsberichts für die Periode 01.10.2020 bis 30.09.2021 werden ausschließlich Wirtschafts- und Konjunkturberichte verwendet, die bis einschließlich Oktober 2021 veröffentlicht wurden.
Entsprechend sind mögliche Auswirkungen, politische Maßnahmen und zunehmende Unsicherheiten, die durch neue COVID-19 Virusvarianten (z.B. die seit November identifizierte Omikron-Variante) auftreten könnten, in den folgenden Abschnitten nicht berücksichtigt.
Zudem liegen den im September und Oktober 2021 veröffentlichten Studien die Daten und Pandemielagen bis zu diesem Zeitpunkt zu Grunde. Die seit Oktober 2021 in einigen Ländern (z.B. Deutschland) zu beobachtenden steigenden COVID-19 Infektionszahlen und die damit verbundenen neuen politischen Maßnahmen sind in den Einschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Lage für den Betrachtungszeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021 nicht enthalten.
Wirtschaftswachstum und wirtschaftliche Erholung aufgrund von wiederkehrenden Infektionswellen sowie neuen COVID-19 Mutationen weiterhin negativ beeinflusst
Die Erwartungen für das globale Wachstum in 2021 wurden laut des World Economic Outlooks (Oktober 2021) des Internationalen Währungsfonds auf 5,9% gesenkt. Die Prognose für 2022 beträgt weiterhin 4,9%.1
Global lassen sich aufgrund von wiederkehrenden Infektionswellen je nach Impffortschritt große Unterschiede in der konjunkturellen Erholung feststellen: Demnach korreliert eine hohe Impfquote mit einer zügigen Normalisierung des Produktionsniveaus, wohingegen es in Ländern mit erschwertem Zugang zu den Impfungen weiterhin schleppend mit der Wirtschaft vorangeht.2 Hinzu kamen weltweite Lieferschwierigkeiten, die der Industrieproduktion schadeten.3
Auch das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW) passte für das Jahr 2021 seine Wachstumsprognose für das globale BIP von 6,7% auf 5,9% an. Die Kieler Experten begründeten diese Korrektur mit den weiterhin anhaltenden eindämmenden Maßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie.4 Für das Jahr 2022 rechnet das IfW mit einem BIP-Zuwachs von 5,0%.5
1 International Monetary Fund, World Economic Outlook, October 2021, https://www.imf.org/en/Publications/WEO/Issues/2021/10/12/world- economic-outlook-october-2021 S. XIII
2 S.2
3 IfW Kiel, Erholungspfad mit Stolpersteinen, Kieler Konjunkturberichte Weltwirtschaft Herbst 2021, Nr. 81,
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_81_2021- Q3_Welt_DE.pdf, S.3
4 IfW Kiel, Erholungspfad mit Stolpersteinen, Kieler Konjunkturberichte Weltwirtschaft Herbst 2021, Nr. 81,
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_81_2021- Q3_Welt_DE.pdf, S.3
5 IfW Kiel, Erholungspfad mit Stolpersteinen, Kieler Konjunkturberichte Weltwirtschaft Herbst 2021, Nr. 81,
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_81_2021- Q3_Welt_DE.pdf, S.12
Erholung der Konjunktur in 2021 im Euroraum
Im Jahr 2021 sollte sich die Konjunktur im Euroraum gemäßt des IfW wieder Richtung dem Niveau vor Ausbruch der COVID-19 Krise bewegen.6 Nachdem im Winterhalbjahr 2020/21 die Wirtschaftsleistung aufgrund der zweiten Pandemiewelle geschwächt wurde, hat sich die Wirtschaft durch Fortschritte bei den Impfkampagnen und sinkende Fallzahlen im Euroraum im Frühjahr und Sommer 2021 wieder deutlich erholt. Entsprechend rechnen die Experten mit einem Zuwachs des BIPs um 5,1% in 2021 sowie um 4,4% in 2022.7
Während das Gesamtbild positiv stimmt, gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern des Euroraums und dem erreichten BIP. Spanien ist mit 6,8% noch am weitesten vom Vorkrisenstand der Produktion entfernt, ähnlich wie Portugal (4,6%) und Italien (3,8%).8 Gut erholt haben sich hingegen Irland, Finnland, Griechenland und Luxemburg.9
Wirtschaftliche Erholung verschiebt sich durch Lieferengpässe und Eindämmungsmaßnahmen infolge der COVID-19 Pandemie
Die Erholung der deutschen Wirtschaft verlangsamte sich aufgrund anhaltender Lieferengpässe und den weiterhin bestehenden Infektionseindämmungsmaßnahmen.10
Von den eindämmenden Maßnahmen waren besonders die kontaktintensiven Dienstleistungsbereiche betroffen, während sich die Lieferengpässe besonders auf die deutsche Industrie auswirken.11 Der Aufholprozess der deutschen Wirtschaft sollte sich demnach weiter nach hinten verschieben. Die Experten des IfW erwarten einen Anstieg des BIP für 2021 um 2,6%. Für 2022 wird mit einem Zuwachs von 5,1% gerechnet.12
6 IfW Kiel, Erholung mit Sand im Getriebe, Kieler Konjunkturberichte Euroraum im Herbst, Nr. 82 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/- ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_82_2021_Q3_Euroraum_DE.pdf, S.3
7 IfW Kiel, Erholung mit Sand im Getriebe, Kieler Konjunkturberichte Euroraum im Herbst, Nr. 82 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/- ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_82_2021_Q3_Euroraum_DE.pdf, S.3
8 IfW Kiel, Erholung mit Sand im Getriebe, Kieler Konjunkturberichte Euroraum im Herbst, Nr. 82 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/- ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_82_2021_Q3_Euroraum_DE.pdf, S. 4
9 IfW Kiel, Erholung mit Sand im Getriebe, Kieler Konjunkturberichte Euroraum im Herbst, Nr. 82 https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/- ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_82_2021_Q3_Euroraum_DE.pdf, S. 4
10 IfW Kiel, Delle im Aufholprozess, Kieler Konjunkturberichte Deutschland im Herbst, Nr. 83
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_83_2021- Q3_Deutschland.pdf, S.3
11 IfW Kiel, Delle im Aufholprozess, Kieler Konjunkturberichte Deutschland im Herbst, Nr. 83
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_83_2021- Q3_Deutschland.pdf, S.3
12 IfW Kiel, Delle im Aufholprozess, Kieler Konjunkturberichte Deutschland im Herbst, Nr. 83
https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2021/KKB_83_2021- Q3_Deutschland.pdf, S. 4
Die Consultingbranche konnte sich im ersten Halbjahr 2021 den Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft entziehen
Die Nachfrage im Beratungssektor blieb im ersten Halbjahr 2021 laut dem Geschäftsklimaindex für die Consultingbranche des Bundesverbands Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf einem vergleichsweise hohen Niveau und konnte sich den anhaltenden Unsicherheiten in der Gesamtwirtschaft entziehen.13 Der Geschäftsklimaindex ist demnach von 110,2 auf 111,4 gestiegen. Insgesamt ist die Stimmung in der Branche positiv, 60% der Unternehmensberatungen liegen über ihren Budgetplanungen im dritten Quartal 2021, während jedes dritte Unternehmen ihren intern gesteckten Budgetrahmen einhalten kann.14
IT-Beratungen können weiterhin einen robusten Geschäftsklimawert verbuchen. Sie profitieren von den in der Krise erneut gewachsenen Herausforderungen an die Digitalisierung in den Unternehmen.15
Nach Einschätzung von KPS konnte die KPS-Unternehmensgruppe nicht vollständig von dem vergleichsweise guten Umfeld in der Consultingbranche partizipieren. Ein hoher Anteil der Kunden und potenziellen Neukunden von KPS kommt aus dem Retailsektor, der besonders stark durch die COVID-19 Pandemie betroffen ist und daher hohen Unsicherheiten zu kämpfen hat. Entsprechend war insbesondere auf dem deutschen Markt im Retailsektor die Nachfrage nach großen Transformationsprojekten verhalten.
Die Corona-Pandemie hat in der Betrachtungsperiode die ohnehin voranschreitende Digitalisierung in vielen Branchen beschleunigt. Dazu zählen insbesondere die für die KPS Gruppe relevanten Sektoren wie beispielsweise der stationäre Handel. Zusätzlich forcieren auch Komplexität und zunehmende Kurzfristigkeit des Geschäfts die Notwendigkeit der Kunden zur digitalen Transformation und damit den Bedarf an spezialisierter Beratung.
Um dem zunehmenden Innovationsdruck erfolgreich begegnen zu können, bedarf es eines hohen Einsatzes an Ressourcen wie Personal, Know-how und monetärer Mittel. Nicht jedes Unternehmen kann mit dieser hohen Dynamik Schritt halten. An dieser Stelle setzen IT-Beratungsunternehmen an, um Kunden beim Transformationsprozess von Geschäftsmodellen in die digitale Welt zur Seite zu stehen. Big Data, Omnichannel-Lösungen und Supply-Chain-Management sind nur einige Felder, auf denen durch kompetente Beratung und maßgeschneiderte Lösungen schnelle und nachhaltige Erfolge erzielt werden können. Beratungshäuser wie die KPS Gruppe mit ihrer Instant Transformation-Methode, die Projekte im Umfeld von Service-, Produkt- und Prozessinnovationen ganzheitlich End-to-End umsetzen, verfügen dabei über einen Wettbewerbsvorteil.
In den letzten Jahren ist es KPS gelungen, Kunden außerhalb des Retailsektors zu gewinnen sowie international zu expandieren. Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag der ausländische Umsatzanteil bei 57,2 %.
13 Geschäftsklimaindex Consulting – Oktober 2021, BDU Pressemitteilung, https://www.bdu.de/news/consultingkonjunktur-trotzt-dem- abwaertstrend-in-der-gesamtwirtschaft/
14 Geschäftsklimaindex Consulting – Oktober 2021, BDU Pressemitteilung, https://www.bdu.de/news/consultingkonjunktur-trotzt-dem- abwaertstrend-in-der-gesamtwirtschaft/
15 Geschäftsklimaindex Consulting – Oktober 2021, BDU Pressemitteilung, https://www.bdu.de/news/consultingkonjunktur-trotzt-dem- abwaertstrend-in-der-gesamtwirtschaft/
In dem vorliegenden Kapitel werden im Text zur Darstellung und Erläuterung der Entwicklungen von Finanzzahlen Veränderungen in Prozent verwendet. Damit eine einheitliche Darstellung der prozentualen Veränderungen von Finanzzahlen an verschiedenen Stellen gewährleistet werden kann, wird die prozentuale Veränderung auf Basis der Einheit Tsd. € (Tausend Euro) berechnet.
Umsatzentwicklung – weiterhin geprägt durch Unsicherheiten infolge der COVID-19 Pandemie
Das Geschäftsjahr 2020/2021 war weiterhin stark von den Auswirkungen der anhaltenden weltweiten COVID-19 Pandemie und der damit einhergehenden Unsicherheiten, politischen Maßnahmen sowie Beschränkungen zur Eindämmung der Pandemie geprägt. Schrittweise Lockerungen und Wiedereröffnungen verbesserten zwar die wirtschaftliche Lage bei der für KPS wichtigen Zielgruppe der Einzelhandelsunternehmen. Jedoch zeigt sich beim Investitionsverhalten in Digitalisierungsprojekte ein gemischtes Bild. Während KPS im Geschäftsjahr 2020/2021 bei E-Commerce-Projekten eine sehr hohe Nachfrage verzeichnete, war die Nachfrage nach großen Transformationsprojekten weiter zurückhaltend. Einige Kunden pausierten Projekte und bei neu gewonnen Projekten ist es zu Verschiebungen gekommen. KPS sah sich am 04.05.2021 gezwungen, ihre für das Geschäftsjahr 2020/2021 gegebene Umsatzprognose, einen Umsatz auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019/2020 zu erzielen, auf einen Korridor von -5 % bis
-9 % (entspricht 151,1 – 158,1 Mio. ) im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019/2020 zu reduzieren.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 ging der Umsatz des KPS-Konzerns um 5,1 % bzw. um 8,5 Mio. € auf 158,0 Mio. € zurück (Vorjahr: 166,4 Mio. €). Damit lag der erwirtschaftete Umsatz innerhalb der am 04.05.2021 revidierten Umsatzprognose (151,5 – 158,1 Mio. €).
Das Vertrauen namhafter Kunden aus den Bereichen Handel, Konsumgüterindustrie und weiteren Branchen wie insbesondere Energie und Pharma in die hoch integrierten, digitalen Transformationslösungen der KPS war weiterhin hoch.
Aufgrund der durch die Auswirkungen der COVID-19-Krise bestehenden Unsicherheiten hat KPS mit ihren Kunden individuelle und flexible Lösungen erarbeitet, um die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie gemeinsam bewältigen zu können.
Umsatz nach Segmenten sowie Regionen - starkes Wachstum in Großbritannien und der Schweiz
Im strategisch wichtigsten Segment Management Consulting und Transformationsberatung wurden 95,1
% (Vorjahr: 92,2 %) erwirtschaftet. Im Segment Systemintegration konnten 0,8 % (Vorjahr: 0,7 %) des Umsatzes generiert werden, 4,1 % (Vorjahr: 7,0 %) des Umsatzes stammen aus dem Geschäft mit Produkten und Lizenzen.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 verzeichnete KPS im Ausland eine robuste Umsatzentwicklung.
Der im Ausland erzielte Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2020/2021 um 9,1 % auf 90,4 (Vorjahr: 82,8) Mio.
€. Damit lag der Umsatzbeitrag der ausländischen Aktivitäten bei 57,2 % (Vorjahr: 49,8 %). Treiber der Nachfrage waren insbesondere E-Commerce und große Omnichannel-Projekte.
Im gleichen Zeitraum ging der im Geschäftsjahr 2020/2021 in Deutschland erwirtschaftete Umsatz um - 19,2 % auf 67,6 (Vorjahr: 83,6) Mio. € zurück.
Die Aufteilung der Umsatzerlöse in der Berichtsperiode nach Regionen ergibt für das Geschäftsjahr 2020/2021 folgendes Bild: Hauptumsatzträger war weiterhin Deutschland mit 67,6 (Vorjahr: 83,6) Mio. € bzw. 42,8 % (Vorjahr: 50,2 %), gefolgt von Skandinavien mit einem Volumen von 34,4 (Vorjahr: 37,6) Mio.
€ oder einem Anteil am Gesamtumsatz von 21,8 % (Vorjahr: 22,6 %). In Spanien wurde ein Umsatz von 10,0 (Vorjahr: 8,8) Mio. € bzw. 6,3 % (Vorjahr: 5,3%) erzielt. In der Region BE-NE-LUX erzielte die KPS einen Umsatz von 12,9 (Vorjahr: 15,2) Mio. €. bzw. 8,2 % (Vorjahr: 9,1 %) des Konzernumsatzes. In Großbritannien lag der in der Berichtsperiode erwirtschaftete Umsatz bei 19,2 (Vorjahr: 12,5) Mio. € oder 12,2 % (Vorjahr: 7,5 %) und in der Schweiz bei 13,6 (Vorjahr: 8,3) Mio. € bzw. 8,6 % (Vorjahr: 5,0 %) des Umsatzes der KPS-Gruppe.
Robustes Geschäftsmodell führt zu soliden EBITDA- und EBIT Entwicklungen
Obwohl KPS im Geschäftsjahr 2020/2021 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Umsatzrückgang von 8,5 Mio. € verzeichnete, konnten die negativen Auswirkungen auf der EBITDA- und EBIT-Ebene durch das robuste Geschäftsmodell und durch Kostensenkungen nahezu neutralisiert werden.
So reduzierte sich das EBITDA leicht von 22,7 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/2020 auf 21,6 Mio. €. im Geschäftsjahr 2020/2021. Die EBITDA-Marge lag bei 13,7 % und damit leicht über dem Niveau des Vorjahr- es (13,6 %). Das im Geschäftsjahr 2020/2021 erwirtschaftete EBITDA lag innerhalb des am 04.05.2021 revidierten Prognosekorridors von -3 % bis -6 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019/2020.
Durch das robuste Geschäftsmodell mit der Möglichkeit, Kosten schnell und flexibel an neue Situationen anzupassen, erwirtschaftete KPS ein vergleichsweise robustes EBIT in Höhe von 13,4 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €). Zudem konnte KPS eine EBIT-Marge in Höhe von 8,5 % erzielen. Die EBIT-Marge entsprach dem Niveau des Vorjahres.
in Mio. € 2021/2020 2020/2019
Konzernumsatz | 158,0 | 166,4 |
EBITDA | 21,6 | 22,7 |
EBIT | 13,4 | 14,1 |
Konzernergebnis | 8,7 | 8,1 |
Ergebnis je Aktie (€) | 0,23 | 0,22 |
Liquide Mittel | 8,1 | 20,1 |
Finanzschulden | 21,3 | 32,6 |
In den nachfolgenden Abschnitten werden unter anderem Finanzzahlen der Berichtsperiode mit der Vorjahresperiode verglichen und die Veränderung in Prozent dargestellt. Die Berechnung der prozentualen Veränderung wird durchgehend in der Einheit Tsd. € (Tausend Euro) durchgeführt, auch dann, wenn die Finanzzahl in Mio. € dargestellt ist, um Vergleichbarkeit im dem vorliegenden Dokument zu gewährleisten.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2019/2020 war das Geschäftsjahr 2020/2021 durch die Auswirkungen, Unsicherheiten und der Bewältigung der weltweiten COVID-19 Pandemie geprägt.
Dabei kam der KPS-Gruppe ihre strategische Ausrichtung zu Gute, Digitalisierungs- und Transformationsleistungen verstärkt Remote zu liefern. Zudem hat sich während des Pandemieverlaufs das Geschäftsmodell von KPS als krisenresistent und robust gezeigt. Laufende Projekte konnten reibungslos weitergeführt werden. Insbesondere die Nachfrage nach E-Commerce-Services und Omnichannel-Lösungen hat im Geschäftsjahr 2020/2021 stark zugenommen.
Insgesamt konnte sich KPS den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht vollständig entziehen. Die Umsatzerlöse reduzierten sich um 5,1 % auf 158,0 Mio. €.
Durch eine flexible Kostenstruktur und der Fähigkeit von KPS, schnell auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können, konnten die negativen Auswirkungen auf der EBITDA- und EBIT-Ebene stark begrenzt werden. Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag das EBITDA bei 21,6 Mio. € und damit nur leicht unter dem Wert des Vorjahres in Höhe von 22,7 Mio. €. Das EBIT zeigte sich robust und ging um 5,0 % auf 13,4 Mio. € zurück.
Gewinn- und Verlustrechnung im Überblick
Umsatzerlöse | 157.979 | 166.446 |
Aktivierte Eigenleistungen | 950 | 1.412 |
Sonstige betriebliche Erträge | 1.186 | 961 |
Materialaufwand | -52.583 | -58.381 |
Personalaufwand | -69.941 | -67.455 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | -15.945 | -20.307 |
Operatives Ergebnis vor Abschreibung (EBITDA) | 21.647 | 22.675 |
Abschreibungen (M&A bereinigt) | -7.341 | -7.276 |
Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt | 14.306 | 15.400 |
Abschreibungen (M&A bedingt) | -898 | -1.294 |
Operatives Ergebnis (EBIT) | 13.408 | 14.106 |
Finanzergebnis | -973 | -1.836 |
Ergebnis vor Ertragsteuern* | 12.435 | 12.270 |
Ertragsteuern | -3.708 | -4.127 |
Ergebnis nach Ertragsteuern | 8.727 | 8.143 |
* entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Umsatzerlöse
Wie eingangs des Kapitels bereits erläutert, reduzierten sich die Umsatzerlöse im Wesentlichen bedingt durch die negativen Effekte im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 % auf 158,0 Mio. € (Vorjahr: 166,4 Mio. €). Zu berücksichtigen ist dabei, dass KPS die im Geschäftsbericht 2019/2020 veröffentlichte Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2020/2021, einen Umsatz auf Niveau des Vorjahres zu erzielen, am 04.05.2021 zurückgenommen hat. Der erwirtschaftete Umsatz von 158,0 Mio. € liegt jedoch am oberen Ende der am 04.05.2021 neu veröffentlichten Prognose, einen Umsatz in einer Spanne von 5 % – 9 % unterhalb des Niveaus des Vorjahres 2019/2020 zu erzielen.
Aktivierte Eigenleistungen
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) Eigenleistungen aktiviert. Es handelt sich im Wesentlichen um selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten) für SAP- Prozessstrecken und um selbsterstellte Software.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten wie im Vorjahr Erträge aus betriebsbedingten Nebenleistungen, wie beispielsweise Erträge aus Kursdifferenzen, Erträge aus Rückstellungsauflösungen oder Skontoerträge.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr um 23,5 % auf 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €) gestiegen.
Materialaufwand
Der Materialaufwand ging in der Berichtsperiode um 9,9 % bzw. um 5,8 Mio. € auf 52,6 Mio. € (Vorjahr: 58,4 Mio. €) zurück. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) lag bei 33,3 % (Vorjahr: 35,1 %).
Der Materialaufwand setzt sich im Wesentlichen aus zugekauften Fremdleistungen (Service Provider, Freelancer) und zugekaufte Soft-/Hardware zusammen. Wesentlicher Treiber des Rückgangs des Materialaufwands waren der reduzierte Einsatz von Freelancern und Service Providern.
Personalaufwand
In der Berichtsperiode 2020/2021 belief sich der Personalaufwand auf 69,9 Mio. € und war damit um 3,7% höher im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (67,5 Mio. €). Treiber des Personalaufwands waren Gehalts- steigerungen und eine höhere Auslastung von internen Mitarbeitern, was zu leicht höheren Boni- Zahlungen führte.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2020/2021 waren im KPS-Konzern 647 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Damit stieg die Zahl um 29 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber dem Vorjahr (619).
Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand in Relation zu den Umsatzerlösen) erhöhte sich auf Grund der rückläufigen Umsatzerlöse in der Berichtsperiode sowie des gestiegenen Personalaufwands von 40,5
% im Vorjahr auf 44,3 % im Geschäftsjahr 2020/2021.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 21,5 % auf 15,9 Mio. € (Vorjahr: 20,3 Mio. €) zurück. Sie enthalten im Wesentlichen Reisekosten, nicht projekt- bezogene Fremdleistungen sowie Betriebskosten.
Abschreibungen
Die Abschreibungen (Abschreibungen auf materielles und materielles Vermögen sowie M&A bedingte Abschreibungen) reduzierten sich von 8,6 Mio. € im Vorjahreszeitraum leicht auf 8,2 Mio. € in der Berichtsperiode.
Darin enthalten sind Effekte aus der Anwendung von IFRS16 ("Leasing") in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 5,0 Mio. €). Die M&A bedingten Abschreibungen lagen bei 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €).
Finanzergebnis
Das Finanzergebnis des Konzerns belief sich auf -1,0 Mio. € (Vorjahr: -1,8 Mio. €). Das negative Finanzergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für Fair value Bewertung und für Bankdarlehen. Der Rückgang geht auf die Rückführung der finanziellen Schulden von 32,6 Mio. € auf 21,3 Mio. € zurück.
Ertragsteuern
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) enthalten
hauptsächlich laufende Aufwendungen für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.
Die Steuerquote reduzierte sich von 33,6 % in 2019/2020 auf 29,8 % in 2020/2021. Wesentlicher Grund hierfür war die bessere Nutzung von Verlustvorträgen.
Ergebnis nach Ertragsteuern
Der Konzernperiodenüberschuss lag bei 8,7 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €).
Das Finanzmanagement bei KPS hat grundsätzlich das Ziel, die Liquidität des Unternehmens jederzeit sicherzustellen. Es umfasst Kapitalstruktur-, Cash- und Liquiditätsmanagement.
Wie auch in den voran gegangenen Kapiteln werden Finanzzahlen zur Kapitalstruktur zum großen Teil in der Einheit Mio. € dargestellt. Die Veränderung einer Finanzzahl in Prozent sowie das Verhältnis aus zwei Finanzzahlen wird auf Basis von Tsd. € gerechnet, damit die Vergleichbarkeit gewährleistet bleibt und Rundungsdifferenzen nicht zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.
Entwicklung Eigenkapital
Das den Aktionär*Innen der KPS zuzurechnende Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,7
Mio. € erhöht und weist zum 30. September 2021 einen Wert von 69,0 Mio. € (Vorjahr: 66,3 Mio. €) aus.
Die Eigenkapitalquote erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 38,1 % auf 43,0 %. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Rückgang der Bilanzsumme von 174,0 Mio. € zum Stichtag 30.09.2020 auf 160,4 Mio. € zum 30.09.2021 zurückzuführen. Wesentlicher Treiber des Rückgangs war die Reduktion der langfristigen Schulden um 32,0 % auf 29,8 Mio. €.
Entwicklung Schulden
In der Berichtsperiode reduzierten sich die langfristigen Schulden von 43,8 Mio. € (Stichtag 30.09.2020) auf 29,8 Mio. € (Stichtag 30.09.2021). Wesentliche Faktoren für die Veränderung der langfristigen Schulden waren die Rückführung der langfristigen Finanzschulden um 5,3 Mio. € auf 4,0 Mio. €, der Rückgang der langfristigen Leasingverbindlichkeiten um 2,4 Mio. € auf 21,7 Mio. € sowie der Rückgang der langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten (im Wesentlichen Earn-Out-Komponenten) um 3,9 Mio. € auf 0,3 Mio. €.
Die langfristigen Schulden setzen sich zum Stichtag 30.09.2021 im Wesentlichen aus den langfristigen Leasingverbindlichkeiten (21,7 Mio. €) sowie den langfristigen Finanzschulden (4,0 Mio. €) zusammen. Die langfristigen Schulden entsprachen zum Stichtag 18,6 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 25,2 %).
Bei den kurzfristigen Schulden ergab sich gegenüber dem Vorjahresstichtag einen Rückgang um 3,6 % auf 61,6 Mio. € (Vorjahr: 63,9 Mio. €). Sie entsprachen zum Stichtag 30.09.2021 38,4 % (Vorjahr: 36,7 %) der Bilanzsumme.
Dabei gingen zum Stichtag 30.09.2021 gegenüber dem Stichtag 30.09.2020 die kurzfristigen Finanzschulden um 6,0 Mio. € auf 17,3 Mio. € zurück. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Rückzahlung kurzfristiger Bankdarlehen.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind um 0,4 Mio. € auf 15,0 Mio. € (Vorjahr: 15,4 Mio. €) zurückgegangen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich leicht um 0,6 Mio. € auf 7,6 Mio. €
erhöht.
Entwicklung Liquidität
Im abgelaufenen Geschäftsjahr legte das Management der KPS vor dem Hintergrund der durch die COVID- 19 Pandemie resultierenden hohen Unsicherheiten weiterhin einen starken Fokus auf die Sicherung der Liquidität.
Jedoch verfügte KPS über überschüssige Liquidität und war in der Lage, die Finanzschulden von 32,6 Mio. € zum Stichtag 30.09.2020 um 11,3 Mio. € auf 21,3 Mio. € zum Stichtag 30.09.2021 zurückzuführen.
Die Liquiditätsplanung wird laufend angepasst und überwacht. Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie wurde das Monitoring der Liquidität weiter verstärkt und ausgebaut.
Zum 30.09.2021 verfügte der KPS-Konzern über liquide Mittel (=Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 8,1 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €).
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 17,4 Mio. € gegenüber 22,0 Mio. € im Vorjahr.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich auf -6,2 Mio. € (Vorjahr: -14,8 Mio. €) und betrifft die getätigten Investitionen in das Anlagevermögen sowie weitere Kaufpreiszahlungen für getätigte Unternehmenserwerbe. Im Geschäftsjahr 2020/2021 waren Kaufpreiszahlungen in Höhe von 4,7 Mio. € fällig (Vorjahr: 11,4 Mio. €).
Die Investitionen in Sachanlagen reduzierten sich um 1,8 Mio. € auf 0,1 Mio. € und die Investitionen in
immaterielles Vermögen gingen um 0,2 Mio. € auf 1,3 Mio. € in der Berichtsperiode zurück.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr -23,3 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €).
Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 34,0 Mio. €.
Vermögenslage und Kapitalstruktur KPS-Konzern (Kurzfassung)
Langfristige Vermögenswerte | 108.845 | 112.565 |
Kurzfristige Vermögenswerte | 51.563 | 61.444 |
Gesamtvermögen 160.408 174.009 |
Eigenkapital | 69.019 | 66.277 |
Langfristige Schulden | 29.827 | 43.850 |
Kurzfristige Schulden | 61.562 | 63.882 |
Summe Schulden 91.389 107.732 |
Summe Eigenkapital und Schulden 160.408 174.009
Der KPS-Konzern verfügt über eine fristenkongruente Bilanzstruktur.
Der Rückgang der Bilanzsumme von 174,0 Mio. € (Stichtag 30.09.2020) um 13,6 Mio. € auf 160,4 Mio. € (Stichtag 30.09.2021) ist zum großen Teil auf einen Rückgang der liquiden Mittel um 12,1 Mio. auf 8,1 Mio. € zurückzuführen. Der Rückgang der liquiden Mittel resultiert aus der Rückführung von Bankdarlehen.
Die langfristig aktivierten Nutzungsrechte aus Leasingverträgen lagen bei 26,7 Mio. € zum Stichtag 30.09.2021 (Vorjahr: 29,0 Mio. €).
Entwicklung Vermögenswerte
Die im langfristig gebundenen Vermögen ausgewiesenen Werte belaufen sich zum Stichtag der Berichtsperiode auf 108,8 Mio. € (Vorjahr: 112,6 Mio. €) und entsprachen 67,9 % des Gesamtvermögens (Vorjahr: 64,7 %).
Hierin enthalten sind die Geschäfts- bzw. Firmenwerte aus früheren getätigten Erwerben der KPS AG in Höhe von 62,5 Mio. € (Vorjahr: 62,5 Mio. €). Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte lagen im Berichtszeitraum bei 12,6 Mio. € (Vorjahr: 14,1 Mio. €).
Die Sachanlagen belaufen sich zum Stichtag 30.09.2021 auf 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €).
Zum Stichtag 30.09.2021 werden bedingte Kaufpreisverpflichtungen in Höhe von 6,5 Mio. € (Vorjahr: 10,9
Mio. €) ausgewiesen.
Die aktivierten latenten Steueransprüche belaufen sich auf 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,2 Mio. €).
Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich zum Stichtag 30.09.2021 um 9,9 Mio. € auf 51,6 Mio. €. Euro, getrieben durch die reduzierten liquiden Mittel infolge der Rückführungen von Darlehen. Das kurzfristige Vermögen entsprach zum Stichtag 30.09.2021 32,1 % des Vermögens.
Die Forderungen, aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 4,4 Mio. € auf 34,5 Mio. € zum Stichtag 30.09.2021.
Das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf 8,7 Mio. € (Vorjahr: 8,1 Mio. €). Vorstand und Aufsichtsrat schlagen für die Berichtsperiode eine Dividende in Höhe von 0,19 € vor. Das entspricht einer Erhöhung gegenüber der Vorjahresperiode um 0,02 € (Dividende 2019/2020: 0,17 €). Das würde einer Ausschüttungssumme von 7,1 Mio. € und einer Ausschüttungsquote von 81,5 % entsprechen.
Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft der KPS sowie die weiterhin anstehenden Herausforderungen und Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie.
Die Geschäftstätigkeit der KPS AG bestand im Geschäftsjahr 2020/2021 wie im Vorjahr in Holdingfunktionen. In diesem Rahmen wurden Führungs-, Aufsichts- und Verwaltungstätigkeiten sowie Controlling und Finanzierung für die operativen Einheiten des KPS-Konzerns durchgeführt. Analog dem Vorjahr wurden die bei der KPS AG angefallenen Kosten im Wege einer Konzernumlage mit einem Risiko- und Gewinnaufschlag von 15 % den Tochterunternehmen belastet.
Die Personalaufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf 5.188 Tsd. € (i.V. 4.533 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2020/2021 waren bei der KPS AG durchschnittlich 68 (i.V. 66) Mitarbeiter beschäftigt.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen betragen im Berichtsjahr 452 Tsd. € (i.V. 431 Tsd. €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr auf 631 Tsd. € (i.V. 220 Tsd. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, wie Miet- und Nebenkosten sowie Aufwendungen für M&A Beratungen .
Die Beteiligungserträge in Höhe von 7.370 Tsd. € (i.V. 11.680 Tsd. €) beruhen auf vorgenommenen Gewinnausschüttungen von Tochterunternehmen.
Die Erträge aus Gewinnabführung in Höhe von 1.588 Tsd. € betreffen die KPS digital GmbH und die KPS Business Transformation GmbH.
Die Zinserträge beruhen im Wesentlichen auf Abzinsungen von langfristigen Rückstellungen sowie aus der Bewertung eines Zinsswaps und vertraglichen Vereinbarungen mit der KPS Business Transformation GmbH.
Unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung hat sich der Körperschaft- und Gewerbesteueraufwand von 46 Tsd. € auf 378 Tsd. € erhöht.
Für das Geschäftsjahr 2020/2021 erwirtschaftete die KPS AG einen Jahresüberschuss von 10.412 Tsd. €
gegenüber einem Jahresfehlbetrag aus dem Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von -8.272 Tsd. €.
Die KPS AG verfügt zum 30. September 2021 über Zahlungsmittel in Höhe von 2.518 Tsd. € (i.V.
6.506 Tsd. €). Im Vergleich zum 30. September 2020 hat die Nettoliquidität um 3.988 Tsd. € abgenommen.
Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von
21.300 Tsd. € (i.V. 32.600 Tsd. €). Diese resultieren zum einem aus der Aufnahme eines langfristigen Kredits mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren und einer Gesamthöhe von 20.000 Tsd. € zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen in Höhe von 4.800 Tsd. € (i.V. 8.600 Tsd. €) und aus der Aufnahme eines langfristigen Kredits mit einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren und einer Gesamthöhe von
6.000 Tsd. € zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen in Höhe von 4.500 Tsd. € (i.V. 6.000 Tsd.
€). Des Weiteren bestehen kurzfristige Geldmarktkredite zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von
12.000 Tsd. € (i.V. 18.000 Tsd. €).
Die KPS AG hat im Rahmen mehrerer Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. € aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. € abgeschlossen, der zum Stichtag 2,4 Mio. € beträgt. Angesichts der mehrjährigen Laufzeit des Zins-Swaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung
allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Das am Bewertungsstichtag bestehende Zinsrisiko in Höhe
21 Tsd. € (i.V. 57 Tsd. €) wurde als sonstige Verbindlichkeit berücksichtigt.
Der Finanzmittelfonds zum Stichtag setzt sich wie folgt zusammen:
2020/2021 2019/2020
in Tsd. € | in Tsd. € | |
Finanzmittelfonds zum 01.10. | 6.506 | 3.599 |
Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 19.603 | 5.518 |
Investitionstätigkeiten | -5.931 | -11.446 |
Finanzierungstätigkeiten | -17.660 | 8.835 |
Finanzmittelfonds zum 30.09. 2.518 6.506 |
Die Aktivseite der KPS AG ist im Wesentlichen durch den Wertansatz ihrer Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Höhe von 93.151 Tsd. € (i.V. 91.090 Tsd. €) und Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit 11.432 Tsd. € (i.V. 16.765 Tsd. €) geprägt.
Die Zusammensetzung der Beteiligungsunternehmen gemäß § 285 Nr.11 HGB ist im Anhang dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Konzernumlagen und konzerninternen Verrechnungen, wie z.B. Umsatzsteuern aufgrund bestehender Organschaftsverhältnisse und Ergebnisabführungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich von 811 Tsd. € im Vorjahr auf 955 Tsd. €. Darin enthalten sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen, Forderungen gegenüber dem Finanzamt aus Steuererstattungsansprüchen sowie debitorische Kreditoren.
Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich sich von 66.124 Tsd. € im Vorjahr auf 70.177 Tsd. €.
Das Grundkapital der Gesellschaft veränderte sich im Geschäftsjahr nicht und beträgt weiterhin
37.412.100 Euro.
Der Bilanzgewinn erhöhte sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 16.172 Tsd. € auf 20.224 Tsd. €. Die Eigenkapitalquote beträgt 62,6 % und ist gegenüber dem Vorjahr um 6,7 Prozentpunkte gestiegen.
Die Steuerrückstellungen betragen 26 Tsd. € (i.V. 80 Tsd. €) und beinhalten im Wesentlichen den laufenden Steueraufwand 2020/2021 für Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Die sonstigen Rückstellungen betragen 2.744 Tsd. € (i.V. 4.550 Tsd. €) und beruhen im Wesentlichen auf Verpflichtungen aus dem Personalbereich.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich von 7.310 Tsd. € um 4.633 Tsd. € auf 11.943 Tsd. € TEuro. Sie stellen im Wesentlichen den Saldo des im KPS-Konzern eingerichteten Cash-Pooling sowie aus Kostenumlagen im Konzern dar. Desweiteren sind in der Position Konzerndarlehen in Höhe von 1.627 Tsd. € (i.V. 0 Tsd. €) mit einer Laufzeit von unter einem Jahr enthalten.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von 21.300 Tsd. € (i.V. 32.600 Tsd. €) und resultieren zum einem aus der Aufnahme eines langfristigen Kredits mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren und einer Gesamthöhe von 20.000 Tsd. € zur Finanzierung der Unternehmensakquisitionen in Höhe von 4.800 Tsd. € (i.V. 8.600 Tsd. €) und aus der Aufnahme eines langfristigen Kredits mit einer Gesamtlaufzeit von drei Jahren und einer Gesamthöhe von 6.000 Tsd. € zur Finanzierung der
Unternehmensakquisitionen in Höhe von 4.500 Tsd. € (i.V. 6.000 Tsd. €). Des Weiteren bestehen
kurzfristige Geldmarktkredite zur Sicherstellung der Liquidität in Höhe von 12.000 Tsd. € (i.V. 18.000 Tsd.
€).
Die KPS AG hat im Rahmen mehrerer Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio. Euro aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio. Euro abgeschlossen, der zum Stichtag 2,4 Mio. Euro beträgt. Angesichts der mehrjährigen Laufzeit des Zins-Swaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Das am Bewertungsstichtag bestehende Zinsrisiko in Höhe 21 Tsd. € (i.V. 57 Tsd. €) wurde als sonstige Verbindlichkeit berücksichtigt.
Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich um 2.346 Tsd. € auf 4.931 Tsd. € (i.V. 7.277 Tsd. €). Darin enthalten sind im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2020/2021 fälligen Kaufpreisverpflichtungen für die Beteiligungserwerbe an der KPS Digital Limited, der KPS Business and Digital Transformation, S.L.U. und der Infront Consulting & Management GmbH in Höhe von 4.482 Tsd. € (i.V. 7.044 Tsd. €). Die Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer haben sich um 9 Tsd. € erhöht.
Das Ergebnis nach Ertragsteuern belief sich im Berichtszeitraum auf 10.412 Tsd. € (i.V. -8.272 Tsd. €) und erhöhte sich sich damit gegenüber dem Vorjahr um 18.684 Tsd €. Die vorgeschlagene Dividende beträgt
7.108 Tsd € (i.V. 6.360 Tsd. €) bzw. 0,19 € (i.V. 0,17 €) pro Aktie. Dieser Dividendenvorschlag berücksichtigt die Ertragskraft sowie die zuverlässige Ausschüttungskontinuität der KPS AG.
KPS verwendet zur internen Steuerung sowie zur Kommunikation mit Investoren und weiteren Stakeholdern verschiedene finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, unter anderem Umsatz, EBITDA, EBIT und Mitarbeiterkennzahlen. In dem folgenden Abschnitt werden diese Leistungsindikatoren beschrieben.
Das EBIT (Earnings Before Interests And Taxes) entspricht dem operativen Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern. Es entspricht dem operativen Ergebnis der GuV des KPS Konzerns und wurde anhand der IFRS-Vorschriften ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 lag das EBIT des KPS-Konzerns bei 13,4 Mio. € und damit leicht unter dem Niveau des Vorjahres (14,1 Mio. €).
Das EBITDA (Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortization) wird ermittelt, in dem das EBIT durch Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielles Vermögen sowie M&A-bedingte Abschreibungen ergänzt wird. Im Geschäftsjahr 2020/2021 lagen die Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielles Vermögen bei 7,3 Mio. € und die M&A-bedingten Abschreibungen bei 0,9 Mio. €. Entsprechend ergibt sich für die Berichtsperiode ein EBITDA in Höhe von 21,6 Mio. €, was einem Rückgang gegenüber der Vergleichsperiode 2019/2020 von 4,5 % entspricht.
Als Standardgröße zum Branchenvergleich mit Wettbewerbern sowie zur Messung der Entwicklung der KPS dienen der erzielte Nettoumsatz aus Sicht der gesamten KPS sowie insbesondere die im Segment Managementconsulting und Transformationsberatung erwirtschafteten Nettoerlöse.
In der Berichtsperiode 2020/2021 erwirtschafte der KPS-Konzern einen Umsatz in Höhe von 158,0 Mio. €. Gegenüber der Vorjahresperiode 2019/2020 gingen die Umsatzerlöse um 5,1 % zurück. Der Rückgang ist größtenteils auf Effekte der COVID-19 Pandemie und der damit verbundenen hohen Unsicherheiten, wirtschaftlichen Einbrüchen und Lockdown-Maßnahmen zurückzuführen.
Mit einem Volumen von 150,3 Mio. € (Vorjahr: 153,5 Mio. €) erwirtschaftet der KPS-Konzern mit der Management- und Transformationsberatung 95,1 % der Konzernerlöse bei namhaften Kunden im Bereich Handel, Konsumgüterindustrie, Pharma, Energieerzeuger sowie aus weiteren Sektoren.
Der Anteil der ausländischen Umsätze lag im Berichtszeitraum bei 57,2 % (Vorjahr: 49,8 %).
Unsere Mitarbeiter*Innen überzeugen unsere Kunden durch ein fundiertes Fachwissen und einen außerordentlichen Leistungseinsatz. Dies setzt eine hohe fachliche Qualifikation sowie die fortlaufende Weiterbildung unserer Mitarbeiter*Innen voraus.
Diese Maßstäbe setzen wir auch bei der Neueinstellung von Mitarbeiter*Innen an. Unsere zentralen Leitmotive sind eine bestmögliche Kundenorientierung, ausgeprägte Leistungsbereitschaft, Sicherung und Verbesserung unserer Qualitätsstandards sowie ein positives Arbeitsumfeld.
Am 30. September 2021 beschäftigte der KPS-Konzern insgesamt 647 Mitarbeiter*Innen (Vorjahr: 619). Damit ist die Zahl der Mitarbeiter*Innen im Geschäftsjahr 2020/2021 im Vergleich zum 30.09.2020 um 28 angestiegen.
In Deutschland beschäftigten wir 459 Mitarbeiter*Innen (Vorjahr: 447). Dies entspricht einem Anteil von 70,9 % (Vorjahr: 72,2 %) im Gesamtkonzern. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief sich im Berichtszeitraum auf 614 (Vorjahr: 617) ohne Vorstände und Geschäftsführer.
Der Personalaufwand lag im Geschäftsjahr 2020/2021 bei 69,9 Mio. € und damit mit 2,4 Mio. € über dem
Wert des Vorjahreszeitraumes (67,5 Mio. €).
Das EBIT als Kenngröße des gesamten, operativen und nicht-operativen Unternehmensergebnisses hat sich von 14,1 Mio. € im Vorjahr um 0,7 Mio. Euro bzw. um 5,0 % auf 13,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2020/2021 reduziert.
Zur Erhöhung der Transparenz wird neben dem EBIT auch ein bereinigtes EBIT (Operatives Ergebnis bereinigt) ausgewiesen, welches das operative Ergebnis (EBIT) vor den „Abschreibungen M&A bedingt“ darstellt und sich in der Berichtsperiode auf 14,3 Mio. € (Vorjahr 15,4 Mio. €) belief.
Bezogen auf den Umsatz von 158,0 Mio. € (Vorjahr: 166,4 Mio. €) war die EBIT-Marge mit 8,5 % unverän- dert im Vergleich zur Vorjahresperiode.
Der Umsatzrückgang in der Berichtsperiode konnte teilweise über Kostensenkungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Bezug von Fremdleistungen und Reisekosten kompensiert werden. Damit konnten die negativen Umsatzeffekte auf das EBIT erheblich abgefedert werden.
Die weltweite COVID-19 Pandemie hatte wie bereits im vorangegangenen Geschäftsjahr 2019/2020 in der Berichtsperiode 2020/2021 weiterhin einen negativen Einfluss auf die Geschäftslage der KPS-Gruppe.
Pandemiebedingte wirtschaftliche Verwerfungen, Lockdown-Maßnahmen und die Disruption von weltweiten Lieferketten führten zu anhaltend hohen Unsicherheiten bei einigen Kunden und potenziellen neuen Kunden der KPS. Entsprechend waren vereinzelt einige Projekte ausgesetzt und der Start von neu gewonnenen Projekten hat sich teilweise verschoben.
Damit konnte sich die KPS-Gruppe nicht vollständig den pandemiebedingten Verwerfungen entziehen. Die KPS konnte ihre ursprünglichen Ziele und Prognosen für das Geschäftsjahr nicht erreichen und hat am
04. Mai 2021 die Prognose für das Geschäftsjahr 2020/2021 zurückgenommen und revidiert. Ursprünglich erwartete die KPS, einen Umsatz auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes erzielen und das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr leicht steigern zu können.
Am 04. Mai 2021 wurde die Prognose wie folgt angepasst: KPS erwartete, einen Umsatz von 5 % - 9 % und ein EBITDA von 3 % - 6 % unterhalb den jeweiligen Werten des Vorjahres erzielen zu können. Die er- reichten Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020/2021 lagen innerhalb der neu veröffentlichten Korridore.
Die Geschäftslage im Berichtsjahr 2020/2021 zeigte ein differenziertes Bild. So verzeichnete die KPS eine ausgesprochen gute Nachfrage nach E-Commerce- und Omnichannel-Projekten. Zudem war die Auftragslage im Ausland robust. Dagegen hielten sich Einzelhändler insbesondere in Deutschland bei digitalen Transformationsprojekten zurück.
Das Geschäftsmodell hat sich in der Corona-Pandemie jedoch bewährt.
Obwohl in der Berichtsperiode KPS einen Umsatzrückgang um von -5,1 % bzw. von 8,5 Mio. € verzeich- nete, konnten die Auswirkungen auf das EBITDA und EBIT durch flexible Kostenstrukturen und eine schnelle Anpassungsfähigkeit an neue Situationen deutlich abgefedert werden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich das EBITDA um 1,0 Mio. € auf 21,6 Mio. € und das EBIT um 0,7 Mio. € auf 13,4 Mio. €. Die EBIT-Marge lag mit 8,5 % auf dem Wert des Vorjahres (8,5 %).
Insgesamt beurteilt der Vorstand das erreichte Umsatz- und Gewinnniveau gegebenen der Voraussetzungen und Umstände unter COVID-19 als zufriedenstellend.
Mit einer Eigenkapitalquote von 43,0 % (Vorjahr: 38,0 %), einer geringen finanziellen Nettoverschuldung in Höhe von 13,2 (Vorjahr: 12,5) Mio. € sowie von liquiden Mitteln in Höhe von 8,1 Mio. € steht KPS weiterhin auf einer soliden Finanzbasis. Auf Grund der guten Finanzbasis und der getätigten Investitionen in Entwicklungsleistungen sind die Voraussetzungen für eine weiterhin erfolgreiche Zukunft geschaffen.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
Die nachfolgend beschriebenen Chancen und Risiken gelten für alle berichteten Segmente des KPS Konzerns gleichermaßen.
KPS geht Risiken nur dann ein, wenn diese als beherrschbar angesehen werden und die damit einhergehenden Chancen eine angemessene Wertsteigerung erwarten lassen.
KPS versteht unter einem Risiko negative Ereignisse oder ungünstige Auswirkungen auf ein Projekt zu einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt mit den entsprechenden negativen Folgen auf Umsatz, Ertrag und Liquidität der KPS Gruppe. Darüber hinaus können negative, exogene Ereignisse, die sich nicht unmittelbar auf Projekte auswirken, Risiken für die KPS Gruppe darstellen und negative Effekte auf Umsatz, Ertrag, Vermögen und Liquidität des KPS Konzerns haben.
Durch etablierte Kontrollverfahren und vorgegebene Abläufe, verankert in der KPS Instant- Transformation®-Methode, kann auf unerwartete Ereignisse zeitnah reagiert und rechtzeitig gegengesteuert werden.
Basierend auf innovativen Reporting-Instrumenten wurde ein effizientes Management- Informationssystem etabliert, das kontinuierlich an die aktuellen Herausforderungen des Unternehmens angeglichen und weiterentwickelt wird. Um Risiken, denen KPS ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu überwachen und zu steuern, steht dem Management ein umfassendes Finance- und Controlling-System zur Verfügung, das alle erforderlichen Informationen in hoher Qualität bereitstellt. Die Risikoidentifikation erfolgt durch erfahrene Projektmanager in turnusmäßigen Reviews mit den Vice-Presidents und dem Vorstand.
Seit der weltweiten Verschärfung der COVID-19 Pandemie Ende Februar 2020 hat das KPS-Management ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Schutz der Mitarbeiter:Innen, Kunden, Lieferanten und Service Provider eingeführt. Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere die Beobachtung und Identifikation der zusätzlichen Risiken resultierend aus den COVID-19 Pandemiefolgen für laufende, neue und potenzielle Projekte sowie auf die Liquidität des Konzerns.
Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie und insbesondere die damit einhergehenden hohen Unsicherheiten (verursacht durch Lockdowns und Kontaktbeschränkungen) bei vereinzelten Kunden aus dem Bereich Handel stellen für die KPS ein hohes Risiko dar. Als Spezialist für digitale Transformation im Handel ist KPS von den gegenwärtigen Unsicherheiten über den weiteren Verlauf der Pandemie indirekt stark betroffen. Einerseits sollte die Pandemie die digitale Transformation von Unternehmen in der Handelsbranche beschleunigen. Jedoch wirken sich die hohen Unsicherheiten und die erneute Verschärfung der Pandemie durch die sogenannte vierte Welle auf die Investitionsbereitschaft bestehender und potenzieller neuer Kunden aus, so dass laufende Projekte pausiert und der Start potenzieller neuer Projekte verschoben werden könnten. Ein wesentliches Risikomanagementziel der KPS ist es, die Projektrisiken im Zusammenhang mit den Unsicherheiten über den weiteren Pandemieverlauf rechtzeitig zu identifizieren und gegenzusteuern.
Das Investitionsverhalten und die Veränderung des Investitionsverhaltens von Unternehmen insbesondere in den Bereichen IT, Digitalisierung und Software haben einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- und Finanz- und Ertragslage des KPS-Konzerns.
Das für die KPS-Gruppe relevante Investitionsverhalten und die Veränderung des Investitionsverhaltens wird maßgeblich von der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland, in den europäischen Märkten der KPS-Gruppe sowie in wichtigen globalen Märkten Asiens und Amerikas beeinflusst.
Der Ausbruch der Corona-Pandemie hat insgesamt die Unsicherheiten und damit die gesamtwirtschaftlichen Risiken für die KPS erhöht.
Aus den hohen Risiken und Unsicherheiten der COVID-19-Pandemie für die globale, europäische und deutsche Konjunktur resultieren entsprechende hohe Risiken und Unsicherheiten auf das Nachfrageverhalten nach Dienstleistungen der KPS-Gruppe bestehender und potenzieller Kunden mit potenziellen negativen Effekten auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung des KPS-Konzerns.
Chancen und Risiken aus dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union
KPS hat eine Niederlassung in Großbritannien und vertreibt in Großbritannien ihre Services. Diese unterliegen weder Zöllen noch sind Einfuhrgenehmigungen notwendig. Daher sieht KPS aus dem Austritt Großbritanniens keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Geschäftsaktivitäten der KPS. Die vergleichsweise gute Umsatzentwicklung in Großbritannien in der Berichtsperiode unterstreicht diese Einschätzung.
KPS zählt führende große und mittelständische Unternehmen aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum zu ihren Kunden und verfügt über hervorragende Referenzen.
Die fortschreitende digitale Transformation von Unternehmen erfordert innovative, agile und schnell umsetzbare Beratungsansätze, um Unternehmen bei der grundlegenden operativen und kulturellen Neuausrichtung der Organisation strategisch, prozessual sowie auf der technologischen Ebene zu unterstützen. Dies erfordert einen ganzheitlichen Ansatz, beginnend bei der klassischen Warenwirtschaft über das Onlinegeschäft bis zum digitalen Marketing sowie die Bereiche Mobile und Analytics (Big Data). KPS investierte bereits sehr früh in digitale Beratungsbereiche und ist heute als eine der wenigen Unternehmensberatungen in der Lage, ganzheitliche, unternehmensweite (End-to-End), digitale Prozessketten für die Unternehmenssteuerung in Echtzeit zu liefern und diese mittels standardisierter Software-Lösungen von beispielsweise SAP, SAP Hybris, Adobe oder Intershop zu implementieren.
Besonders durch die Herausforderungen der digitalen Transformation erwartet die KPS deutliche Wachstumsimpulse im Omnichannel, im B2B- aber auch im B2C-Bereich nicht nur im Handel, sondern auch im Dienstleistungs- und Industriebereich. Die KPS beobachtet, dass die Beschaffungsstrukturen in Unternehmen sich verändern und Entscheidungsträger sich nicht mehr nur im traditionellen IT- oder Finanzbereich finden, sondern Budgets vermehrt in den Marketing- oder E-Commerce-Bereich der Unternehmen wandern. Vertriebs- und Marketingaktivitäten, aber auch allgemein der Beratungsansatz, müssen auf diese zusätzlichen, neuen Ansprechpartner in den jeweiligen Branchen angepasst werden.
Die Projektzyklen der KPS-Kunden werden durch die Geschwindigkeit der fortschreitenden Digitalisierung kürzer. Die KPS erlebt daher, dass Unternehmen bei der Auswahl des Beratungspartners auch zunehmend Gewicht auf dessen Kompetenzen und Fähigkeiten legen, Transformationsprojekte so begleiten zu können, dass durch entsprechende Change-Management-Impulse und -Maßnahmen auch die Mitarbeiter
der einzelnen Fachabteilungen mitgenommen und im Change- Prozess begleitet werden. So können Unternehmen einen schnellen Projekt-ROI erzielen und in hart umkämpften Märkten agil bleiben.
KPS entwickelt deshalb ihre Methoden und Services zur Industrialisierung des Beratungsansatzes kontinuierlich weiter und ist nun in der Lage, schlüsselfertige Plattformen zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen an Unternehmen zu liefern. Gleichzeitig haben die Plattformen einen hohen Individualisierungsgrad und können so schnell auf die Bedürfnisse der Kunden anpasst werden. Im Plattformansatz sieht die KPS hohe Chancen, neue Kundenprojekte zu gewinnen und sich gegenüber Konkurrenten abgrenzen zu können.
Darüber hinaus hat die KPS ihre Kompetenz in der digitalen Transformation durch führende Positionierungen bei mehreren, branchenrelevanten Awards sowie durch die umfangreiche Partnerschaften mit SAP unter Beweis gestellt.
Chancen ergeben sich für die KPS aus der Notwendigkeit, im Handel Omnichannel-Strategien zu implementieren, E-Commerce-Shops weiterzuentwickeln und gesamte IT-Landschaften zu digitalisieren.
Branchenspezifische Risiken, die aus der COVID-19 Pandemie resultieren
Auf der einen Seite sollte der disruptive Schock der COVID-19-Pandemie die digitale Transformation von Unternehmen insbesondere im Bereich Handel beschleunigen, da die Handelsunternehmen auf pandemiebedingte geänderte Verhaltens- und Konsumweisen reagieren und entsprechend den digitalen Wandel vorantreiben müssen. Die KPS-Gruppe mit ihrer Kernkompetenz, digitale Transformationsdienstleistungen End-to-End anzubieten, sollte von einer solchen Beschleunigung deutlich profitieren.
Auf der anderen Seite erfordert ein digitaler Umbau der Prozesse eines Unternehmens, die Etablierung von Omnichannel Strategien und Lösungen eine hohe und positive Investitionsbereitschaft von Unternehmen. Der COVID-19-Schock hat für viele Unternehmen aus dem Bereich Handel die Unsicherheiten erhöht und die Investitionsbereitschaft temporär reduziert. Daher sieht die KPS ein branchenspezifisches Risiko durch die COVID-19-Pandemie einhergehend mit möglichen negativen Folgen für Ertrag, Gewinn und Liquidität der KPS-Gruppe.
Da es sich bei der COVID-19-Pandemie um ein bereits eingetretenes Ereignis handelt und der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie mit Unsicherheit behaftet ist, werden die branchenspezifischen COVID- 19-Risiken als mittel bis hoch eingestuft.
Obwohl es KPS erfolgreich gelungen ist, in den vergangenen Jahren die Kundenstruktur zu internationalisieren und Kunden außerhalb des Retailsektors zu gewinnen, bleibt der Retailsektor die wichtigste Branche für die KPS-Gruppe.
Negative Umsatzeffekte durch die Corona-Pandemie von mindestens 23,0 Mio. €
Der stationäre Einzelhandel in Deutschland war im besonders starkem Maße von politischen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie betroffen. Aufgrund der daraus resultierenden wirtschaftlichen Unsicherheiten fragten Kunden vereinzelt nach Projektpausen und potentielle neue Kunden nach Projektverschiebungen.
In dem Geschäftsjahr 2018/2019 vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie erzielte KPS einen Umsatz in Höhe von 180,7 Mio. €. Die beiden darauf folgenden Geschäftsjahre 2019/2020 und 2020/2021 waren negativ von der Corona-Krise betroffen. In den beiden Geschäftsjahren verzeichnete die KPS einen Umsatzrückgang von insgesamt rund 23,0 Mio. €. Der Umsatzrückgang ist aus Sicht des Managements
nahezu vollständig auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. In dieser Betrachtungsweise sind geplante und erwartete Steigerungen der Umsatzerlöse nicht berücksichtigt. Daher geht der Vorstand davon aus, dass die Corona-Pandemie zu einem Umsatzeinbruch von mindestens 23 Mio. € geführt hat.
Mittelfristige Chancen und Risiken aus der Corona-Pandemie
KPS geht davon aus, dass sich spätestens nach dem Überwinden der Covid-19-Pandemie eine stark gesteigerte Nachfrage nach den KPS-Services ergeben dürfte. Hierfür sieht die KPS mehrere Gründe:
Erstens, Unternehmen des Einzelhandels mit starker stationärer Ausrichtung haben in den Jahren 2020 und 2021 Investitionen in ihre digitalen IT Landschaften wegen der Corona-Krise verschoben. KPS erwartet, dass sich dieser Investitionsstau nach und nach auflösen wird und einen Nachfrage-Boom nach den Instant Platforms der KPs auslösen dürfte.
Zweitens sollte die Corona-Krise den Wandel in den Konsumentenbedürfnissen Richtung digitale Services beschleunigt haben. Dies zwingt aus Sicht von KPS Unternehmen dazu, noch stärker und noch schneller ihre Strukturen, IT-Systeme und ihre Software den Bedürfnissen ihrer Kunden anzupassen. Die KPS- Gruppe mit ihrer langjährigen Erfahrung in der digitalen Transformation ist bestens dafür aufgestellt, um von diesem strukturellen Wandel profitieren zu können.
Drittens hat sich KPS technologisch stark darauf ausgerichtet, ihre Services Remote liefern zu können. Die dafür entwickelte Instant Platforms Produktfamilie ist technologisch konsequent darauf ausgerichtet. Damit ist KPS in der Lage, mit niedrigerem Ressourceneinsatz mehr Kunden bedienen zu können.
Der Vorstand geht davon aus, dass mittelfristig die durch Covid-19 ausgelösten Umsatzrückgänge aufgeholt werden können und KPS danach mit ihrer innovativen Instant Platforms Produktfamilie auf einen strukturellen Wachstumspfad zurückkehren kann.
Aufgrund ihrer flexiblen Kostenstruktur konnte KPS die negativen Auswirkungen der Corona-Krise insbesondere durch eine Reduktion des Einsatzes externer Service Provider abfedern. KPS geht davon aus, dass das reduzierte Niveau der Service Provider kein strukturell limitierender Faktor für die Rückkehr auf einen Wachstumspfad darstellt. Zum einen kann die Zahl der Service Provider bei entsprechender Auftragslage wieder hochgefahren werden, um anderen geht KPS davon aus, zukünftiger weniger Ressourcen durch ihren Instant Platforms Ansatz zu benötigen.
Mit ihrer Instant Platforms Produktfamilie setzt KPS bewährte Technologie der Spitzenklasse in der Umsetzung von Projekten ein. Dabei verbinden die Berater von KPS die klassische Welt der Strategie- und Prozessberatung mit der Implementierungsberatung, greifen auf sofort einsetzbare Plattformen zurück, um durch die Realisierung von Synergiepotenzialen in den Beratungssegmenten optimale Transformationsprozesse zu erzielen. Das Einführungsrisiko neuer digitaler Prozesse und Strukturen wird so erheblich reduziert. In der Art und Weise, wie Aufträge abwickelt werden, sieht KPS erhebliche Chancen, sich von Wettbewerbern zu unterscheiden.
Die Planung und Umsetzung von Projekten ist größtenteils umfangreich und komplex. Zusätzliche Anforderungen von Kunden führen in vielen Fällen zu Änderungen im Projektaufbau oder -ablauf. Das bedeutet ein Risiko vor allem für Werkverträge mit Festpreisvereinbarungen. Projekte, die nach Arbeitszeit und -aufwand abgerechnet werden, stellen aus Sicht der KPS kein bestandsgefährdendes Risiko dar, da Änderungsanforderungen zu entsprechenden Anpassungen des Projektbudgets führen.
Risiken aus Festpreisvereinbarungen stellen ein mittleres Risiko für die KPS dar. Mögliche Kostenüberschreitungen können schnell erhebliche finanzielle Konsequenzen für die KPS haben. Daher geht KPS bisher nur in wenigen Fällen Festpreisvereinbarungen ein.
Durch die Komplexität der Projekte und Besonderheiten in den Branchen, in denen die Kunden der KPS tätig sind, kann es zu fachlichen und/oder qualitativen Fragestellungen, Herausforderungen und Problemen kommen, die von den zugeteilten Projektmitarbeitern nicht gelöst werden können. Risiken aus fachlichen und/oder qualitativen Fragestellungen, Herausforderungen und Problemen werden als gering eingestuft. In der Vergangenheit konnten derartige Situationen regelmäßig in einem für die Gesellschaft angemessenen Zeitraum gelöst werden.
Da sich die KPS bei den Kundenprojekten immer wieder mit neuen, hochkomplexen Fragestellungen, Herausforderungen konfrontiert sieht, sind Situationen denkbar, in denen auftretende, hochkomplexe Herausforderungen und Probleme nicht oder nur mit hohem zeitlichen sowie finanziellen Einsatz lösbar sind.
Risiken aus temporären Belastungen aus Vertragskündigungen werden als mittel eingestuft. Kündigungen oder Nichtverlängerungen eines Kundenvertrags nach der ersten Prototypenphase aufgrund von Fehlern der Mitarbeiter können eintreten, waren in der Vergangenheit eher selten. Wenn sich dieses Risiko realisiert, sind insbesondere bei größeren Projekten vorübergehende Ergebnisbelastungen zu erwarten, da die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter zumindest kurzfristig vielfach nicht anderweitig eingesetzt werden können.
Die COVID-19-Pandemie hat jedoch dazu geführt, dass einige Kunden nach Projektpausen und Projektverschiebungen gefragt haben. Entsprechend wurde in diesen Fällen die Projekt- und Auftragsentwicklung unterbrochen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn der KPS. Je nachdem, wie die COVID-19-Pandemie sich weiterentwickelt, könnten bestehende oder potentielle neue Kunden der KPS nach zusätzlichen Projektpausen und Projektverschiebungen fragen oder Projekte kündigen. Dies hätte weitere negative Auswirkungen auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung zur Folge. Die KPS schätzt mögliche, durch die COVID-19-Pandemie bedingte Projektverschiebungen und Projektpausen als mittleres Risiko ein.
KPS beobachtet zunehmende Versuche von Mitbewerbern, das erfolgreiche Modell in der Auftragsabwicklung nachzubilden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mittlere oder große Beratungsunternehmen damit versuchen, einen Wettbewerbsvorteil gegenüber KPS zu erzielen, was für KPS einen erhöhten Konkurrenzdruck bedeuten würde. KPS stuft erhöhten Konkurrenzdruck durch Nachbildung des KPS-Modells als mittleres Risiko ein.
Durch die aktuelle Unternehmensgröße mit einem Jahresumsatz von nun 158,0 Mio. € und einer Beratungsmannschaft zum 30.09.2021 von 647 Mitarbeiter*Innen ist die KPS gut positioniert, um Projekte für große, international tätige Unternehmen abwickeln zu können und noch stärker in den Fokus von Großunternehmen zu gelangen.
Die zunehmende Attraktivität von KPS steigert die Chancen, von Großkunden als Generalunternehmer beauftragt zu werden. Dazu trägt aus Sicht von KPS insbesondere ihre sofort einsetzbaren Branchenplattformen bei. Zusätzlich kann sich KPS im Wettbewerb mit ihrem End-to-End Ansatz differenzieren und die Attraktivität für Großunternehmen als Generalunternehmung tätig zu werden, deutlich erhöhen.
Aufgrund der Komplexität der Beratungsinitiativen und der Unternehmensgröße der Kunden kann die KPS gleichzeitig nur eine begrenzte Anzahl an Großprojekten bedienen. Bei Ausfall (Zahlungsunfähigkeit) eines oder mehrerer dieser Großkunden wäre eine Gefährdung des Fortbestands von KPS nicht ausgeschlossen. Bei den Großkunden der KPS handelt es sich durchgängig um namhafte Kunden, die in hohem Maße als kreditwürdig und finanzstark gelten. Daher stuft die KPS das Risiko, als Generalunternehmer für Großunternehmen tätig zu sein, als mittleres Risiko ein.
Risiken als Generalunternehmung in Verbindung mit der COVID-19-Pandemie
Eine Reihe von Kunden der KPS-Gruppe kommen aus dem Bereich stationärer Einzelhandel. Durch die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen waren in Deutschland Einzelhändler außerhalb des Bereichs Baumärkte, Drogerie und Lebensmittel im starken Maße negativ betroffen. Die negativen Effekte konnten noch nicht vollumfänglich überwunden werden. Die Unsicherheiten bleiben weiterhin hoch, insbesondere wenn die Infektionszahlen weiter stark steigen sollten. Daher stuft die KPS das COVID-19-bedingte Risiko temporär als hoch ein.
Das Unternehmenswissen ist im Humankapital der KPS und damit bei den Mitarbeiter*Innen verankert.
Die Abwanderung von qualifizierten Führungskräften und Berater*Innen an Konkurrenzunternehmen kann zu einem Knowhow-Verlust führen und stellt daher ein Risiko für die KPS dar.
Der Verlust von Mitarbeiter*Innen kann sich negativ auf die Entwicklung der Geschäftsaktivitäten sowie auf wesentliche Finanzkennzahlen auswirken. Die KPS sieht sich diesem Risiko im Vergleich zu den Wettbewerbern weder in besonders hohem noch in besonders niedrigem Umfang ausgesetzt. Das gerade in der Beratungsbranche typische Risiko wird von KPS als mittleres Risiko eingeschätzt.
In den vergangenen Jahren ist die KPS in Ländern außerhalb des Euroraumes expandiert, sowohl durch Übernahmen als auch durch organisches Wachstum. Relevante Umsätze werden insbesondere in den Ländern Dänemark, Schweden, Großbritannien, Schweiz und Norwegen erzielt. Daraus entstehen Währungsrisiken im begrenzten Umfang. Zum einen unterhält die KPS in einigen Ländern eigene Ressourcen, so dass die anfallenden Kosten in den jeweiligen Landeswährungen anfallen. Zum anderen ist die KPS bestrebt, Ressourcen für Projekte aus unterschiedlichen Landesgesellschaften heranzuziehen. Mit den Maßnahmen sind die Währungs- und Wechselkursrisiken für die KPS gut zu steuern und zu begrenzen. KPS stuft daher das Währungsrisiko als geringes Risiko ein.
Die Liquiditäts- und Zinsrisiken bewertet KPS auf Grund der soliden Kapital- und Finanzierungsstruktur als begrenzt.
Das Geschäftsmodell der KPS bringt es mit sich, dass relativ wenige, aber sehr umfangreiche Projekte gleichzeitig bearbeitet werden. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist die Sicherung des Unternehmenserfolges gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik.
Der Ausfall eines Kunden kann eine sehr negative Auswirkung auf die Liquiditätssituation der KPS haben. Ein Kreditrisiko/Ausfallrisiko besteht für KPS dahingehend, dass Kunden oder sonstige Schuldner ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit größeren Umsatzvolumen unterliegt der regelmäßigen Überprüfung. Die Außenstände werden ständig überwacht. Sowohl die Projektverantwortlichen als auch das Top-Management erhalten monatlich eine Übersicht mit den überfälligen Posten je Kunden. Damit kann die KPS kurzfristig auf ein sich verändertes Zahlungsverhalten reagieren. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Durch die COVID-19- Pandemie und die dadurch entstehenden Unsicherheiten und Risiken hat die KPS die Überwachung des Zahlungsverhaltens von Kunden und das Management der Liquidität weiter verstärkt. Das zusätzliche Risiko aus der COVID-19-Pandemie für das Zahlungsverhalten einzelner Kunden wird als mittleres Risiko eingestuft.
Das Liquiditätsrisiko wird als Risiko definiert, Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht nachkommen zu können. Dazu gehören das Refinanzierungsrisiko und das Marktliquiditätsrisiko.
Ein Marktliquiditätsrisiko (Risiko, aufgrund unzulänglicher Markttiefe oder Marktstörungen Geschäfte nicht oder nur mit Verlusten auflösen bzw. glattstellen zu können) liegt bei der KPS nicht vor.
Unter dem Refinanzierungsrisiko wird das Risiko verstanden, bei Bedarf nicht oder nicht zu den erwarteten Konditionen Liquidität beschaffen zu können.
Der KPS stehen ausreichend hohe Kreditlinien zu Verfügung, um einen möglichen nichtvorsehbaren Finanzierungsbedarf zu decken. Eingeschlossen dabei sind die zusätzlichen Risiken aus der COVID-19- Pandemie.
Die KPS stuft das Liquiditätsrisiko als gering ein.
Dem Vorstand sind derzeit keine wesentlichen steuerlichen Risiken bekannt. Daher wird das steuerliche Risiko als gering eingestuft.
KPS sieht erhebliche technologische Chancen in der Notwendigkeit von Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich Einzel- und Großhandel, ihre digitalen Prozesse und IT-Strukturen zu erneuern und weiterzuentwickeln.
KPS hat ihre Rapid-Transformation Methode zu einem Plattformansatz weiterentwickelt und versteht darunter, eine technologische Plattform bereitstellen zu können, die sofort einsetzbar ist und schnell auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden kann. Ihren weiterentwickelten Ansatz vermarktet KPS als Instant Transformation.
Der technologische Fortschritt in der Digitalisierung erfordert eine ständige Anpassung der Prozesse und Strukturen. Die Plattformen der KPS sind so konzipiert, dass sich schnell Anpassungen vornehmen lassen. Mit ihrer Innovation sieht KPS erhebliche Chancen, neue Digitalisierungsprojekte gewinnen zu können.
Technologische Risiken durch Fehler von Mitarbeitern der KPS können zu Kündigungen von Dienstleistungs- und Projektverträgen führen. Steigende Komplexität und ein immer schneller voranschreitender Wandel erhöhen solche technologischen Risiken zusätzlich. Mögliche daraus folgende kurzfristige Kündigungen von Dienstleistungs-, Betreuungs- oder Lieferverträgen können temporäre Belastungen auf die Umsatz- und Gewinnentwicklung hervorrufen. KPS stuft das Risiko als mittleres Risiko ein.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KPS AG ist aufgrund ihrer Holdingfunktion von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen abhängig. Auf Grund der soliden Finanz- und Ertragslage der KPS-Gruppe werden die Risiken der KPS AG aus der Holdingfunktion als niedrig eingeschätzt.
Insgesamt sieht sich die KPS mit ihrer technologischen Kompetenz, ihren selbst entwickelten Plattformen, ihrer Beratungsexepertise und insbesondere ihrer hochqualifizierten Beratermannschaft als hervorragend positioniert, um von der Notwendigkeit vieler Unternehmen, ihre Digitalisierung voranzutreiben, erheblich profitieren und neue Projekte gewinnen zu können.
Die teilweise negativen Effekte durch die Corona-Pandemie, beispielsweise im Investitionsverhalten von bestehenden und potenziellen neuen Kunden, können überwunden werden und sollten mittelfristig die Digitalisierung und damit die Nachfrage nach Transformationsprojekten beschleunigen.
Die Risiken sowie die Unsicherheiten aus der Covid-19-Pandemie sieht KPS als beherrschbar an. Dabei wird das Management vom Risikofrüherkennungssystem unterstützt, bestehende Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Das Risikofrüherkennungssystem wurde im Rahmen der Abschlussprüfung einer Pflichtprüfung unterzogen. Zusammenfassend ergibt die Risikoanalyse auf Basis der heute bekannten Informationen ein zufriedenstellendes Ergebnis. Danach sind Risiken mit einem existenzgefährdenden Schadens- und Gefährdungspotenzial für die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des KPS-Konzerns derzeit nicht erkennbar.
Das Rechnungswesen und Controlling des KPS-Konzerns arbeitet auf Basis eines rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems, das die vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung von Informationen gewährleistet und alle Konzerngesellschaften einbezieht. Unser Ziel ist es, potenzielle Risiken und Fehlentwicklungen frühestmöglich zu identifizieren, zu minimieren bzw. vollständig zu vermeiden. Durch diese Maßnahmen sollen mögliche Schäden und eine potenzielle Bestandsgefährdung vom KPS-Konzern abgewendet werden. Risiken, die sich aus der Auftragsabwicklung ergeben, werden durch das Controlling frühzeitig erkannt. Ableitbare drohende Risiken werden den verantwortlichen Vice-Presidents und Managing Partnern unverzüglich mitgeteilt, in internen Führungsmeetings besprochen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet. Die Verantwortlichkeiten sind klar abgegrenzt; die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips und der Einsatz von strengen IT-Berechtigungskonzepten sind essenzielle Bestandteile unseres internen Rechnungswesens und Controlling-Systems.
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Umstellungen der Prozesse auf Remote, der resultierenden Unsicherheiten auf Seiten der Kunden wurden im internen Kontroll- und Risikomanagement-System berücksichtigt. So wurden die Übermittlungszeiten von projektbezogenen Informationen stark verkürzt und für das Management der zusätzlichen Risiken weitere Daten verwendet.
Die Abschlusserstellung der Konzerngesellschaften nach nationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erfolgt zentral von unserem Firmensitz in Unterföhring aus. Hierbei wird ein konzerneinheitlicher Kontenplan verwendet, der für alle Gesellschaften maßgeblich ist. Nach Überleitung der Einzelabschlüsse auf die internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HB II) erfolgt über unser SAP Finance & Controlling-System eine Konsolidierung auf den Konzernabschluss. Hierbei werden konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze angewandt.
Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden – soweit wesentlich oder gesetzlich erforderlich
– einer externen Jahresabschlussprüfung unterzogen, deren Ergebnisse mit den Abschlussprüfern besprochen werden.
PROGNOSEBERICHT
Nach den schwierigen Jahren 2020 und 2021, fährt die Weltwirtschaft laut Experten der führenden
deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute aktuell einen Erholungskurs.16
Das Jahr 2021 ist jedoch durch globale Lieferengpässe und Infektionswellen weiterhin belastet.17 Die Institute haben ihre Prognosen daher bezüglich des Zuwachses der Weltproduktion für das Jahr 2021 auf 5,7% (von 6,3%) reduziert.
Dahingegen wurde die Prognose für das kommende Jahr 2022 auf 4,2% erhöht. Auch für das Jahr 2023 wird ein deutlicher Anstieg aufgrund der wirtschaftlichen Erholung und der Abflachung von Infektionswellen erwartet.18
Europäische Volkswirtschaften mit erwarteter Aufholbewegung
Die europäischen Volkswirtschaften nähern sich laut den Wirtschaftswissenschaftlern dem Produktionsniveau vor der Pandemie.19 Die Wirtschaftsleistung ist im Winterhalbjahr 2020/21 leicht zurückgegangen, im Frühjahr 2021 allerdings bereits wieder kräftig um 2,2% angestiegen. Somit lag die Wirtschaftsleistung im zweiten Quartal nur noch 2,5% unterhalb des Vorkrisenniveaus 2019.20
Auch die Erwerbslosenquote ist weiter deutlich Richtung Vorkrisenniveau gesunken und betrug im August im Euroraum 7,5%.21 Für das Jahr 2022 wird ein Rückgang auf 7,3% und für 2023 auf 6,9% prognostiziert.22
Deutschland: Belebung und Beschleunigung des BIP-Wachstums ab Q2 2022 erwartet
Die wirtschaftliche Lage in Deutschland wird nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie geprägt.23 Führende Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten ein Ende dieser Beeinträchtigungen auf die deutsche Wirtschaft erst ab dem zweiten Quartal 2022.24 Die Institute senkten ihre Prognose zur Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts für Deutschland 2021 von 3,7% im Frühjahr auf 2,4%. Für das Jahr 2022 wird ein gesteigertes Wachstum von nun 4,8% angenommen, im Frühjahr lag diese Prognose noch bei 3,9%.25
Nach hohen Infektionszahlen in den Wintermonaten 2020/21 ebbten diese in den Frühjahrsmonaten 2021 im Zuge der zunehmenden Immunisierung der Gesellschaft ab, was zu einer raschen Erholung der deutschen Wirtschaft führte. Im verarbeiteten Gewerbe bestehen nach wie vor Lieferengpässe von Vorprodukten, sodass die Produktion, trotz gefüllter Auftragsbücher, in zahlreichen Brachen gehemmt
16 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.13
17 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, Ebd.
18 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.17.
19 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S. 26
20 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S. 26.
21 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S. 27
22 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S. 34
23 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.3.
24 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.10
25 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.11
ist.26 Für die kommenden Quartale wird weiterer wirtschaftlicher Aufschwung erwartet, der die Verluste der Pandemie aufholen wird.27
Die Zahl der Erwerbstätigen brach im zweiten Quartal 2020 stark ein, aber stieg seitdem wieder, im dritten Quartal 2021 um etwa 240.000 Personen. Es wird erwartet, dass die Arbeitslosenquote in 2021 auf 5,7% und im Zuge der Erholung der Wirtschaft im Jahr 2022 auf 5,3% zurückgeht.28
Deutliches Umsatzwachstum in der IT-Branche erwartet
Laut Lünendonk-Studie 2021 zur Marktentwicklung bei IT-Beratung und IT-Service in Deutschland ist der IT-Dienstleistungsmarkt in Deutschland gewachsen. Die Experten rechnen demnach mit einem durchschnittlichen Umsatzwachstum von 11,2% in 2021 und 11,5% in 2022.29 Insgesamt wird von jeder zweiten Unternehmensberatung eine weitere Verbesserung der Geschäftsentwicklung erwartet, während 47% mit einer gleichbleibenden Geschäftsentwicklungen rechnen.30
Der Lünendonk-Studie zufolge diente die Corona-Pandemie als Antreiber von Transformationsprojekten und regte die Unternehmen an, in die Zukunft zu investieren. Viele Unternehmen planen daher auch für die kommenden Jahre weitere IT-Investitionen.31
Grundlage für die Einschätzung für das Geschäftsjahr 2021/2022 bilden die Entwicklung vergangener Berichtszeiträume, die Ergebnisse der vergangenen Monate, das Beratungsportfolio bestehend aus Bestandsprojekten und neu hinzu gewonnen Projekten.
Die anhaltende COVID-19-Pandemie und die in vielen Ländern zunehmenden Infektionszahlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts sowie das Auftreten neuer Virusvarianten (z.B. Omikron), führen zu zusätzlichen Unsicherheiten bei der Einschätzung zur möglichen Entwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022.
Der Vorstand und das Management der KPS AG können zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts weiterhin nicht verlässlich abschätzen, wie sich die andauernde COVID-19-Pandemie auf die wirtschaftliche Lage von bestehenden und potentiellen Kunden der KPS-Gruppe und deren Nachfrageverhalten auswirkt. Damit sind auch die sich daraus ergebenden Effekte auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2021/2022 schwer zu quantifizieren und mit hohen Unsicherheiten behaftet.
Für die Herausforderungen der Zukunft und die Chancen in der Digitalisierung von Geschäftsprozessen ist die KPS-Gruppe gut aufgestellt. Insbesondere sollten sich zusätzliche Chancen aus den von KPS entwickelten Instant Plattforms Produktfamilien ergeben. Darüber hinaus verfügt die KPS über eine sehr solide Finanzstruktur und Ertragslage.
26 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.3.
27 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.11
28 Krise wird allmählich überwunden – Handeln an geringerem Wachstum ausrichten, Gemeinschaftsdiagnose 2-2021, Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose, Oktober 2021, https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2021/10/GD_H21_Langfassung_online.pdf, S.11
29 Lünendonk Studie 2021, Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland 2021, file:///C:/Users/simonsen/AppData/Local/Temp/Luenendonk-Studie-2021-Der-Markt-fuer-IT-Beratung-und-IT-Service-in-Deutschland-2.pdf, S.5
30 BDU Pressemitteilung, Consultingkonjunktur trotzt dem Abwärtstrend in der Gesamtwirtschaft, https://www.bdu.de/news/consultingkonjunktur- trotzt-dem-abwaertstrend-in-der-gesamtwirtschaft/
31 Lünendonk Studie 2021, Der Markt für IT-Beratung und IT-Service in Deutschland 2021, file:///C:/Users/simonsen/AppData/Local/Temp/Luenendonk-Studie-2021-Der-Markt-fuer-IT-Beratung-und-IT-Service-in-Deutschland-2.pdf, S.5
Im Geschäftsjahr 2021/2022 fokussiert sich Vorstand und Management insbesondere konsequent auf die Vermarktung der neu entwickelten Instant Platforms Produktfamilien.
Auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts vorliegenden Informationen und Daten schätzt der Vorstand der KPS AG im Geschäftsjahr 2021/2022 die Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019/2020 im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich steigern zu können. Darüber hinaus ist geplant ein EBITDA mindestens auf Niveau des Geschäftsjahres 2020/2021 zu erzielen. Diese Planung beruht darauf, dass die geplanten Projekte durchgeführt werden können.
Die Prognose basiert auf den heute bekannten Fakten und Vorhersagen über die zukünftigen wirtschaftlichen sowie konjunkturellen Entwicklungen. Aus heutiger Sicht nicht vorhersehbare Veränderungen der antizipierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere Effekte aus dem weiteren Verlauf der COVID-19-Pandemie bei laufenden Projekten, beim aktuellen Auftragsbestand sowie bei sonstigen externen oder internen Faktoren könnten wesentliche negative Effekte auf unsere Umsatz- und Ergebniserwartungen haben, so dass die in diesem Bericht gemachten Schätzungen nicht erreicht werden können.
VERGÜTUNGSBERICHT
Die Vergütung setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Als Fixum ist ein Jahresfestbezug vereinbart, der in zwölf gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Monats zahlbar ist. Die variable Komponente ist eine auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtete, leistungsbezogene Bonuszahlung, die über einen Bemessungszeitraum von insgesamt drei Geschäftsjahren (das jeweilige Ausgangsjahr und die beiden Folgegeschäftsjahre) berechnet wird. Die Auszahlung des Bonus hängt vom Erreichen bestimmter im Ausgangsjahr festgelegter Zielvorgaben ab. Für jedes Jahr des Bemessungszeitraums werden verschiedene Bandbreiten an quantitativen und ggf. qualitativen Kriterien festgelegt, denen jeweils ein Bonus- oder Malusbetrag gegenübersteht. Das Vorstandsmitglied erhält nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres des relevanten Bemessungszeitraums eine jährliche Abschlagszahlung, deren Höhe sich nach dem Saldo der bis dahin erzielten Bonus- und Malusbeträge richtet. Nach Feststellung des endgültigen Bonus ist das Vorstandsmitglied verpflichtet, eine etwaige Differenz zwischen den Abschlagszahlungen und dem endgültig festgestellten Bonus an die Gesellschaft zurückzuzahlen.
Die fixe und variable Vergütung betrug für den Alleinvorstand für dessen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2020/2021 insgesamt 578 Tsd. € (Vorjahr: 420 Tsd. €), wobei der variable Anteil 37,4 % (Vorjahr: 29,0 %) der Gesamtbezüge betrug.
Die Gesellschaft hat für den Vorstand eine Unfallversicherung und eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der Vorstand hat Anspruch auf ein Fahrzeug zur dienstlichen und privaten Nutzung. Dieser Anspruch wird durch Zahlung einer KFZ-Pauschale kompensiert. Des Weiteren erhält der Vorstand die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erstattet und hat Anspruch auf Zahlung des bei Beschäftigung eines Arbeitnehmers üblichen Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Aufwendungen für die KFZ-Pauschale und die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung betrugen im Geschäftsjahr 2020/2021 62 Tsd. € (Vorjahr: 63 Tsd. €).
In der Hauptversammlung am 9. Mai 2008 wurde die derzeitige Vergütungsstruktur des Aufsichtsrats beschlossen. Demnach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats neben dem Ersatz seiner Auslagen nach Ablauf des Geschäftsjahres eine feste Vergütung in Höhe von 15 Tsd. €, der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 25 Tsd. €. Die Vergütung wird nach der Hauptversammlung zahlbar.
Die Aufsichtsratsvergütung belief sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf insgesamt 55 Tsd. € (Vorjahr: 55 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2020/2021 betrugen die Aufsichtsratvergütungen für den Aufsichtsrats- vorsitzenden Herrn Michael Tsifidaris 25 Tsd. € (Vorjahr: 25 Tsd. €), für Herrn Uwe Grünewald 15 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €) und für Herrn Hans-Werner Hartmann 15 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €).
ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN GEMÄSS § 315 ABS. 4 HGB UND ERLÄUTERNDER BERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020/2021
Zum 30. September 2021 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 37.412.100 Euro. Es ist eingeteilt in
37.412.100 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von 1 Euro am Grundkapital. Alle Aktien enthalten gleiche Rechte und Pflichten.
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien gekauft oder veräußert. Die Gesellschaft hält zum 30. September 2021 keine eigenen Aktien (Vorjahr: 0).
Dem Vorstand sind keine Vereinbarungen zwischen Aktionären bekannt, aus denen sich Stimmrechtsbeschränkungen oder Beschränkungen zur Übertragung von Aktien ergeben. Solche Beschränkungen ergeben sich auch nicht aus Gesetz oder Satzung, soweit nicht im Einzelfall die Regelung des § 44 Abs. 1 WpHG Anwendung findet.
Verstöße gegen Mitteilungspflichten i.S.d. §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 und 39 Abs. 1 WpHG können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Vertragliche Beschränkungen der Stimmrechte sind uns nicht bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, bestanden zum 30. September 2021 nach Kenntnis des Vorstands wie folgt:
Stück in %
Michael Tsifidaris | 9.080.050 | 24,3% |
Leonardo Musso | 4.103.084 | 11,0% |
Uwe Grünewald | 4.052.390 | 10,8% |
Dietmar Müller | 3.813.359 | 10,2% |
Der KPS AG sind im Geschäftsjahr 2020/2021 keine weiteren Meldungen hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen zugegangen, die 10 % der Stimmrechte übersteigen. Damit liegt der Gesellschaft über die oben dargestellte Auflistung hinaus keine Meldung vor, die eine Beteiligung über 10 % der Stimmrechte beinhaltet.
Es gibt keine Aktien der Gesellschaft mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Arbeitnehmer, die am Kapital der KPS AG beteiligt sind, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.
Die Mitglieder des Vorstands werden nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung bestellt bzw. abberufen. Hierfür ist der Aufsichtsrat zuständig. Ernennungen erfolgen jeweils für eine
Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig, wobei der Beschluss frühestens ein Jahr vor Ablauf der Amtszeit gefasst werden darf.
Änderungen der Satzung bedürfen gemäß § 179 Abs. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung, der, soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert.
Der Vorstand hat die ihm durch Gesetz und Satzung eingeräumten Befugnisse, welche im Kern die Befugnisse zur Leitung der Gesellschaft unter eigener Verantwortung und ihrer Vertretung nach außen umfassen.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 wurde die von der Hauptversammlung am 25. September 2020 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2020/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2021/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. September 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2021/I ist im Geschäftsjahr 2020/2021 nicht erfolgt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 25. September 2020 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Danach kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 20. Mai 2026. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt.
Zum Bilanzstichtag ist kein Bestand an eigenen Aktien vorhanden, im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine Aktien gekauft oder verkauft.
Im Falle eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots erhält der derzeitige Alleinvorstand bei Ausübung des vertraglich vereinbarten Sonderkündigungsrechts innerhalb von 12 Monaten nach dem Kontrollwechsel eine Abfindung in Höhe von 75 % zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ihm zustehenden Jahresbruttoeinkommens. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn ein oder mehrere gemeinsam handelnde Aktionäre, die derzeit alleine oder gemeinsam nicht mehrheitlich an der Gesellschaft beteiligt sind, alleine oder gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte an der Gesellschaft erwerben oder die Gesellschaft durch den Abschluss eines Unternehmensvertrags i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG zu einem abhängigen Unternehmen wird. Dem gleichgestellt ist der Fall der Verschmelzung der Gesellschaft mit einem anderen Unternehmen. Den Vice-Presidents wurde für diesen Fall eine verlängerte Kündigungsfrist eingeräumt. Im Falle der Eigenkündigung durch den Vice-President kann dieser den Verzicht des Wettbewerbsverbots verlangen.
RECHTLICHE ANGABEN
Unterföhring, den 13. Januar 2022
KPS AG Konzernabschluss nach IFRS
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
für die Zeit vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021
in Tsd. € Anhang 2020/2021 2019/2020
1 | Umsatzerlöse | 5.1. | 157.979 | 166.446 |
2 | Aktivierte Eigenleistungen | 5.2. | 950 | 1.412 |
3 | Sonstige betriebliche Erträge | 5.3. | 1.186 | 961 |
4 | Materialaufwand | 5.4. | -52.583 | -58.381 |
5 | Personalaufwand | 5.5. | -69.941 | -67.455 |
6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.6. | -15.945 | -20.307 |
7 | Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) | 21.647 | 22.675 | |
8 | Abschreibungen (M&A bereinigt) * | 5.7. | -7.341 | -7.276 |
9 | Operatives Ergebnis (EBIT) bereinigt* | 14.306 | 15.400 | |
10 | Abschreibungen (M&A bedingt) | 5.7. | -898 | -1.294 |
11 | Operatives Ergebnis (EBIT) | 13.408 | 14.106 | |
12 | Finanzielle Erträge | 5.9. | 9 | 103 |
13 | Finanzielle Aufwendungen | 5.9. | -982 | -1.939 |
14 | Finanzergebnis | -973 | -1.836 | |
15 | Ergebnis vor Ertragsteuern** | 12.435 | 12.270 | |
16 | Ertragsteuern | 5.10. | -3.708 | -4.127 |
17 | Ergebnis nach Ertragsteuern | 8.727 | 8.143 | |
Anzahl der Aktien in Tausend – unverwässert/verwässert durchschnittlich gewichtet | 37.412 | 37.412 | ||
in Euro | ||||
Ergebnis je Aktie | ||||
– unverwässert | 5.11. | 0,23 | 0,22 | |
– verwässert | 5.11. | 0,23 | 0,22 |
*) bereinigt um Abschreibungen auf die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen aufgedeckten Vermögenswerte und auf die übernommenen Kundenbeziehungen (M&A bedingt)
**) entspricht dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
KPS AG, Konzernabschluss nach IFRS
GESAMTERGEBNIS
für die Zeit vom 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Ergebnis nach Ertragsteuern | 8.727 | 8.143 |
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungs- orientierten Pensionszusagen und ähnlichen Verpflichtungen | -266 | 303 |
Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen | -110 | -107 |
Gesamtergebnis 8.351 8.339 |
KENNZAHLEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
in Mio. € 2020/2021 2019/2020
Umsatzerlöse | 158,0 | 166,4 |
EBITDA | 21,6 | 22,7 |
EBITDA-Marge | 13,7% | 13,6% |
EBIT | 13,4 | 14,1 |
EBIT-Marge | 8,5% | 8,5% |
KPS AG Konzernabschluss nach IFRS
KONZERNBILANZ
zum 30. September 2021 A K T I V A
in Tsd. € Anhang 30.09.2021 30.09.2020
VERMÖGENSWERTE | |||
A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
I. Sachanlagen | 6.1. | 2.406 | 2.698 |
II. Geschäfts- und Firmenwerte | 6.2. | 62.546 | 62.546 |
III. Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 6.2. | 12.627 | 14.095 |
IV. Nutzungsrechte aus Leasingverträgen | 6.3. | 26.666 | 28.979 |
V. Latente Steueransprüche | 6.4. | 4.601 | 4.247 |
108.845 | 112.565 | ||
B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
I. Vertragsvermögenswerte | 6.5. | 6.036 | 8.172 |
II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.6. | 34.500 | 30.130 |
III. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | 6.7. | 1.840 | 1.586 |
IV. Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern | 6.8. | 1.127 | 1.440 |
V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6.9. | 8.060 | 20.115 |
51.563 | 61.444 | ||
Summe Vermögenswerte | 160.408 | 174.009 |
KPS AG Konzernabschluss nach IFRS
KONZERNBILANZ
zum 30. September 2021 P A S S I V A
in Tsd. € Anhang 30.09.2021 30.09.2020
A. EIGENKAPITAL | |||
Aktionären der KPS AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | |||
I. Gezeichnetes Kapital | 6.10.1 | 37.412 | 37.412 |
II. Kapitalrücklage | 6.10.4 | -10.222 | -10.222 |
III. Gewinnrücklagen | 6.10.5 | 663 | 663 |
IV. Sonstiges Ergebnis | 6.10.6 | 264 | -111 |
V. Konzernbilanzgewinn | 6.10.7 | 40.902 | 38.535 |
Summe Eigenkapital | 69.019 | 66.277 | |
SCHULDEN | |||
B. LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
I. Langfristige Rückstellungen | 6.11. | 1.925 | 3.923 |
II. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 6.12. | 295 | 4.244 |
III. Langfristige Finanzschulden | 6.13. | 4.000 | 9.300 |
IV. Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.3. | 21.747 | 24.135 |
V. Latente Steuerverbindlichkeiten | 6.14. | 1.860 | 2.248 |
29.827 | 43.850 | ||
C. KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.15. | 7.639 | 7.009 |
II. Finanzschulden | 6.16. | 17.300 | 23.300 |
III. Vertragsverbindlichkeiten | 6.17. | 196 | 200 |
IV. Sonstige Rückstellungen | 6.18. | 13.821 | 11.337 |
V. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.19. | 14.987 | 15.433 |
VI. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 6.3. | 4.620 | 4.590 |
VII. Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 6.20. | 3.000 | 2.013 |
61.562 | 63.882 | ||
Summe Schulden | 91.389 | 107.732 | |
Summe Eigenkapital und Schulden | 160.408 | 174.009 | |
EK-Quote | 43,0% | 38,1% |
KPS AG Konzernabschluss nach IFRS
KONSOLIDIERTE KAPITALFLUSSRECHNUNG
für die Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Periodenergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) | 13.408 | 14.106 | |
Abschreibungen auf das Anlagevermögen | 8.239 | 8.570 | |
Veränderung der kurzfristigen Vermögensgegenstände | -2.488 | 6.841 | |
Veränderung der Rückstellungen | 255 | -517 | |
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge | 483 | 2.234 | |
Veränderung der übrigen Schulden | 584 | -2.527 | |
Verluste aus Anlagenabgängen | 1 | -30 | |
Gezahlte Steuern | -3.107 | -6.735 | |
Erhaltene Zinsen | 5 | 98 | |
Zu-/Abfluss aus operativer Geschäftstätigkeit | 17.380 | 22.040 | |
B. Investitionstätigkeit | |||
Investitionen in das Sachanlagevermögen | -124 | -1.935 | |
Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen | -1.344 | -1.546 | |
Investitionen Erwerb KPS Business Transformation and Digital, S.L.U., Spanien | -2.000 | -7.984 | |
Investitionen Erwerb Infront, Hamburg | -1.484 | -2.370 | |
Investitionen Erwerb KPS Digital Ltd., Großbritannien | -1.231 | -1.004 | |
Einzahlungen aus Anlageverkäufen | 0 | 0 | |
Zu-/Abfluss aus operativer Investitionstätigkeit | -6.183 | -14.839 | |
C. Finanzierungstätigkeit | |||
Gezahlte Zinsen | -357 | -334 | |
Zinsen für Leasingverbindlichkeiten | -159 | -154 | |
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | 12.000 | 24.000 | |
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten | -23.300 | -8.805 | |
Auszahlungen zur Tilgung von Leasing Verbindlichkeiten | -5.077 | -5.287 | |
Dividendenausschüttungen | -6.360 | -6.360 | |
Zu-/Abfluss aus operativer Finanzierungstätigkeit | -23.253 | 3.060 | |
D. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -12.056 | 10.261 | |
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
E. Finanzmittelfonds zum Anfang der Periode | 20.115 | 9.855 |
F. Konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
G. Finanzmittelfonds zum Ende der Periode | 8.060 | 20.115 |
ZUSAMMENSETZUNG FINANZMITTELFONDS | Stand 30.09.2021 | Stand 30.09.2020 |
in Tsd. € | ||
Kassenbestand, Bankguthaben | 8.060 | 20.115 |
Finanzmittelfonds 8.060 20.115 |
Konzern Jahresabschluss
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
Summe | Unterschiede | ||||||
in Tsd. € Gezeichnetes | Eigene | gezeichnetes | Kapital- | Gewinn- | aus | Pensions- | Bilanzgewinn Eigenkapital |
Kapital | Aktien | Kapital | rücklage | rücklagen | Umrechnung Währung | zusagen | Konzern |
30.09.2019 | 37.412 | 0 | 37.412 | -10.222 | 663 | 69 | -433 | 36.752 | 64.241 |
Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -6.360 | -6.360 |
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -107 | 360 | 0 | 253 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.143 | 8.143 |
30.09.2020 | 37.412 | 0 | 37.412 | -10.222 | 663 | -38 | -73 | 38.535 | 66.277 |
Veräußerung eigener Anteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dividendenausschüttung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -6.360 | -6.360 |
Erfolgsneutral erfasste Veränderungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 110 | 265 | 0 | 375 |
Konzernergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 8.727 | 8.727 |
30.09.2021 | 37.412 | 0 | 37.412 | -10.222 | 663 | 72 | 192 | 40.902 | 69.019 |
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INFORMATIONEN ZU GESELLSCHAFT UND KONZERN
Die KPS AG ist eine in Deutschland ansässige, international aufgestellte Aktiengesellschaft mit Sitz in der Beta-Straße 10h, 85774 Unterföhring. Die Gesellschaft ist mit der Registernummer HRB 123013 beim Amtsgericht München eingetragen.
Die KPS AG wurde 1998 gegründet. Die Aktien der KPS AG wurden am 15. Juli 1999 zum geregelten Handel am Neuen Markt zugelassen. Im Jahr 2002 wechselte die Gesellschaft in das Börsensegment „Geregelter Markt“ (General Standard), im Dezember 2016 erfolgte die Aufnahme in den Prime Standard.
Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht worden.
Die KPS AG ist ein erfolgreiches Unternehmen für Business Transformationsberatung und Prozessoptimierung im Handel und Konsumgüterbereich. Wir beraten unsere Kunden in Strategie-, Prozess- und Technologiefragen und implementieren mit Erfolg ganzheitliche Lösungen, die ihre Leistungsfähigkeit nachhaltig sichern.
Der von der KPS AG aufgestellte Konzernabschluss zum 30. September 2021 wurde im Einklang mit den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, und den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC), erstellt. Die Fassung des IASB über den Konzernabschluss nach den IFRS stimmt mit der Ansicht der Europäischen Union überein, da bis zum 30. September 2021 alle geltenden Standards und Interpretationen, die Auswirkungen auf den Konzernabschluss hatten, übernommen wurden.
Das Geschäftsjahr des Konzerns weicht vom Kalenderjahr ab und erstreckte sich vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021.
Der Konzernabschluss wurde in Euro (€) aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Neben den Werten für das Geschäftsjahr 2020/2021 werden zur Vergleichbarkeit auch die entsprechenden Vorjahreswerte angegeben. Diese sind in Klammern dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der Vorstand der KPS AG stellte den Konzernabschluss am 13. Januar 2022 auf und legte ihn dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er diesen billigt.
Die folgenden veröffentlichten, von der EU bereits übernommenen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben bzw. es wurde kein Gebrauch der Erleichterungsmöglichkeit durch die KPS AG gemacht:
Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest rate benchmark reform
jährliche Verbesserungen: Annual Improvements to IFRS 2018-2020
Die folgenden veröffentlichten und von der EU noch nicht übernommenen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben
Änderungen zu IAS 16: Proceeds before Intended Use
Änderungen zu IAS 37: Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets
Änderungen zu IFRS 3: Reference to the Conceptual Framework
Änderungen zu IAS 1: Presentation of Financial Statements
Änderungen zu IFRS 17: Insurance contracts
Änderungen zu IAS 8: Changes in Accounting Estimates
GRUNDLAGEN UND METHODEN SOWIE UNSICHERHEITEN AUFGRUND VON SCHÄTZUNGEN
Im Konzernabschluss müssen durch das Management in einem bestimmten Umfang Annahmen getroffen und Schätzungen vorgenommen werden, die einen erheblichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Schätzungen beruhen auf Erfahrungswerten und anderen Annahmen, die unter den gegebenen Umständen als angemessen erachtet werden. Sie werden laufend überprüft, können aber von den tatsächlichen Werten abweichen.
Im Folgenden werden die Hauptanwendungsbereiche, in denen Schätzungen angewandt werden, dargestellt:
Anwendungsbereich | Bilanzposition | Unsicherheiten |
Festlegung Nutzungsdauer für langfristige | Sonstige immaterielle | Technischer Fortschritt kann |
Vermögensgegenstände | Vermögenswerte | Einfluss auf die Nutzungsdauer haben |
Ermittlung der Fertigstellungsgrade von | Vertragsvermögenswerte / | Geschätzter Gesamtaufwand |
Festpreisprojekten | Vertragsverbindlichkeiten | kann abweichen, dadurch kann sich der Fertigstellungsgrad |
von Projekten ändern, dies würde zu einer geänderten Umsatzrealisierung führen | ||
Ermittlung abgezinster Cash Flows im Rahmen von Werthaltigkeitstests und bedingten Kaufpreisverpflichtungen sowie Kaufpreisallokationen | Geschäfts- und Firmenwerte | Annahmen in den zugrunde liegenden Planungsrechnungen treten |
(Fair Value) | nicht oder nur teilweise ein | |
Bildung und Bewertung von langfristigen Rückstellungen | Langfristige Rückstellungen | Annahmen in den zugrunde liegenden |
Planungsrechnungen treten nicht oder nur teilweise ein | ||
Bewertung von Forderungen | Forderungen | Annahmen über Ausfallwahr- scheinlichkeiten, Kundenbonität und Veränderung des |
Zahlungsverhaltens von Kunden |
Die Bilanzierung eines Unternehmenserwerbs erfolgt mithilfe der Erwerbsmethode, die einer Bewertung der übernommenen Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Erwerbs vorsieht.
Die Anwendung der Erwerbsmethode erfordert bestimmte Schätzungen und Beurteilungen vor allem in Bezug auf die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der übernommenen Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erwerbs sowie der Nutzungsdauern der erworbenen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes entweder auf unabhängige Gutachten zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cashflows ist. Die Bewertungen basieren auf den Annahmen, die das Management
bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat sowie der unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes.
Jene im Rahmen der Kaufpreisaufteilung vorgenommenen Schätzungen können die zukünftigen Konzernergebnisse signifikant beeinflussen.
Die Rückstellung für Bonuszahlungen an die Vice-Presidents der KPS wurde unter der Prämisse ermittelt, dass die anspruchsberechtigten Personen bis zur Auszahlung der Boni im Unternehmen verbleiben. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines oder mehrerer Vice-Presidents müssten Teile der Rückstellung aufgelöst werden.
Für zweifelhafte Forderungen werden Wertberichtigungen gebildet, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen auf Forderungen sind die Struktur der Fälligkeit der Forderungssalden, Erfahrungen bezüglich der Ausfallwahrscheinlichkeit externer Kundenratings, die Einschätzung der Kundenbonität sowie Veränderungen im Zahlungsverhalten.
Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgrund von überarbeiteten und neuen Standards erfolgen rückwirkend, sofern für einen Standard keine abweichende Regelung vorgesehen ist. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres und die Eröffnungsbilanz dieser Vergleichsperiode werden so angepasst, als ob die neuen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden schon immer angewendet worden wären.
Die Planung für die folgenden Geschäftsjahre wird auf Projektebene erstellt. Dabei werden bereits kontrahierte bzw. höchst wahrscheinliche Projekte geplant sowie darüber hinaus auch Neukundenprojekte. Aufgrund des Auftretens neuer Virusvarianten (z.b. die im November identifizierte Omikron-Variante), können derzeit Prognosen zur Dauer und zum Umfang der daraus resultierenden Auswirkungen auf Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, finanzielle Situation, Ergebnisse und Cashflows der KPS nur eingeschränkt und mit erhöhten Unsicherheiten getroffen werden.
Die im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses zum 30. September 2021 getroffenen beziehungsweise unterstellten abschlussrelevanten Schätzungen und Annahmen basierten auf dem seinerzeit vorhandenen Wissensstand und den verfügbaren Informationen.
KPS unterstellte dabei, dass die seinerzeitige COVID-19-Situation nicht von langfristiger Dauer sein würde. Entsprechend geht KPS davon aus, dass die Auswirkungen daraus auf den Konzernabschluss nicht von wesentlicher, ernsthafter Natur sein werden.
Es besteht das Risiko, dass sich weitere COVID-19-bedingte Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben könnten, insbesondere durch verspätete Zahlungen, Zahlungsausfälle, Verzögerungen im Auftragseingang sowie in der Auftragsabwicklung, Vertragskündigungen, modifizierte Umsatz- und Kostenstrukturen. In geringerem Maße können sich auch mögliche, durch die Corona-Pandemie ausgelöste, Zinsanpassungen und Wärungseffekte in den von KPS adressierten Märkten negativ auswirken.
Diese Faktoren können sich auf beizulegende Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, Höhe und Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung sowie die Zahlungsflüsse auswirken. Es besteht die Möglichkeit, dass im nächsten Geschäftsjahr Anpassungen von Annahmen und Buchwerten notwendig sein werden. KPS geht davon aus, dass die unterstellten Annahmen die Lage zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses angemessen widerspiegelten.
KONSOLIDIERUNGSKREIS
Der Konzernabschluss umfasst neben dem rechtlichen und wirtschaftlichen Mutterunternehmen des Konzerns alle in- und ausländischen Tochterunternehmen, bei denen die KPS AG die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik innehat, um daraus entsprechenden Nutzen ziehen zu können.
Tochterunternehmen sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die KPS AG über eine Beherrschungsmöglichkeit bzw. Verfügungsgewalt verfügt, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen ausgesetzt ist sowie diese Verfügungsgewalt zur Beeinflussung der Höhe der Renditen der Beteiligungsunternehmen ausnutzen kann. Diese beruht in der Regel auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der KPS AG. In der Regel manifestiert sich die Stimmrechtsmehrheit durch einen Anteilsbesitz von mehr als 50 %. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr besteht.
Neben der KPS AG als rechtliches Mutterunternehmen umfasst der Konsolidierungskreis folgende Gesellschaften, die die KPS AG unmittelbar oder mittelbar beherrscht, und die auf Basis der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden:
Beteiligung | Sitz | Anteil | Währung | Gezeichnetes | Eigen- | Jahres- |
in % | Kapital | kapital | ergebnis | |||
30.09.2021 (Vorjahr) | 30.09.2021 (Vorjahr) | 2020/2021 (Vorjahr) |
KPS Business Transformation | Unterföhring | 100 | Tsd. € | 500 | 629 | 789 |
GmbH (1) | ||||||
(500) | (759) | (-2.386) |
KPS Services GmbH | Unterföhring | 100 | Tsd. € | 6.300 | 10.237 | 1.072 |
(6.300) | (9.165) | (1.334) |
KPS Consulting Verwaltungs | Unterföhring | 100 | Tsd. € | 26 | 39 | 0 |
GmbH | ||||||
(26) | (39) | (1) |
KPS Consulting GmbH & Co. KG
Unterföhring 100 Tsd. € 5.113 4.978 332
(5.113) (4.645) (-467)
KPS Consulting AG | Zürich/ | 100 | TCHF | 100 | 1.603 | 1.453 |
Schweiz | ||||||
(100) | (955) | (805) |
KPS Solutions GmbH | Unterföhring | 100 | Tsd. € | 80 | -5.261 | -8.230 |
(80) | (2.969) | (529) |
KPS digital GmbH (1) | Dortmund | 100 | Tsd. € | 25 | 2.554 | 670 |
(25) | (2.554) | (350) |
KPS Consulting A/S Virum/ Dänemark
100 TDKK 500 37.429 6.410
(500) (38.206) (19.805)
KPS B.V. | Amsterdam/ | 100 | Tsd. € | 100 | 1.597 | 1.497 |
Niederlande | ||||||
(100) | (1.580) | (1.480) |
KPS Consulting Inc. (2) Wilmington/ USA
100 TUSD 0 0 0
(100) (160) (-2)
KPS Strategie-, Prozess- und | Wien/ | 100 | Tsd. € | 100 | -532 | -447 |
IT-Consulting GmbH | Österreich | |||||
(100) | (-84) | (-93) |
KPS Business and Digital Transformation, S.L.U. (vormals: ICE Consultants Europe S.L.)
Barcelona/ Spanien
100 Tsd. € 59 3.643 1.693
(59) (3.951) (1.993)
Infront Consulting & | Hamburg | 100 | Tsd. € | 50 | 4.796 | 972 |
Management GmbH | ||||||
(50) | (3.824) | (1.444) |
KPS Digital Ltd. (vormals: Envoy Digital Ltd.)
London/ England
100 TGBP 0,2 3.944 2.379
(0,2) (2.534) (1.258)
KPS Consulting AS | Oslo/ | 100 | TNOK | 500 | 11.385 | 9.087 |
Norwegen | ||||||
(500) | (2.251) | (1.751) |
KPS Schweden AB Stockholm/ Schweden
100 TSEK 500 -2.660 -485
(500) (2.175) (-2.675)
1.) Das Jahresergebnis 2020/2021 wurde aufgrund des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags an die KPS AG abgeführt.
2.) Die Gesellschaft wurde zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres liquidiert.
Nicht konsolidierte Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen gab es weder im Geschäftsjahr noch in der Vergleichsperiode.
Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zum 30. September 2021 aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Gesellschaften. Die Jahresabschlüsse sind von Abschlussprüfern geprüft und testiert, beziehungsweise wurden im Rahmen der Konzernabschlussprüfung einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Für die KPS Strategie-, Prozess- und IT-Consulting GmbH wurde keine Prüfung durchgeführt, da die Gesellschaft im Geschäftsjahr keine eigene operative Tätigkeit hatte.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie Derivate und bedingte Kaufpreisverpflichtungen.
Die funktionale Währung und die Berichtswährung der KPS AG ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Transaktionszeitpunkt mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst.
Die Jahresabschlüsse der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernberichtswährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt dabei nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Das bedeutet die Umrechnung der Posten der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Bilanzstichtagskurs, die der GuV zum Jahresdurchschnittskurs. Der Jahresdurchschnittskurs wird aus Monatsdurchschnittskursen errechnet. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung ergebende Währungsunterschied wird erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis des Eigenkapitals erfasst. Die im Eigenkapital erfassten Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis erfolgswirksam aufgelöst.
Die Umsatzerlöse enthalten die Erbringung von Dienstleistungen und den Verkauf von Soft- und Hardware.
Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt anhand des Five-Step-Models:
Schritt 1: Identifizierung des Vertrags mit einem Kunden
Ein Vertrag liegt zu dem Zeitpunkt vor, zu dem eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien durchsetzbare Rechte und Pflichten begründet.
Schritt 2: Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung in dem Vertrag
Sobald der Konzern den Vertrag mit einem Kunden bestimmt hat, werden die Vertragsbedingungen und die üblichen Geschäftspraktiken geprüft, um alle versprochenen Waren oder Dienstleistungen im Vertrag zu identifizieren und zu bestimmen, welche der versprochenen Waren oder Dienstleistungen als eigenständige Leistungsverpflichtungen behandelt werden. Eine Ware oder eine Dienstleistung ist eigenständig abgrenzbar, wenn dem Kunden aus den zugesagten Waren oder Dienstleistungen direkt oder im Zusammenspiel mit anderen, aus dem ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen ein Nutzen entsteht und die zugesagten Waren und Dienstleistungen von anderen zugesagten Waren oder Dienstleistungen des gleichen Vertrags trennbar sind.
Schritt 3: Bestimmung des Transaktionspreises
Der gesamte Transaktionspreis für einen Vertrag wird zuerst festgestellt und dann auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Der Transaktionspreis ist der Betrag, auf den die KPS Gruppe im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen erwartungsgemäß einen Anspruch hat. Bei dem Betrag der Gegenleistung sind die Auswirkungen variabler Vergütungen, bedeutender Finanzierungskomponenten, von nicht zahlungswirksamen Gegenleistungen und von an den Kunden zu zahlenden Gegenleistungen zu berücksichtigen. Die Gruppe hat jedoch keine wesentlichen variablen Vergütungen identifiziert. Der KPS Konzern verzichtet darauf, seine zugesagten Gegenleistungen um eine
Finanzierungskomponente zu reduzieren, sofern die Forderungslaufzeit maximal ein Jahr beträgt. Übersteigt die Forderungslaufzeit ein Jahr, werden die Umsatzerlöse mittels Abzinsung auf den beizulegenden Zeitwert angepasst.
Schritt 4: Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen
Der Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung in der Höhe zugeordnet, die den Betrag der Gegenleistung darstellen, auf die die KPS Gruppe voraussichtlich Anspruch hat. Die Regelungen zur Aufteilung des Transaktionspreises sind nicht anzuwenden, wenn der Vertrag nur eine einzige Leistungsverpflichtung umfasst. Der Transaktionspreis wird jeder Leistungsverpflichtung auf einer relativen Einzelveräußerungsbasis (standalone selling price) zugeordnet.
Schritt 5: Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen
Der Erlös wird erfasst, wenn durch Übertragung eines zugesagten Guts oder einer zugesagten Dienstleistung auf einen Kunden die Leistungsverpflichtung erfüllt wurde. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.
Die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung wird über einen bestimmten Zeitraum übertragen, erfüllt somit eine Leistungsverpflichtung und erfasst den Erlös über einen bestimmten Zeitraum, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:
dem Kunden fließt der Nutzen aus der Leistung des Unternehmens zu und er nutzt gleichzeitig die Leistung, während diese erbracht wird;
durch die Leistung wird ein Vermögenswert erstellt oder verbessert und der Kunde erlangt die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert, während dieser erstellt oder verbessert wird; oder
durch die Leistung des Unternehmens wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten für das Unternehmen aufweist und die KPS hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen.
Wird die Leistungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt, wird die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert zu diesem Zeitpunkt auf den Kunden übertragen.
Die nachfolgenden Arten von Erlösen und Verträgen liegen beim KPS Konzern vor:
Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Soft- und Hardware werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung, ohne Umsatzsteuer und nach Abzug von gewährten Rabatten und Skonti ausgewiesen. Weiterhin müssen sowohl die Höhe der Umsatzerlöse als auch die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten verlässlich bestimmt werden. Verkäufe von Gütern werden erfasst, wenn die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Soft- und Hardware an den Kunden übergeben wird. Beim Verkauf von Soft- und Hardware liegen in der Regel Leistungsverpflichtungen vor, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden. Diesbezüglich ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der früheren Bilanzierung nach IAS 18. Die Gegenleistung ist gewöhnlich fix vereinbart und enthält keine variablen Komponenten. Wesentliche Finanzierungskomponenten sind in den Verträgen in der Regel nicht enthalten. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt mit Erlöserfassung. Rechnungen sind in der Regel innerhalb von bis zu 30 Tagen zahlbar.
Dienstleistungsvertrag
Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen sind zeitraumbezogen zu erfassen, da die geleisteten Einheiten von der Gesellschaft nicht anderweitig genutzt werden können und die Gesellschaft einen Zahlungsanspruch für die bisher erbrachten Leistungen besitzt. Die Umsatzerlöse werden auf Basis inputbasierter Methoden zur Messung des Leistungsfortschritts erfasst, sofern das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäfts verlässlich geschätzt werden kann. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags verlässlich zu schätzen, so sind die Auftragserlöse und Auftragskosten in Verbindung mit diesem
Dienstleistungsvertrag entsprechend dem Leistungsfortschritt am Bilanzstichtag jeweils als Teil der entstandenen Auftragskosten für die geleistete Arbeit im Verhältnis zu den erwarteten Auftragskosten zu erfassen. Veränderungen in der vertraglichen Arbeit, den Ansprüchen und den Leistungsprämien sind in dem Ausmaß enthalten, in dem sie mit dem Kunden vereinbart wurden. Wenn das Ergebnis eines Dienstleistungsvertrags nicht verlässlich bestimmt werden kann, sind die Auftragserlöse nur in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, die wahrscheinlich einbringbar sind. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie entstehen, als Aufwand erfasst. Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst. Ein erwarteter Verlust aus einem Dienstleistungsvertrag ist als Aufwand zu erfassen, sobald dieser Verlust wahrscheinlich ist. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt gewöhnlich mit der Erlöserfassung. Rechnungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
Lizenzerträge
Erträge werden periodengerecht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des zugrunde liegenden Vertrags erfasst. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden dann erfasst, wenn die Software entsprechend dem Vertrag zur Verfügung gestellt wurde. Lizenzerlöse aus der Einräumung zeitlich begrenzter und zeitlich unbegrenzter Lizenzen werden nach Übergang der Verfügungsmacht abgerechnet.
Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden ratierlich über die Laufzeit der Leistungserbringung realisiert. Nutzungsentgelte auf zeitlicher Basis werden linear über den Zeitraum der Vereinbarung erfasst. Lizenzerlöse für Softwarepflege und Support werden jährlich oder quartalsweise im Voraus abgerechnet.
Rahmenverträge werden ohne die Verpflichtung einer festgelegten Mindestabnahmemenge mit Kunden geschlossen.
Vertragsanbahnungskosten gemäß IFRS 15.91 wie Verkaufsprovisionen, die der Gesellschaft ohne Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden nicht entstanden wären, gab es im Geschäftsjahr 2020/2021 nicht.
Für die Zwecke der Rechnungslegung werden Forschungsaufwendungen als Kosten im Zusammenhang mit laufenden oder geplanten Untersuchungen definiert, die neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse und Einsichten liefern sollen. Entwicklungsaufwendungen werden als Kosten im Zusammenhang mit der Anwendung von Forschungsergebnissen oder Fachkenntnissen in der Produktentwicklung, den Produktionsverfahren, den Leistungen oder Waren vor Beginn der kommerziellen Produktion oder Verwendung definiert.
Forschungskosten sind im Geschäftsjahr beim KPS-Konzern nicht angefallen.
Planmäßige Abschreibungen auf Entwicklungskosten werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode. Im Geschäftsjahr wurde die Nutzungsdauer der aktivierten Entwicklungskosten mit zehn Jahren angenommen.
Ein Geschäfts- und Firmenwert wird im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses als Vermögenswert im Erwerbszeitpunkt angesetzt. Er wird mit seinen Anschaffungskosten bewertet, die als Überschuss des Kaufpreises für das erworbene Unternehmen über das erworbene anteilige Nettovermögen hergeleitet werden. Das Nettovermögen entspricht dem Saldo aus den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, der übernommenen Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten.
Geschäfts- und Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich auf Werthaltigkeit geprüft. Details zu den jährlichen Impairment Tests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert.
Auf abgeschriebene Geschäfts- und Firmenwerte besteht ein striktes Wertaufholungsverbot.
Ein sonstiger immaterieller Vermögenswert ist ein identifizierbarer, nicht monetärer Vermögenswert ohne physische Substanz (z. B. ein Patent, eine Marke, ein Vermarktungsrecht), bei dem es sich nicht um einen Geschäfts- und Firmenwert handelt. Er wird gemäß IAS 38 aktiviert, wenn sowohl die Kriterien der Definition eines Immateriellen Vermögenswerts zutreffen und der künftig zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert wahrscheinlich zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden sie dieser entsprechend über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren linear abgeschrieben, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein anderer Abschreibungsverlauf geboten ist. Die Festlegung der voraussichtlichen Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe beruht auf Schätzungen des Zeitraums der Mittelzuflüsse aus den immateriellen Vermögenswerten und deren zeitlicher Verteilung innerhalb dieses Zeitraums. Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode.
Bei Vorliegen eines Hinweises einer möglichen Wertminderung wird ein Impairment Test durchgeführt. Details zu den jährlichen Impairment Tests werden im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen erläutert.
Bei Fortfall der Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung wird eine entsprechende Zuschreibung vorgenommen, welche die fortgeführten Anschaffungskosten nicht übersteigt.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen.
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden über die erwartete Nutzungsdauer nach der linearen Methode vorgenommen, sofern nicht durch den tatsächlichen Werteverzehr ein nutzungsbedingter Abschreibungsverlauf geboten ist.
Folgende konzerneinheitliche Nutzungsdauern werden zugrunde gelegt:
Jahre
EDV-Hardware | 3 - 5 |
Geschäftsausstattung | 3 - 10 |
Wesentliche Komponenten einer Sachanlage, die unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden separat bilanziert und abgeschrieben.
Zum Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Überprüfung der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode.
Sofern eine Wertminderung erforderlich ist, können die Details dafür im Abschnitt zur Vorgehensweise und den Auswirkungen der Werthaltigkeitsprüfungen entnommen werden.
Wenn Sachanlagen verkauft, stillgelegt oder verschrottet werden, wird der Gewinn bzw. Verlust als Differenz zwischen dem Nettoverkaufserlös und dem Restbuchwert unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst.
Kosten für laufende Unterhalts- und Wartungsaufwendungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.
Der Konzern mietet verschiedene Bürogebäude, Geschäftsausstattung und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume bis zu 13 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen aufweisen. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Konzern macht für seine Geschäftsausstattungs- und Fahrzeugleasingverhältnisse von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren.
Der praktische Behelf des IFRS 16 in Zusammenhang mit Zugeständnissen von Leasinggebern als unmittelbare Folge der Covid 19 Pandemie wurde nicht angewendet.
Bei Abschluss eines Vertrags wird geprüft, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält. Ein Vertrag ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn der Vertrag ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) im Austausch für eine Gegenleistung überträgt. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht der Kontrolle der Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts überträgt, wird geprüft, ob:
der Vertrag die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts beinhaltet. Dies kann explizit oder implizit festgelegt werden und sollte physisch abgrenzbar sein oder im Wesentlichen die gesamte Kapazität eines physisch abgrenzbaren Vermögenswerts darstellen. Hat der Lieferant ein materielles Substitutionsrecht, so wird der Vermögenswert nicht als Leasingverhältnis identifiziert;
KPS das Recht hat, während der gesamten Nutzungsdauer im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung des Vermögenswerts zu ziehen und
KPS das Recht hat, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen. Dieses Recht besteht, wenn über die Entscheidungsrechte, die für die Änderung der Art und Weise und des Zwecks der Nutzung des Vermögenswerts am relevantesten sind, verfügt werden kann. In seltenen Fällen, in
denen die Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zweck der Vermögenswert verwendet wird, vorbestimmt ist, besteht das Recht, die Verwendung des Vermögenswerts zu bestimmen, wenn:
KPS das Recht hat, den Vermögenswert zu betreiben; oder
KPS den Vermögenswert so konzipiert hat, dass im Voraus festgelegt wird, wie und zu welchem Zweck er verwendet wird.
Bei Abschluss oder Neubeurteilung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, wird die im Vertrag enthaltene Gegenleistung jeder Leasingkomponente auf der Grundlage ihrer relativen Einzelpreise zugeordnet. Bei Leasingverhältnissen für Geschäftsausstattung und Fahrzeuge bei denen KPS Leasingnehmer ist, wurde festgelegt, von der Trennung von Nichtleasing- und Leasingkomponenten abzusehen und stattdessen jede Leasingkomponente und alle damit verbundenen Nichtleasingkomponenten als eine einzige Leasingkomponente zu bilanzieren.
KPS erfasst am Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird anfänglich zu Anschaffungskosten bewertet. Diese ergeben sich aus dem Anfangsbetrag der Leasingverbindlichkeit, bereinigt um etwaige Leasingzahlungen vor oder zum Bereitstellungsdatum des Leasingverhältnisses, zuzüglich etwaiger anfänglich anfallender direkter Kosten und einer Schätzung der Kosten für Abbau, Beseitigung, oder Wiederherstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts oder des Standorts, an dem er sich befindet und abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
der Betrag der Erstbewertung der Leasingverbindlichkeit
sämtliche bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen abzüglich aller etwaig erhaltener Leasinganreize
alle dem Leasingnehmer entstandenen anfänglichen direkten Kosten und
geschätzte Kosten, die dem Leasingnehmer bei Demontage oder Beseitigung des zugrundeliegenden Vermögenswerts, bei der Wiederherstellung des Standorts, an dem sich dieser befindet, oder bei Rückversetzung des zugrundeliegenden Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand entstehen.
Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear vom Bereitstellungsdatum entweder bis zum Ende seiner Nutzungsdauer – oder sollte dieses früher eintreten – bis zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Die geschätzten Nutzungsdauern von Vermögenswerten mit Nutzungsrecht werden auf der gleichen Grundlage wie die von Sachanlagen bestimmt. Darüber hinaus wird das Nutzungsrecht regelmäßig um etwaige Wertminderungen gemindert und bei Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit entsprechend angepasst.
Am Bereitstellungsdatum wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Zinssatz oder, falls dieser Satz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Im Allgemeinen wird der Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz verwendet. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der Konzern die Konditionen der mit Dritten aufgenommene Finanzierungen.
Die bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigenden Leasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
feste Zahlungen,
variable Leasingraten, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und deren erstmalige Bewertung anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes oder (Zins-)satzes vorgenommen wird;
Beträge, die der Leasingnehmer im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich entrichten muss;
dem Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass diese auch tatsächlich wahrgenommen wird, Leasingzahlungen eines optionalen Verlängerungszeitraums, wenn hinreichend sicher ist, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird;
Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn es ist hinreichend sicher nicht vorzeitig zu kündigen.
Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung des Index oder des Zinssatzes ändern, oder wenn sich die Schätzung hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, oder wenn sich die Einschätzung ändert, ob eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgeübt wird. Wenn eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt, wird eine entsprechende Anpassung des Buchwerts des Nutzungswerts vorgenommen oder wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechts auf null reduziert wurde.
In der Bilanz werden Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in separaten Bilanzpositionen ausgewiesen.
Die Abschreibung erfolgt linear über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögenswerte oder die kürzere Leasingdauer wie folgt:
Jahre
Gebäude | 4 - 13 |
Fahrzeuge | 2 - 4 |
Büro - und Geschäftsausstattung | 2 - 6 |
Der Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Indexes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Indexes oder Zins(satz)es sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt.
Eine Reihe von Immobilien-Leasingverträgen des Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Die bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen können nur durch den Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden.
Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt der Vorstand sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Im Zusammenhang mit dem Leasing von Immobilien gelten bei der Bestimmung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nachfolgende Überlegungen:
Kommen im Falle der Ausübung einer Kündigungsoption bzw. Nichtausübung einer Verlängerungsoption wesentliche Kosten in Bezug auf die Kündigung des Leasingverhältnisses, wie
z.B. Verlegungskosten, auf den Konzern zu, gilt es in der Regel als hinreichend sicher, dass der Konzern den Vertrag nicht kündigen bzw. verlängern wird.
Sofern Mietereinbauten vorgenommen wurden, die einen wesentlichen Restwert haben, gilt es in der Regel als hinreichend sicher, dass der Konzern den Vertrag verlängern bzw. nicht kündigen wird.
Die meisten Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Bürogebäuden wurden nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentliche Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden könnten.
Zum 30. September 2021 wurden mögliche zukünftige Mittelabflüsse i. H. v. 9.387 Tsd. € (i.V. 9.400 Tsd.€) (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da es nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert (oder nicht gekündigt) werden.
Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt (oder nicht ausgeübt) wird bzw. der Konzern verpflichtet ist, dies zu tun. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das die bisherige Beurteilung beeinflussen kann - sofern dies in der Kontrolle des Leasingnehmers liegt. In der laufenden Berichtsperiode ergab sich keine diesbezüglichen Anpassungen der Vertragslaufzeiten.
Neben den Werthaltigkeitsprüfungen (Impairment Tests) bei einzelnen Sachanlagevermögenswerten und immateriellen Vermögenswerten werden Werthaltigkeitsprüfungen auf Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (sogenannten Cash Generating Units – CGU) durchgeführt. Eine zahlungsmittelgenerierende Einheit stellt die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten dar, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten oder Gruppen von Vermögenswerten Mittelzuflüsse erzeugt. Die Aufteilung auf die einzlenen CGUs erfolgt auf Basis der internen Steuerung durch das Management.
Der Konzern überprüft jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dabei wurde der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aufgrund von Nutzungswert-Berechnungen ermittelt, die den Einsatz von Annahmen erfordern. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden in ihrer bisherigen Nutzung bewertet. Die Berechnungen verwenden Cashflow-Prognosen, die auf den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen basieren und in der Regel einen Zeitraum von fünf Jahren abdecken.
Netto-Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden für beide Methoden unter Anwendung individueller, jeweils aus Marktinformationen abgeleiteter Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt.
Die Netto-Zahlungsmittelzuflüsse werden mit den Kapitalkostensätzen abgezinst. Die Kapitalkostensätze entsprechen den Renditeerwartungen der Aktionäre und stellen die langfristigen Finanzierungskonditionen der Vergleichsunternehmen dar.
Der für die Werthaltigkeitsprüfungen der Firmenwerte verwendete und zur Diskontierung der prognostizierten Cashflows herangezogene Kapitalkostensatz (WACC) der drei zahlungsmittelgenerierenden Einheiten beträgt zum Stichtag 7,0 %. Spezifische Länderrisiken wurden im Kapitalkostensatz gewichtet berücksichtigt. Bei der Ermittlung der ewigen Rente wurde auf den ermittelten Kapitalkostensatz ein Wachstumsfaktor von 1 % verwendet.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen und zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt angesetzt, sobald KPS Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte werden als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert. Beim erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von finanziellen Vermögenswerten, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. KPS legt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist.
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen wurde („trade date accounting“).
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die Bewertung des zu erwarteten Kreditverlustes erfolgt gemäß der Vereinfachungsmethode nach IFRS 9 B5.5.35 mittels Wertberichtigungstabelle. Diese Wertminderungsmatrix basiert im Wesentlichen auf historischen Erfahrungen mit Kreditverlusten sowie aktuellen Daten überfälliger Forderungen. Ausstehende Forderungen werden darüber hinausgehend kontinuierlich auf lokaler und zentraler Ebene dahingehend überwacht, inwieweit objektive Hinweise vorliegen, dass die entsprechenden Forderungen in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Für den erwarteten Kreditausfall aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz zur Ermittlung der Risikovorsorge („Expected Credit Loss Model“) angewandt, wonach der Kreditausfall auf Basis der Gesamtlaufzeit des finanziellen Vermögenswertes berechnet wird. Liegen objektive Hinweise eines Kreditausfalls vor, erfolgt eine Einzelwertberichtigung der entsprechenden Forderungen. Die Ermittlung der Risikovorsorge für die erwarteten Kreditausfälle auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen erfolgt basierend auf dem kundengruppenspezifischen Fälligkeitsprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Diese werden in Bänder nach Risikograd und Überfälligkeit gruppiert. Die hierfür angewandten historischen Ausfallraten werden um zukunftsgerichtete Informationen wie ökonomische Marktbedingungen und allgemeine zukünftige Risiken adjustiert. Im Einzelfall werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin einzelwertberichtigt, sofern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten von Kunden oder ein Vertragsbruch wie etwa ein Ausfall von Zahlungen vorliegen.
Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte.
Schuldinstrumente werden erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht, und
die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.
Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
Beim erstmaligen Ansatz kann KPS unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.
Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Kassenbestand, erhaltene Schecks und Guthaben bei Kreditinstituten und Unternehmen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungen unterliegen und leicht in einen festen Zahlungsmittelbetrag umgewandelt werden können. Sie haben bei Erwerb oder im Anlagezeitpunkt eine maximale Laufzeit von drei Monaten.
Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten
Die finanziellen Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder es den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn KPS weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, wird der verbleibende Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge erfasst. Für den Fall, dass KPS im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, wird weiterhin der finanzielle Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung erfasst.
Die finanziellen Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. KPS setzt derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Zinsänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte eingesetzt. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zu dem Zeitpunkt, zu dem der entsprechende Vertrag abgeschlossen wird, zunächst mit ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt und nachfolgend mit ihren beizulegenden Zeitwerten neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Wenn derivative Finanzinstrumente nicht die Kriterien für eine Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sofort erfolgswirksam erfasst. Das bestehende derivative Finanzinstrument (Zins Swap), erfüllt nicht die Voraussetzungen für das Hedge-Accounting und wird deshalb den zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zugeordnet und sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkrediten und derivative Finanzinstrumente.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten (insbesondere Earn-Out Verpflichtungen gem. IFRS 3.58b ii), die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn¬ und Verlustrechnung erfasst. Die bedingten Gegenleistungen (Earn-Out- Verpflichtungen) wurden aufgrund unternehmensindividueller Planungen anhand des Discounted- Cashflow Verfahrens ermittelt. Zur Ermittlung der Earn-Out-Verpflichtungen zum 30. September 2021 wurden WACCs zwischen 6,8% und 8,1% verwendet. Diese Zinssätze beinhalten länderspezifische Risiken. Im Berichtsjahr 2020/2021 wurden Erträge in Höhe von 89 Tsd. € (i.V. Aufwand 1.278 Tsd. €) aus der Neubewertung dieser Earn-Out-Verpflichtungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Transaktionskosten werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Darlehen werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Transaktionskosten erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Darlehen gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erhobenen Steuern auf den steuerpflichtigen Gewinn sowie die erfolgswirksame Veränderung der latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Die ausgewiesenen Ertragsteuern werden auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen in der Höhe erfasst, wie sie voraussichtlich bezahlt werden müssen.
Gemäß IAS 12 (Income Taxes) werden latente Steuern auf zeitlich begrenzte (bzw. quasi-permanente) Unterschiede zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden in der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz, aus Konsolidierungsvorgängen sowie auf wahrscheinlich nutzbare Verlustvorträge und Steuergutschriften ermittelt. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen, Steuergutschriften und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als dass es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger steuerlicher Nutzen entsteht.
Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen.
Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steueransprüche und -schulden können unter den Voraussetzungen von IAS 12.71 ff. saldiert werden, falls ein Überhang von aktiven latenten Steuern besteht. Materielle Auswirkungen von Steuersatz- oder Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden grundsätzlich in der Periode, in der das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, berücksichtigt. Im Regelfall erfolgt dies ergebniswirksam.
Latente und laufende Steuern werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Sachverhalte. Dann werden sie ebenfalls erfolgsneutral erfasst.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft.
Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und der durch die zur Verfügung stehenden Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken.
Bei Erwerb / Veräußerung eigener Aktien erfolgt eine Verrechnung des Nennwertes der Aktien mit dem gezeichneten Kapital sowie des Agios mit dem Gewinnvortrag / Kapitalrücklage.
Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich (mit einer Wahrscheinlichkeit größer 50 %) zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 (Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets) und nach IAS 19 (Employee Benefits). Soweit bei Verpflichtungen, mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, mit Mittelabflüssen gerechnet wird, werden die Rückstellungen mit dem Barwert der voraussichtlichen Mittelabflüsse angesetzt.
Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen als sonstige Forderung aktiviert, wenn ihre Realisation nahezu sicher ist.
Resultiert aus einer geänderten Einschätzung eine Reduzierung des Verpflichtungsumfangs, wird die Rückstellung anteilig aufgelöst und der Ertrag in den Funktionsbereichen erfasst, die ursprünglich bei der Bildung der Rückstellung mit dem Aufwand belastet waren.
Zu den Rückstellungen, die den Kunden- und Lieferantenverkehr betreffen, gehören insbesondere Verpflichtungen für Rabatte und Skonti, Gewährleistungen sowie erhaltene Dienstleistungen, die noch nicht in Rechnung gestellt wurden.
Für anhängige bzw. künftige juristische Verfahren wird, vorbehaltlich einer entsprechenden Einzelfallprüfung, durch den Ansatz von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bilanzielle Vorsorge getroffen.
In den Personalrückstellungen wird bilanzielle Vorsorge vor allem für Jahressonderzahlungen und variable und individuelle Einmalzahlungen getroffen.
Die Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei wird der Barwert der künftigen Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag von den Arbeitnehmern anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Der Barwert wird unter Berücksichtigung künftig erwarteter Gehalts- und Rententrends berechnet, da der bis zum regulären Pensionierungsalter erreichbare Leistungsanspruch von diesen abhängig ist. Die für die Berechnung der DBO zum Bilanzstichtag des Vorjahres angesetzten Annahmen gelten für die Ermittlung der laufenden Dienstzeitaufwendungen sowie der Zinserträge und Zinsaufwendungen des folgenden Geschäftsjahres. Die Nettozinserträge bzw. –aufwendungen für ein Geschäftsjahr ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes für das jeweilige Geschäftsjahr mit dem Nettovermögenswert bzw. der Nettoverpflichtung zum Bilanzstichtag des vorherigen Geschäftsjahres. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens und die DBO und somit auch die Zinserträge aus dem Planvermögen sowie die Zinsaufwendungen auf die DBO werden bei wesentlichen Ereignissen (z.B. Sonderdotierungen, Planänderungen) angepasst. Die DBO enthält den Barwert der vom Versorgungsplan zu tragenden Steuern auf Beiträge oder Leistungen in Zusammenhang mit bereits erbrachten Dienstzeiten.
Sind die Pensionsverpflichtungen nicht durch Planvermögen gedeckt, wird eine Pensionsrückstellung in Höhe der DBO erfasst. Sind die Verpflichtungen durch Planvermögen gedeckt, verrechnet die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens mit der DBO und passiviert den Nettobetrag, angepasst um Auswirkungen aus der Vermögensbegrenzung, unter den Pensionsrückstellungen.
Die laufenden und nachzuberechnenden Dienstzeitaufwendungen für Pensionsverpflichtungen sowie sonstige Verwaltungskosten, die nicht mit der Verwaltung des Planvermögens zusammenhängen, werden im Personalaufwand erfasst. Die nachzuberechnenden Dienstzeitaufwendungen sowie Gewinne/Verluste aus Planabgeltungen werden sofort erfolgswirksam erfasst. Kosten für die Verwaltung und Steuern, die in direktem Zusammenhang mit dem Planvermögen stehen, werden (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis nach Steuern erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die z.B. aus der Anpassung des Abzinsungssatzes entstehen, werden unter Berücksichtigung latenter Steuern (erfolgsneutral) im Posten Sonstiges Ergebnis erfasst.
Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u. a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwarteter Kapitalertrag des Planvermögens, erwartete Gehaltssteigerungen und Sterblichkeitsraten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können auf Grund von veränderten Markt- und
Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen.
Unternehmenszusammenschlüsse werden seit 2016/2017 nach der Akquisitionsmethode gemäß IFRS 3 bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Unternehmensakquisition werden nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt bemessen. Anschaffungsnebenkosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens aufwandswirksam erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten (einschließlich bedingter Verbindlichkeiten) werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile. Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile, die zum Zeitpunkt des Erwerbs als Verbindlichkeit ausgewiesen werden, sind erfolgswirksam zu erfassen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 10 Konzernabschlüsse. Das anteilige Eigenkapital des Tochterunternehmens wird zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung mit dem Beteiligungsbuchwert des Mutterunternehmens verrechnet.
Die Effekte der konzerninternen Geschäftsvorfälle werden in Form der Schulden- und Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Zudem erfolgt eine Zwischenergebniseliminierung.
Die angewandten Konsolidierungsmethoden wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG – ERLÄUTERUNG
In den Umsatzerlösen werden die den Kunden berechneten Entgelte für Lieferungen und Leistungen –
vermindert um Erlösschmälerungen und Skonti – ausgewiesen.
Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und Wartung werden zeitraumbezogen, der Verkauf von Soft- und Hardware wird zeitpunktbezogen realisiert. Kunden sind grundsätzlich nur gewerbliche Endabnehmer und zu einem geringen Anteil öffentliche Auftraggeber.
Alle dargestellten Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Verträgen mit Kunden.
Bezüglich der Verteilung der Umsatzlöse auf die einzelnen Segmente verweisen wir auf den Segmentbericht.
Die Umsatzerlöse verteilen sich auf die einzelnen Umsatzträger wie folgt:
Berichtsjahr 2020/2021 Berichtsjahr 2019/2020
Tsd. € % | Tsd. € % | |||
Erbringung von Dienstleistungen | 155.149 | 98,2% | 160.131 | 96,2% |
Verkauf von Soft- und Hardware | 263 | 0,2% | 3.842 | 2,3% |
Wartung | 2.567 | 1,6% | 2.473 | 1,5% |
Summe | 157.979 | 100% | 166.446 | 100% |
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe von 196 Tsd. € (i.V. 174 Tsd. €) erfasst, die Einzahlungen aus früheren Perioden betreffen.
Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine wesentlichen Umsatzerlöse aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt wurden, erfasst.
Aus Wartungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu 2,5 Jahren resultieren Transaktionspreise, die noch nicht als Umsatzerlöse erfasst wurden. Die voraussichtlich zu erfassenden Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt:
in Tsd. € | Berichtsjahr 2021/2022 | Berichtsjahr 2022/2023 | Berichtsjahr 2023/2024 | Berichtsjahr 2024/2025 | Gesamt |
voraussichtlich zu erfassende Umsatzerlöse | 2.056 | 763 | 271 | 0 | 3.090 |
Im Geschäftsjahr wurden selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. €
Berichtsjahr 2020/2021
Berichtsjahr 2019/2020
Entwicklungen SAP-Prozessstrecken | 230 | 978 |
selbst erstellte Software | 720 | 434 |
Summe aktivierte Eigenleistungen 950 1.412 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
Berichtsjahr 2020/2021
Berichtsjahr 2019/2020
Tsd. € Tsd. €
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 177 | 41 |
Erträge aus Skonto | 192 | 176 |
Erträge aus Kursdifferenzen | 216 | 224 |
Erträge aus der Auflösung von Earn-Out-Verpflichtungen | 283 | 0 |
Erträge aus Untervermietung | 236 | 0 |
Übrige Erträge | 83 | 519 |
Summe sonstige betriebliche Erträge 1.186 961 |
Die KPS AG hat Teile eines durch sie angemieteten Bürogebäudes weitervermietet. Dadurch ist sie ein Untermietverhältnis (sub-lease) eingegangen, wodurch die Gesellschaft als Leasinggeber operiert. Das Leasingverhältnis wurde als operatives Leasing eingestuft. Die Leasingerträge für das Geschäftsjahr 2020/2021 betragen 192 Tsd. € (Vojahr: 184 Tsd. €).
Es handelt sich bei der Weitervermietung um die Vermietung nicht genutzter Bürofläche. Es handelt sich hierbei um den einzigen Sachverhalt in dem die Gesellschaft als Leasinggeber operiert. Die Gesellschaft sichert sich gegen alle Ansprüche gegen den Mieter durch Kaution in Form einer Bankbürgschaft. Der Mietvertrag sieht eine feste Mietzeit von drei Jahren vor.
in Tsd. €
Berichtsjahr 2020/2021
Berichtsjahr 2019/2020
bis zu einem Jahr | 192 | 186 |
1 bis 2 Jahre | 10 | 186 |
2 bis 3 Jahre | 0 | 8 |
Der Materialaufwand betrug 52.583 Tsd. € (Vorjahr: 58.381 Tsd. €) und beinhaltet Aufwendungen für bezogene Hard- und Software in Höhe von 2.226 Tsd. € (Vorjahr: 4.965 TSd. €) sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 50.357 Tsd. € (Vorjahr: 53.416 Tsd. €).
Die Personalaufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 69.941 Tsd. € (Vorjahr: 67.455 Tsd. €). Davon entfallen auf Gehälter 61.822 Tsd. € (Vorjahr: 59.402 Tsd. €) und auf Sozialaufwendungen 8.119 Tsd. € (Vorjahr: 8.053 Tsd. €).
Die im Personalaufwand enthaltenen Aufwendungen für leistungsorientierte Versorgungspläne beliefen sich auf 114 Tsd. € (Vorjahr: 215 Tsd. €).
Im Jahresdurchschnitt wurden 614 (Vorjahr: 632) Mitarbeiter*innen (ohne Vorstände und Geschäftsführer*innen), davon 517 (Vorjahr: 530) Berater*innen und 97 (Vorjahr: 87) Verwaltungsangestellte beschäftigt.
30.09.2021 30.09.2020 Veränderung
Deutschland | 459 | 447 | 12 |
Spanien | 75 | 81 | -6 |
England | 75 | 54 | 21 |
Dänemark | 18 | 18 | 0 |
Schweiz | 5 | 4 | 1 |
Österreich | 5 | 5 | 0 |
Niederlande | 3 | 3 | 0 |
Norwegen | 3 | 4 | -1 |
Schweden | 4 | 3 | 1 |
Gesamt | 647 | 619 | 28 |
Vorstand | 1 | 1 | 0 |
Geschäftsführer | 12 | 14 | -2 |
Berater | 529 | 516 | 13 |
Verwaltung | 101 | 85 | 16 |
Auszubildende | 4 | 3 | 1 |
Gesamt | 647 | 619 | 28 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. €
Berichtsjahr 2020/2021
Berichtsjahr 2019/2020
Fremdleistungen | 4.364 | 3.695 |
Rechts- und Beratungskosten | 1.427 | 1.505 |
Personalbeschaffung und Weiterbildung | 1.408 | 1.114 |
Reise- und Bewirtungskosten | 1.395 | 4.354 |
Raumkosten | 1.233 | 1.372 |
Kfz-Kosten | 1.128 | 1.358 |
Wertberichtigung Forderungen | 429 | 559 |
Werbe- und Repräsentationskosten | 796 | 1.275 |
Telefon- und sonstige Kommunikationskosten | 564 | 624 |
Versicherungen | 305 | 305 |
Zuführung Earn-Out-Verpflichtungen | 194 | 1.278 |
Kapitalmarktkosten | 217 | 362 |
Umrechnungsdifferenzen | 443 | 325 |
Mieten BGA | 56 | 158 |
übrige Aufwendungen | 1.986 | 2.024 |
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 15.945 20.307 |
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betrugen insgesamt 8.239 Tsd. € (Vorjahr: 8.569 Tsd. €). Davon entfallen 2.319 Tsd. € (i.V. 2.236 Tsd. €) auf Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, 898 Tsd. € (i.V. 1.294 Tsd. €) auf Abschreibungen von Auftragsbestand und Kundenbeziehungen sowie 5.022 Tsd. € (i.V. 5.039 Tsd. €) auf Abschreibungen für Nutzungsrechte.
Bei den Abschreibungen von Auftragsbestand und Kundenbeziehung handelt es sich um Vermögenswerte, die im Rahmen der Kaufpreisallokationen früherer Transaktionen angesetzt wurden. Diese Abschreibungen sowie das operative Ergebnis (EBIT) vor dieser Abschreibung werden jeweils separat in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen, um den Effekt der Akquisitionen gesondert zu zeigen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt folgende Beträge im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, in denen die KPS AG Leasingnehmer ist:
Abschreibungen in Tsd. € | 01.10.2020- 30.09.2021 | 01.10.2019- 30.09.2020 |
Gebäude | 2.514 | 2.451 |
Fahrzeug | 995 | 1.223 |
Büro- und Geschäftsausstattung | 1.513 | 1.365 |
Summe Abschreibungen 5.022 5.039 |
Zinsaufwand in Tsd. € | 01.10.2020- 30.09.2021 | 01.10.2019- 30.09.2020 |
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 159 | 154 |
Summe Zinsaufwendungen 159 154 |
Praktische Behelfe in Tsd. € | 01.10.2020- 30.09.2021 | 01.10.2019- 30.09.2020 |
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse | 340 | 508 |
Aufwand für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert | 0 | 0 |
Gesamt 340 508 |
In der Kapitalflussrechnung betragen die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im
Geschäftsjahr 5.236 Tsd. € (i. V. 5.441 Tsd. €).
Die sonstigen finanziellen Erträge beliefen sich auf 9 Tsd. € (Vorjahr: 103 Tsd. €) und resultieren größtenteils aus der Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten.
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. €
Berichtsjahr 2020/2021
Berichtsjahr 2019/2020
Neubewertung von Earn-Out-Verbindlichkeiten | 451 | 1.399 |
Zinsaufwand Leasingverbindlichkeiten | 159 | 154 |
Zinsen/Avalgebühren an Kreditinstitute | 355 | 351 |
Aufzinsung langfristige Rückstelllungen | 17 | 35 |
Sonstige finanzielle Aufwendungen 982 1.939 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag lassen sich aus der folgenden Darstellung entnehmen:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Laufender Steueraufwand | -4.407 | -2.997 |
Steueraufwand Vorjahre | 0 | 54 |
Latenter Steueraufwand | 699 | -1.185 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -3.708 -4.128 |
Die latenten Steuern resultieren aus steuerlichen Verlustvorträgen sowie aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen in der Konzernbilanz entsprechend der Liability-Methode.
Zum 30. September 2021 bestanden steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 17.561 Tsd. € (i.V. 14.532
Tsd. €) für Körperschaftsteuer und in Höhe von 25.445 Tsd. € (i.V. 23.093 Tsd. €) für Gewerbesteuer.
Zur Ermittlung der latenten Steuern wurden die lokalen Steuersätze der betroffenen Ländergesellschaften zum Ansatz gebracht, diese liegen zwischen 11,6 % und 32,3 %.
Der Betrag der noch nicht genutzten steuerlichen Verluste, für welche in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt wurde, beträgt für Körperschaftsteuer 5.888 Tsd. € (i.V. 1.211 Tsd. €) und für Gewerbesteuer 19.313 Tsd. € (i.V. 15.090 Tsd. €).
Die folgende Tabelle enthält eine Überleitung des erwarteten Steueraufwands, ausgehend vom deutschen kombinierten Ertragsteuersatz der Gesellschaft von derzeit 29,9 % (Vorjahr: 30,4 %) auf die tatsächliche Steuerbelastung. Der kombinierte Ertragsteuersatz für das Berichtsjahr setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 % (Vorjahr: 15,0 %) zuzüglich 5,5 % (Vorjahr: 5,5 %) Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer in Höhe von 14,1 % (Vorjahr: 14,6 %).
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Jahresergebnis vor Ertragsteuern | 12.435 | 12.270 |
Ertragsteuersatz | 29,9% | 30,4% |
Erwarteter rechnerischer Steueraufwand | -3.718 | -3.733 |
Steuerauswirkungen durch:
Steuereffekte aus Nutzung von Verlustvorträgen | 522 | 488 |
Steuereffekte aus nicht abzugsfähigen Betriebs- ausgaben, Goodwillabschreibungen und weiteren steuerlichen Modifikationen | -268 | -542 |
Latente Steuern auf Verlustvorträge | 171 | -753 |
Latente Steuern aus HB II-Anpassungen/StB | -527 | 331 |
Abweichungen lokale Steuersätze zum durchschnittlichen Ertragsteuersatz | 110 | 161 |
periodenfremde Steuereffekte | 0 | -80 |
übrige Effekte | 2 | 0 |
tatsächlicher Ertragsteueraufwand -3.708 -4.128 | ||
Effektiver Steuersatz | 29,8% | 33,6% |
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020
aktivisch | passivisch | aktivisch | passivisch | |
Verlustvorträge | 3.309 0 | 3.157 0 | ||
Pensionsrückstellung | 128 | 0 | 96 | 13 |
Sonstige Rückstellungen | 88 | 185 | 194 | 440 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 299 | 30 | 91 | 37 |
Nutzungsrechte/Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 9 | 317 | 9 | 89 |
Vertragsvermögenswerte | 301 | 620 | 0 | 610 |
Anlagevermögen | 467 | 708 | 700 | 1.058 |
Gesamt | 4.601 | 1.860 | 4.247 | 2.248 |
Von den aktiven latenten Steuern haben 2.251 Tsd. € (i.V. 2.177 Tsd. €) eine Fristigkeit von über einem Jahr. Von den passiven latenten Steuern sind 1.001 Tsd. € (i.V. 1.652 Tsd. €) langfristig und 859 Tsd. € (i.V. 596 Tsd. €) kurzfristig.
Die passiven latenten Steuern in Höhe von 25 Tsd. € (i.V. 13 Tsd. €) betreffen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste von Pensionsrückstellungen und sind direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der KPS AG und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Es bestehen keine Verwässerungseffekte im aktuellen Jahr.
Die KPS AG hatte im gesamten Geschäftsjahr keine eigenen Aktien im Bestand, weshalb die Zahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien 37.412.100 betrug.
BILANZ – ERLÄUTERUNG
Der Posten umfasst im Wesentlichen Büroeinrichtungen sowie selbstgenutzte EDV-Hardware.
Zur Entwicklung der nachfolgend erläuterten langfristigen Vermögenswerte verweisen wir auf den Konzernanlagespiegel.
Die Position beinhaltet Software und damit verbundene Lizenzen, die sowohl teilweise selbst erstellt als auch entgeltlich erworben wurden.
Jahre
Software | 3 - 10 |
Lizenzen | 5 |
Im Geschäftsjahr wurden Entwicklungskosten, die die Kriterien von IAS 38.57 erfüllen, von insgesamt 950 Tsd. € (Vorjahr: 1.412 Tsd. €) aktiviert. Entwicklungskosten werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Die im Geschäftsjahr aktivierten Entwicklungen waren zum Stichtag teilweise fertiggestellt, die gebuchten Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen 1.741 Tsd. € (Vorjahr: 1.667 Tsd. €). Die Entwicklungskosten werden, sobald die Vermögensgegenstände verwendet werden können, über die voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu 10 Jahren abgeschrieben.
Des Weiteren werden unter den immateriellen Vermögenswerten Geschäfts- und Firmenwerte ausgewiesen, die ausschließlich aus Kapitalkonsolidierungen stammen.
Im KPS-Konzern werden die Geschäfts- oder Firmenwerte folglich auf Ebene der drei Geschäftssegmente, die als zahlungsmittelgenerierende Einheiten identifiziert wurden, überwacht.
Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert beträgt 62.546 Tsd. € (Vorjahr: 62.546 Tsd. €) und verteilt sich unter Berücksichtigung der vorgenommenen Allokation auf folgende zahlungsmittelgenerierende inheiten:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Managementconsulting / Transformation Consulting | 62.081 | 62.081 |
System Integration | 120 | 120 |
Produkte / Lizenzen | 345 | 345 |
Gesamt 62.546 62.546 |
Die jährlichen Impairment-Tests der Geschäfts- und Firmenwerte werden zum 30.09. durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2020/2021 ergab sich hieraus kein Wertminderungsbedarf.
In der Bilanz werden nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen:
Buchwert Nutzungsrechte in Tsd. € | 30.09.2021 | 30.09.2020 |
Gebäude | 20.683 | 22.956 |
Fahrzeug | 1.370 | 1.487 |
Büro- und Geschäftsausstattung | 4.612 | 4.536 |
Summe 26.666 28.979 |
Zugänge zu Nutzungsrechten in Tsd. € | 30.09.2021 | 30.09.2020 |
Zugänge | 2.458 | 10.216 |
Summe 2.458 10.216 |
Leasingverbindlichkeit in Tsd. € | 30.09.2021 | 30.09.2020 |
Kurzfristig | 4.620 | 4.590 |
Langfristig | 21.747 | 24.135 |
Summe 26.367 28.725 |
Die aktiven latenten Steueransprüche beliefen sich auf 4.601 Tsd. € (Vorjahr: 4.247 Tsd. €) und spiegeln im Wesentlichen die Höhe der voraussichtlich nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der KPS AG, der KPS Consulting GmbH & Co. KG, der KPS Services GmbH und der KPS Solutions GmbH wider.
Bei Werkverträgen (Festpreisprojekte) hat die KPS Anspruch auf Abschlagszahlungen, sobald bestimmte leistungsbezogene Meilensteine erreicht sind und die Abnahme durch den Kunden erfolgte. Bis dahin werden die erbrachten Leistungen als Vertragsvermögenswerte aktiviert. Als Vertragsvermögenswert ausgewiesene Beträge in Höhe von 6.036 Tsd. € (i.V. 8.172 Tsd. €) werden zu dem Zeitpunkt, zu dem sie dem Kunden in Rechnung gestellt werden, in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgebucht. Vertragsvermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die KPS bestimmt die Wertberichtigung auf Vertragsvermögenswerte in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit unter Berücksichtigung der historischen Ausfallerfahrung daraus entstehender Forderungen und der Zukunftsaussichten in der EDV-Dienstleistungsbranche. Keine der am Stichtag bestehenden Ansprüche gegenüber Kunden sind überfällig.
In der laufenden Berichtsperiode gab es hinsichtlich der Bestimmung der Wertberichtigungen keine Änderungen der Schätzungsmethoden oder der wesentlichen Annahmen.
Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Vertragsvermögenswerte auf Basis der Wertberichtigungsmatrix des Konzerns. Da die historischen Erfahrungen bei den Ausfällen des Konzerns im Hinblick auf die verschiedenen Kundensegmente keine signifikanten Unterschiede aufweisen, wird die auf Überfälligkeit basierende Wertberichtigung nicht weiter zwischen den verschiedenen Kundengruppen des Konzerns unterschieden.
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Wertberichtigungsquote | 0,56% | 0,07% |
Geschätzter Bruttobuchwert bei Ausfall | 6.070 | 8.172 |
nicht überfällige Beträge | 6.070 | 8.172 |
Über die Restlaufzeit erwartete Verluste | 34 | 6 |
Nettobuchwert 6.036 8.167 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden nach Abzug von Wertberichtigungen für zweifelhafte Positionen ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag setzen sie sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 36.065 | 31.112 |
Einzelwertberichtigungen | -1.372 | -907 |
Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste | -193 | -75 |
Summe Forderungen aus Lieferung und Leistungen 34.500 30.130 |
Die sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Geleistete Vorauszahlungen | 1.399 | 853 |
Geleistete Kautionen | 238 | 266 |
Debitorische Kreditoren | 104 | 7 |
Erstattungsansprüche Vorsteuern Ausland | 22 | 78 |
Übrige Forderungen | 77 | 380 |
Summe sonstige Vermögenswerte 1.840 1.584 |
Am Bilanzstichtag bestanden Erstattungsansprüche aus Ertragsteuern in Höhe von 1.127 Tsd. € (Vorjahr:
1.440 Tsd. €).
Die Guthaben bei Kreditinstituten und Kasse betrugen am Bilanzstichtag 8.060 Tsd. € (Vorjahr:
20.115 Tsd. €). Die Entwicklung des Bestands an flüssigen Mitteln wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
Bezüglich der Entwicklung des Konzerneigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.
Das gezeichnete Kapital der KPS AG betrug zum Bilanzstichtag 37.412.100 € (Vorjahr: 37.412.100 €) und verteilte sich insgesamt auf 37.412.100 Stück (Vorjahr: 37.412.100 Stück) mit jeweils 1,00 € Nennwert. Das Grundkapital ist vollständig eingezahlt.
Im Geschäftsjahr wurden keine eigenen Aktien ge- oder verkauft. Zum Stichtag wurden keine eigenen Aktien gehalten (Vorjahr: 0 Aktien).
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 wurde die von der Hauptversammlung am 25. September 2020 beschlossene Ermächtigung zur Schaffung von genehmigtem Kapital 2020/I aufgehoben. Stattdessen wurde ein genehmigtes Kapital 2021/I in Höhe von 18.706.050,00 Euro geschaffen.
Dadurch wird der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital bis zum 24. September 2025 (einschließlich) einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 18.706.050,00 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch die Ausgabe neuer auf den Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.
Eine Veränderung beim genehmigten Kapital 2021/I ist im Geschäftsjahr 2020/2021 nicht erfolgt.
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. September 2020 wurde das Grundkapital um bis zu 2.000.000,00 € auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2020/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionsrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand bis 24. September 2025 ermächtigt wurde.
Der negative Anfangsbestand ergibt sich überwiegend aus der im Geschäftsjahr 2007/2008 vorgenommenen Reverse Acquisition im Zuge der Darstellung des Grundkapitals der KPS AG. Weiterhin sind in der Kapitalrücklage die Differenzbeträge zwischen den Kurswerten der aus der Erhöhung des Grundkapitals ausgegebenen neuen Aktien sowie der abgegebenen eigenen Aktien und deren Nennwerten eingestellt.
in Tsd. €
Stand 30.09.2019 | -10.222 |
Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 0 |
Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
Stand 30.09.2020 | -10.222 |
Veräußerungsgewinn aus eigenen Aktien | 0 |
Agio eigene Kapitalerhöhung | 0 |
Stand 30.09.2021 | -10.222 |
Die Gewinnrücklage ist dadurch entstanden, dass die Vesting Period für das Aktienoptionsprogramm aus 2004 im Geschäftsjahr 2006/2007 endete. Gemäß IFRS 2.23 darf der Bestand der Aktienoptionen nach dem Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit nicht mehr verändert werden. Sich ergebende Veränderungen, beispielsweise aus Fluktuation oder Auslaufen des Ausübungsrechts, wurden in der Gewinnrücklage abgebildet. Aufgrund des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns der Hauptversammlung vom 27. März 2015 ist die Zuführung eines Betrags in Höhe von 3.000.000 € in die anderen
Gewinnrücklagen erfolgt. Durch Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung aus dem Jahresüberschuss ein Betrag in Höhe von 1.000.000 € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt. Aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 15. April 2016 wurde ein Betrag von 3.401.100 € aus der Gewinnrücklage in Grundkapital umgewandelt.
Das sonstige Ergebnis setzt sich zusammen aus der Verpflichtung aus einem als leistungsorientierten Versorgungsplan zu klassifizierenden vollversicherten BVG-Plan der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz sowie aus Umrechnungsdifferenzen von Abschlüssen, die in Fremdwährung erstellt wurden:
in Tsd. € 30.09.2021 30.09.2020
Posten, die nicht in die GuV umgegliedert werden:
Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne (Verluste) aus Pensionsplänen | 167 | -60 |
Posten, die künftig in die GuV umgegliedert werden:
Währungskursdifferenzen | 72 | -38 |
davon Veränderungen der unrealisierten G/V | 87 | -38 |
davon realisierte G/V | -15 | 0 |
Sonstiges Gesamteinkommen vor Steuern | 239 | -98 |
Steuern auf sonstiges Ergebnis | 25 | -13 |
Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 264 | -111 |
Die Entwicklung des zum 30. September 2021 ausgewiesenen Konzernbilanzgewinns lässt sich wie folgt darstellen:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Stand 01.10. | 38.535 | 36.752 |
Jahresüberschuss | 8.727 | 8.143 |
Agio eigene Aktien | 0 | 0 |
Zuführung zu anderen Gewinnrücklagen | 0 | 0 |
Dividendenausschüttung | -6.360 | -6.360 |
Stand 30.09. | 40.902 | 38.535 |
Vor Veröffentlichung des Abschlusses hat der Vorstand eine Dividende von 0,19 EUR je dividendenberechtigte Aktie vorgeschlagen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2021 und der Ersetzung des Beschlusses durch die Hauptversammlung vom 25. September 2020 ist die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts erfolgt. Danach kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien bis zu einem Betrag von insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals erwerben und
veräußern. Dieser Beschluss ist wirksam ab der Hauptversammlung und endet mit Ablauf des 20. Mai 2026. Die Bedingungen zum Erwerb, der Verwendung und des Bezugsrechtsausschlusses wurden explizit geregelt.
Zum Bilanzstichtag ist kein Bestand an eigenen Aktien vorhanden, im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden keine Aktien gekauft oder verkauft.
Die Entwicklung der langfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. € 01.10.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.09.2021
Rückstellungen für Personal | 3.272 | -2.307 | -72 | 603 | 1.496 |
Rückstellung für Pensionen | 651 | -222 | 0 | 0 | 429 |
Gesamt | 3.923 | -2.529 | -72 | 603 | 1.925 |
Die langfristigen Rückstellungen für Personl setzen sich zusammen aus Verpflichtungen für Bonuszahlungen aus einem Führungskräftebindungsprogramm in Höhe von 1.073 Tsd. € (Vorjahr 2.734 Tsd. €) und aus Verpflichtungen für weitere Boni aus Altersteilzeitverträgen in Höhe von 423 Tsd. € (Vorjahr 539 Tsd. €). Bei der Berechnung der Verpflichtung für Bonuszahlungen wurde keine Fluktuation berücksichtigt, da die Gesellschaft von der Erfüllung der vertraglichen Vorgaben ausgeht.
Die Rückstellung für Pensionen betrifft die KPS Consulting AG, Schweiz. Es handelt sich um einen sogenannten vollversicherten BVG-Plan. Dieser ist als leistungsorientierter Plan im Sinne von IAS 19 zu klassifizieren. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, die Altersrente ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Das Rentenalter wird mit 65 Jahren (Männer) und 64 Jahren (Frauen) erreicht. Sonstige Leistungen an diese Arbeitnehmer sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorgesehen. Die Leistungsansprüche der Arbeitnehmer sind zum Teil durch Planvermögen gedeckt. Das Planvermögen wird von der AXA Stiftung Berufliche Vorsorge, Winterthur, verwaltet.
Die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge garantiert die nach Schweizer Recht geforderte Abdeckung. Alle Risiken wie beispielsweise Invalidität oder Tod werden abgedeckt. Als ein Hauptrisiko wurde die Kündigung bzw. die Nichtverlängerung des Altersversorgungsplans durch die AXA Stiftung Berufliche Vorsorge identifiziert. In diesem Fall müsste die KPS Consulting AG zu einem anderen Versorgungswerk wechseln, was den Verlust eines Teils des Versicherungsschutzes bzw. zusätzliche Prämien zur Folge haben könnte.
Die nach IAS 19 geforderten Angaben sind aus dem nachfolgendem Tabellenteil ersichtlich.
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
1. Versicherungsmathematische Annahmen IAS 19.144 | ||
Diskontsatz (DS) zum 01.10. | 0,2 % | 0,0 % |
Diskontsatz (DS) zum 30.09. | 0,2 % | 0,2 % |
Zinssatz auf Alterskapital 30.09. | 0,5 % | 0,5 % |
Zukünftige Gehaltserhöhungen (GE) zum 30.09. | 1,5 % | 1,5 % |
Zukünftige Rentenerhöhungen (RE) zum 30.09. | 0,0 % | 0,0 % |
Zukünftige Inflation zum 30.09. | 0,0 % | 0,5 % |
Sterbetafeln | BVG2020 GT | BVG2015 GT |
Datum der letzten versicherungsmathematischen Bewertung | 30.09.2021 | 30.09.2020 |
2. Überleitung Barwert aus leistungsorientierten Versorgungsplänen IAS 19.140 | ||
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.773 | 2.636 |
Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 2.343 | 1.985 |
Defizit / (Überschuss) zum 30.09. | 429 | 651 |
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 30.09. | 429 | 651 |
davon als separate Verbindlichkeit anerkannt | 429 | 651 |
3. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung IAS 19.140 | ||
Current Service Cost (Arbeitgeber) | 112 | 214 |
Aufwendungen aus der Aufzinsung der leistungsorientierten Verpflichtungen | 5 | 0 |
Zinsen (Erträge) aus Planvermögen | -4 | 0 |
Verwaltungskosten zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen | 1 | 2 |
Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 114 | 215 |
davon Service- und Verwaltungskosten | 113 | 215 |
davon Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) | 1 | 0 |
4. Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in OCI IAS 19.140 | ||
Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -101 | -246 |
Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | -156 | -57 |
Bestandteile der leistungsorientierten Kosten im OCI ausgewiesen | -258 | -303 |
5. Entwicklung Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) IAS 19.140 | ||
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen (Vermögenswert) zum 01.10. | 649 | 834 |
Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in der Gewinn- oder Verlustrechnung ausgewiesen | 114 | 215 |
Bestandteile der leistungsorientierten Kosten in dem OCI ausgewiesen | -258 | -303 |
Beiträge durch Arbeitgeber | -77 | -95 |
Bestandteile der leistungsorientierten Kosten im OCI ausgewiesen | 429 | 651 |
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
6. Entwicklung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.140lit. a, 19.141 | ||
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 01.10. | 2.630 | 3.023 |
Aufwendungen auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | 5 | 0 |
Current Service Cost (Arbeitnehmer) | 112 | 214 |
Beiträge durch Planteilnehmer | 77 | 95 |
(Ausbezahlte) / eingezahlte Leistungen | 49 | -452 |
Verwaltungskosten (zzgl. Kosten für die Verwaltung von Planvermögen) | 1 | 2 |
Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Ausgleichsbetrag) | -101 | -246 |
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. | 2.773 | 2.636 |
7. Bestandteile von versicherungsmathematischem Gewinn/Verlust auf Verpflichtungen IAS 19.141 | ||
Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust aufgrund von Änderungen in demographischen Annahmen | -140 | 0 |
Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust aufgrund von Erwartungswertanpassungen | 39 | -246 |
Versicherungsmathematischer (Gewinn) / Verlust auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -101 | -246 |
8. Entwicklung des Kapitalwerts aus Planvermögen IAS19.140 lit. a, IAS 19.141 | ||
Kapitalwert aus Planvermögen zum 01.10. | 1.980 | 2.190 |
Zinserträge aus Planvermögen | 4 | 0 |
Beiträge durch Arbeitgeber | 77 | 95 |
Beiträge durch Planteilnehmer | 77 | 95 |
(Ausbezahlte) / eingezahlte Leistungen | 49 | -452 |
Ertrag auf Planvermögen zzgl. Zinserträge | 156 | 57 |
Kapitalwert aus Planvermögen zum 30.09. | 2.343 | 1.985 |
8a. Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | ||
Zinserträge aus Planvermögen | 4 | 0 |
Ertrag aus Planvermögen zzgl. Zinserträge | 156 | 57 |
Tatsächlicher Ertrag aus Planvermögen | 161 | 57 |
9. Bestandteile des verfügbaren wirtschaftlichen Nutzens IAS 19.141 lit.c | ||
Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen in Form von Minderung künftiger Beiträge | 11.585 | 19.741 |
Verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen gesamt | 11.585 | 19.741 |
9a. Erkennbarer Betrag unter IAS 19.64 | ||
(a) Defizit / (Überschuss) im festgelegten Leistungsplan | ||
- Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung | -2.773 | -2.636 |
+ Fair Value des Planvermögens | 2.343 | 1.985 |
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Defizit / Überschuss (+ = Vermögenswert; - = Verbindlichkeit) | -429 | -651 |
(b) Höchstgrenze, verfügbarer wirtschaftlicher Nutzen | 11.585 | 19.741 |
Erkennbarer Betrag (niedriger als (a) und (b) falls Vermögenswert) | -429 | -651 |
10. Schätzung der Beiträge vom nächsten Jahr IAS 19.147 lit.b | ||
Beiträge durch Arbeitgeber | 72 | 72 |
Beiträge durch Planteilnehmer | 72 | 72 |
11. Planvermögensklassen (nicht börsennotierter Kurs) IAS 19.142 | ||
Bargeld und Gegenwerte | 59 | 37 |
Eigenkapitalinstrumente | 841 | 605 |
Schuldtitel | 855 | 818 |
Immobilien | 524 | 454 |
Sonstiges | 64 | 70 |
Gesamte Zinserträge zum Kapitalwert (nicht börsennotierter Kurs) | 2.343 | 1.985 |
12. Sensitivitätsanalyse IAS 19.145 | ||
DBO = Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, SC = Service Cost (Arbeitgeber) | ||
DBO zum 30.09. mit DR -0,25 % | 2.904 | 2.770 |
DBO zum 30.09. mit DR +0,25 % | 2.651 | 2.512 |
DBO zum 30.09. mit IR -0,25 % | 2.723 | 2.589 |
DBO zum 30.09. mit IR +0,25 % | 2.823 | 2.683 |
DBO zum 30.09. mit SI -0,25 % | 2.756 | 2.610 |
DBO zum 30.09. mit SI +0,25 % | 2.788 | 2.661 |
DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung + 1 Jahr | 2.824 | 2.687 |
DBO zum 30.09. mit Lebenserwartung - 1 Jahr | 2.721 | 2.584 |
SC des nächsten Jahres mit DR +0,25 % | 88 | 103 |
SC des nächsten Jahres mit IR +0,25 % | 98 | 115 |
13. Fälligkeitsprofil des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung IAS 19.147 | ||
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren | 18,3 | 19,6 |
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für aktive Mitglieder | 18,3 | 19,6 |
Gewichtete durchschnittliche Laufzeit des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung in Jahren für Rentner | n.a. | n.a. |
14. Bestandteile des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung, aufgeteilt IAS 19.137 | ||
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 30.09. für aktive Mitglieder | 2.773 | 2.636 |
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten bestehen aus folgenden Positionen:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Rückstellungen für künftige Earn-Out-Zahlungen | 274 | 4.187 |
Bewertung von Finanz-Derivaten | 21 | 57 |
Gesamt 295 4.244 |
Der Zins Swap hat zum 30. September 2021 einen negativen beizulegenden Zeitwert in Höhe von 21 Tsd. € (i.V. 57 Tsd. €).
Die langfristigen Finanzschulden belaufen sich auf 4.000 Tsd. € (i.V. 9.300 Tsd. €). Dieser Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus einem Darlehen in Höhe von 1.000 Tsd. € (i.V. 4.800 Tsd. €) mit einer Restlaufzeit von 1,5 Jahren sowie eines weiteren Darlehens in Höhe von 3.000 Tsd. € (i.V. 4.500 Tsd. €) mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren. Beide Darlehen dienen zur Finanzierung von Unternehmenskäufen.
Im Rahmen dieser Darlehensverträge hat die KPS eine Verpflichtungserklärung betreffend die Anteile an der KPS Business Transformation and Digital, S.L.U., Spanien, der Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg und der KPS Digital Ltd., London, Großbritannien als Sicherheit abgegeben.
Die passiven latenten Steuern betrugen 1.860 Tsd. € (Vorjahr: 2.248 Tsd. €).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beliefen sich auf 7.639 Tsd. € (i.V. 7.009 Tsd. €) und resultieren vorwiegend aus eingekauften Beratungsleistungen.
Zum Stichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 17.300 Tsd. € (Vorjahr:
23.300 Tsd. €) mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 196 Tsd. € (i.V. 200 Tsd. €) enthalten von Kunden vereinnahmte Vorauszahlungen für die zukünftige Erbringung von Dienstleistungen.
Die Entwicklung der sonstigen kurzfristigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. € 01.10.2020 Verbrauch Auflösung Zuführung 30.09.2021
Rückstellungen für Personal | 8.919 | -8.666 | -37 | 10.980 | 11.196 |
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 531 | -523 | -9 | 322 | 321 |
Rückstellungen für Abschluss/ Prüfungskosten | 198 | -198 | 0 | 259 | 259 |
Rückstellungen für Gewährleistungen | 0 | 0 | 0 | 200 | 200 |
Sonstige Rückstellungen | 1.688 | -1.014 | -59 | 1.319 | 1.934 |
Summe | 11.336 | -10.401 | -105 | 13.081 | 13.911 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Verpflichtungen gegenüber Dritten, soweit die Höhe oder die Fälligkeit noch ungewiss ist. Die erwarteten Fälligkeiten bewegen sich im kurzfristigen Rahmen.
Die Rückstellung für Personalverpflichtungen betrifft Tantiemen bzw. Boni, ausstehende Urlaubsansprüche, Verpflichtungen aus einem Altersteilzeitvertrag und noch abzuführende Beiträge an die Berufsgenossenschaft.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beruht auf Zahlungsverpflichtungen für erhaltene Leistungen, deren Höhe am Abschlussstichtag noch nicht endgültig feststand.
Die Rückstellung für Abschlusskosten betrifft Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entwickelten sich wie folgt:
30.09.2021 30.09.2020
in Tsd. € bis 3 Monate 3 – 12 Monate bis 3 Monate 3 – 12 Monate
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 3.638 | 0 | 4.054 | 0 |
Abzuführende Lohn- und Kirchensteuer | 1.732 | 0 | 1.345 | 0 |
Verbindlichkeiten Umsatzsteuer und sonstige Steuern | 3.022 | 0 | 2.535 | 0 |
Abzuführende Sozialversicherungen | 240 | 0 | 185 | 0 |
Kaufpreisverfplichtung Saphira Consulting A/S (Bonus) | 0 | 0 | 0 | 547 |
Kaufpreisverpflichtung Business and Digital Transformation S.L.U. | 2.329 | 0 | 2.000 | 0 |
Earn-Out Infront Consulting & Management GmbH | 1.018 | 781 | 1.484 | 1.026 |
Earn-Out KPS Digital Ltd. | 1.135 | 964 | 1.231 | 926 |
Übrige Verbindlichkeiten | 127 | 0 | 100 | 0 |
Summe sonstige Verbindlichkeiten | 13.241 | 1.745 | 12.934 | 2.499 |
Die Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 3.000 Tsd. € (Vorjahr: 2.013 Tsd. €) setzen sich zusammen aus Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuern 2.727 Tsd. € (Vorjahr: 1.836 Tsd. €) und Verbindlichkeiten aus Gewerbesteuern 273 Tsd. € (Vorjahr: 177 Tsd. €).
Für die Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden stuft das Management diese bei Zugang abhängig von der Art und Verwendungsabsicht in einer der folgenden Kategorien ein:
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)
Erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL)
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Überleitung der Bilanzposten zu den Kategorien von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente:
Zum | Zu fortgeführten | Nicht im Anwen- | Bilanzposten | |
Fair Value | Anschaffungskosten | dungsbereich | zum Geschäfts- | |
bewertet | bewertet | des IFRS 7 | jahresende | |
in Tsd. € | Buchwert | Buchwert Fair Value | Buchwert | |
Kurzfristige Vermögenswerte |
Vertragsvermögenswerte | (Vorjahr) | 0 | 6.036 | 6.036 | 0 | 6.036 |
(0) | (8.172) | (8.172) | (0) | (8.172) | ||
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (Vorjahr) | 0 | 34.500 | 34.500 | 0 | 34.500 |
(0) | (30.130) | (30.130) | (0) | (30.130) | ||
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | (Vorjahr) | 0 | 1.811 | 1.811 | 29 | 1.840 |
(0) | (1.186) | (1.186) | (400) | (1.586) | ||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (Vorjahr) | 0 | 8.060 | 8.060 | 0 | 8.060 |
(0) | (20.115) | (20.115) | (0) | (20.115) |
Finanzschulden (Vorjahr) | 0 | 4.000 | 4.000 | 0 | 4.000 |
(0) | (9.300) | (9.300) | (0) | (9.300) | |
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) | 295 | 0 | 0 | 0 | 295 |
(2.108) | (2.136) | (2.136) | (0) | (4.244) | |
Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr) | 0 | 21.747 | 21.747 | 0 | 21.747 |
(0) | (24.135) | (24.135) | (0) | (24.135) |
Finanzschulden (Vorjahr) | 0 | 17.300 | 17.300 | 0 | 17.300 |
(0) | (23.300) | (23.300) | (0) | (23.300) | |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr) | 0 | 7.639 | 7.639 | 0 | 7.639 |
(0) | (7.009) | (7.009) | (0) | (7.009) | |
Sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr) | 3.898 | 6.040 | 6.040 | 5.049 | 14.987 |
(4.667) | (6.885) | (6.885) | (3.881) | (15.433) | |
Leasingverbindlichkeiten (Vorjahr) | 0 | 4.620 | 4.620 | 0 | 4.620 |
(0) | (4.590) | (4.590) | (0) | (4.590) |
Die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9 und IFRS 7 in die unterschiedlichen Klassen von Finanzinstrumenten aufgegliedert. Die Bewertungskategorien sind zusätzlich aggregiert dargestellt.
in Tsd. €
Bewertungs- kategorie nach IFRS 9 und
IFRS 7
Buchwert 30.09.2021
Fair Value 30.09.2021
Buchwert 30.09.2020
Fair Value 30.09.2020
Vertragsvermögenswerte | AC | 6.036 | 6.036 | 8.172 | 8.172 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 34.500 | 34.500 | 30.130 | 30.130 |
Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte | AC | 1.811 | 1.811 | 1.186 | 1.186 |
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | AC | 8.060 | 8.060 | 20.115 | 20.115 |
Finanzschulden AC | 4.000 | 4.000 | 9.300 | 9.300 |
Sonstige Verbindlichkeiten AC | 0 | 0 | 2.136 | 2.136 |
Sonstige FVTPL Verbindlichkeiten | 295 | 295 | 2.108 | 2.108 |
Leasingverbindlichkeiten AC | 21.747 | 21.747 | 24.135 | 24.135 |
Finanzschulden | AC | 17.300 | 17.300 | 23.300 | 23.300 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 7.639 | 7.639 | 7.009 | 7.009 |
Sonstige Verbindlichkeiten | AC | 6.040 | 6.040 | 6.885 | 6.885 |
Sonstige Verbindlichkeiten | FVTPL | 3.898 | 3.898 | 4.667 | 4.667 |
Leasingverbindlichkeiten | AC | 4.620 | 4.620 | 4.590 | 4.590 |
Ausgereichte Kredite AC und Forderungen, die zu Anschaffungskosten bewertet werden | 50.407 | 50.407 | 59.604 | 59.604 |
Erfolgswirksam mit dem FVTPL beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten | 4.193 | 4.193 | 6.775 | 6.775 |
Finanzielle Verbindlichkeiten, AC die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden | 61.346 | 61.346 | 77.355 | 77.355 |
Zahlungsmittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Analog haben Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten regelmäßig Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.
Die Buchwerte der kurzfristigen Finanzschulden entsprechen näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Die Nettogewinne und -verluste gemäß IFRS 7.20 stellen sich wie folgt dar:
in Tsd. € | aus Zinsen | aus der Folgebewertung | aus Abgang | Netto- ergebnis | |||
beizulegender Zeitwert | Währungs- umrechnung | Wert- berichtigung | 2020/2021 | ||||
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | (Vorjahr) | -0 | 0 | -123 | -429 | 0 | -552 |
(0) | (0) | (-100) | (-559) | (0) | (-660) | ||
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) | (Vorjahr) | -407 | 0 | -105 | 0 | 0 | -512 |
(-435) | (5) | (0) | (0) | (0) | (-430) | ||
Erfolgswirksame finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert (FVTPF) | (Vorjahr) | -258 | 125 | 0 | 0 | 0 | -133 |
(-402) | (-95) | (0) | (0) | (0) | (-497) |
Bei den Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten beinhalten die Nettogewinne beziehungsweise –verluste Währungskursdifferenzen, Wertminderungen, Wertaufholungen, realisierte Abgangserfolge und nachträgliche Eingänge aus abgeschriebenen Forderungen.
Die Nettogewinne beziehungsweise –verluste der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten entstehen durch Währungskursdifferenzen, die Ausbuchung der Verbindlichkeiten oder aus Zinsaufwendungen beziehungsweise –erträge aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert:
Für die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert in Stufe 3 bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten hat sich der Wert im Berichtsjahr wie folgt verändert:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Anfangsbestand | 6.774 | 19.598 |
Gesamte Gewinne/Verluste | 133 | 497 |
- davon in GuV erfasst | 133 | 497 |
- davon im sonstigen Ergebnis erfasst | 0 | 0 |
Reklassifizierungen | 0 | -8.005 |
Hinzuerwerbe | 0 | 0 |
Emissionen | 0 | 0 |
Beendigungen | -2.715 | -5.316 |
Transfer aus Stufe 3 hinaus | 0 | 0 |
Endbestand | 4.192 | 6.774 |
Mit den Verkäufern der KPS Business Transformation and Digital, S.L.U., Barcelona, Spanien, wurde im Februar 2020 eine Vereinbarung geschlossen und die ursprüngliche Earn-Out Vereinbarung aus dem Unternehmenserwerb gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines festen Betrages von 10.329 Tsd. € aufgehoben. Dieser Betrag wird in drei Tranchen gezahlt. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden 2.000 Tsd.
€ ausgezahlt.
Der beizulegende Zeitwert der oben genannten finanziellen Verbindlichkeiten in der Stufen 3 wurde in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Bewertungsverfahren basierend auf Discounted-Cashflow- Analysen bestimmt. Wesentlicher Eingangsparameter ist der Abzinsungssatz, der das Ausfallrisiko der Gegenparteien berücksichtigt.
Die gesamten Gewinne und Verluste, die während des Geschäftsjahres erfolgswirksam erfasst wurden, enthalten Verluste aus der Zuführung von Earn-Out Verbindlichkeiten (Kategorie FVTPL) in Höhe von 194 Tsd. € (Vorjahr: 1.278 Tsd €), Erträge aus der Auflösung von Earn-Out Verbindlichkeiten in Höhe von 283 Tsd. €, Zinsaufwendungen (Kategorie FVTPL) in Höhe von 258 Tsd. € (Vorjahr: 1.399 Tsd. €) und Gewinne aus der Bewertung eines Zinsswaps (Kategorie FVTPL) in Höhe von 36 Tsd. € (Vorjahr: 49 Tsd. €).
Der KPS Konzern setzt ein derivatives Finanzinstrument in Form eines Zinsswaps ein. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Zinsrisiken.
Die KPS AG hat im Rahmen der Unternehmensakquisitionen einen langfristigen Kredit in Höhe von 20 Mio.
€ aufgenommen. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde in 2018/19 ein Zinssatzswap in Höhe von 10 Mio.
€ abgeschlossen. Der abgesicherte Teil beträgt zum 30. September 2021 noch 2,4 Mio. €. Angesichts der mehrjährigen Laufzeit des Zinsswaps hängt der beizulegende Zeitwert unter anderem von der zukünftigen Entwicklung der EURIBOR Zinssätze ab. Die Bewertung erfolgt auf Basis von Marktdaten am Bewertungsstichtag und unter Verwendung allgemein anerkannter Bewertungsmodelle. Zum Bilanzstichtag beträgt der beizulegende Zeitwert 21 Tsd. € (i.V. 57 Tsd. €), der als sonstige Verbindlichkeit erfasst ist.
Da die Voraussetzungen für die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht erfüllt sind, erfolgt ein Ausweis der derivativen Finanzinstrumente als Derivate ohne Sicherungsbeziehung. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Tabelle zu den Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten dargestellt.
Der KPS Konzern ist als Beratungsunternehmen Finanzrisiken ausgesetzt. Hierbei werden im Wesentlichen unterschieden:
Liquiditätsrisiken
Kreditrisiken / Ausfallrisiken
Marktrisiken
Die Steuerung, Überwachung und Absicherung der Finanzrisiken liegen im Verantwortungsbereich des Vorstands, der hierbei durch die Verantwortlichen im Rechnungswesen unterstützt wird. Ziel dabei ist es, Risiken rechtzeitig zu erkennen und diese durch geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen zu begrenzen.
Das Kapitalmanagement bemisst sich nach der Nettoliquidität. Die Unternehmensleitung verfolgt das Ziel einer kontinuierlichen und nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Das Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote) betrug 43,0 % per 30. September 2021 (Vorjahr: 38,1 %).
In dem langfristigen Darlehensvertrag der KPS AG wurde ein Verschuldungsgrad von maximal 2,5 vereinbart. Die Formel zur Ermittlung des Verschuldungsgrades lautet: Nettofinanzverschuldung / EBITDA. Die Einhaltung der Covenants wird im Rahmen des Kapitalrisikomanagements regelmäßig überwacht. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde der maximale Verschuldungsgrad eingehalten.
Als Folge einer Nichteinhaltung der Covenants könnte der Kapitalgeber weitere Auszahlungen verweigern und nach seiner Wahl die bankmäßigen Sicherheiten verlangen.
Liquiditätsrisiken können durch eine Verschlechterung des operativen Geschäfts und als Folge von Kredit und Marktpreisrisiken entstehen. Der KPS Konzern steuert das Liquiditätsrisiko unter Einbindung einer kurz- und langfristigen Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung von bestehenden Kreditlinien. Die Liquiditätsplanung wird laufend überwacht. Über die Hausbanken bestehen Cash-Pool-Vereinbarungen mit den inländischen Tochtergesellschaften der KPS AG. Zusätzlich verfügt KPS über nicht ausgenutzte Kreditlinien, die unbefristet zur Verfügung stehen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten:
in Tsd. € 30.09.2021 2021/2022
2022/2023 bis
2024/2025 2025/2026ff.
Finanzschulden | 21.300 | 17.300 | 4.000 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten | 26.367 | 4.767 | 7.336 | 14.988 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.639 | 7.639 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 14.987 | 14.692 | 300 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 3.000 | 3.000 | 0 | 0 |
in Tsd. € 30.09.2020 2020/2021
2021/2022 bis
2023/2024 2024/2025ff.
Finanzschulden | 32.600 | 23.300 | 9.300 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Leasingverbindlichkeiten | 28.725 | 4.763 | 10.173 | 14.804 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.009 | 7.009 | 0 | 0 |
Sonstige Verbindlichkeiten | 15.433 | 13.480 | 2.049 | 0 |
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 2.013 | 2.013 | 0 | 0 |
Die Liquiditätsplanung wird für die einzelnen Monate erstellt. Dabei werden die Fälligkeiten von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten anhand der vereinbarten Zahlungsziele geplant. Für die Verbindlichkeiten werden die Zahlungsabflüsse entsprechend den Zahlungszielen und den vereinbarten Fälligkeiten geplant.
Für den laufenden Monat und den Folgemonat werden taggenaue Liquiditätsbetrachtungen vorgenommen und die Planung an die tatsächlichen Zahlungsströme angepasst.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Auszahlungen aus dem Zins Swap für die Folgeperioden.
30.09.2021
in Tsd. € < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Zinswap 7 1 0
Gesamt 7 1 0
30.09.2020
in Tsd. € < 1 Jahr 1 – 5 Jahre > 5 Jahre
Zinswap 12 7 0
Gesamt 12 7 0
Ein Kreditrisiko besteht für die KPS Gruppe dahingehend, dass der Wert der Vermögenswerte beeinträchtigt werden könnte, wenn Kunden oder sonstige Schuldner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Minimierung der Kreditrisiken wird die Bonität einzelner Kunden oder Geschäftspartner mit hohem Auftragsvolumen überprüft. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Das Ausfallrisiko des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese finanziellen Vermögenswerte sind entsprechende Risikovorsorgen gebildet worden.
Im Berichtsjahr wurde keine Risikokonzentration (Vorjahr: ein Kunde) i.S.d. IFRS 8.34 ermittelt. Die offenen Forderungen hieraus beliefen sich im Vorjahr auf 2.238 Tsd. €.
Im operativen Geschäft werden die Forderungen fortlaufend überwacht. Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag anhand einer Wertberichtigungsmatrix zur Ermittlung der erwarteten Kreditverluste analysiert. Darüber hinaus werden bei Bekanntwerden von Insolvenz die Forderungen ohne Zahlungserwartung zu 100 % beziehungsweise entsprechend der mitgeteilten Insolvenzquote wertberichtigt. Hieraus gab es im Berichtsjahr 2020/2021 keine wesentlichen Wertberichtigungen. Die Ausfallrisikoanalyse erfolgt im Rahmen einer multifaktoriellen und ganzheitlichen Analyse des Schuldners und des Finanzinstruments. KPS stützt sich bei der Beurteilung ob ein signifikanter Anstieg des Ausfallrisikos vorliegt, unter anderem auf einzelne qualitative Faktoren, die in IFRS 9 dargestellt sind und die auf eine Zahlungsunfähigkeit des Kontrahenten hindeuten. Zum 30. September 2021 lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass über die gebuchten Wertberichtigungen hinausgehende Risiken bestehen. Sollte bei einer Zahlungsverpflichtung eine Überfälligkeit von 30 Tage vorliegen, kann die Vermutung der signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos widerlegt werden. Dies erfolgt über Nachweise in Form von angemessenen und belastbaren Informationen, welche belegen, dass es nicht aus Zahlungsschwierigkeiten des Kontrahenten resultiert.
Das maximale Ausfallrisiko zu Bruttobuchwerten stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. €
Weder über- fällig noch wertberichtigt
Überfällig und nicht wert- berichtigt
wert-
berichtigt 30.09.2021
Vertragsvermögenswerte | 6.070 | 0 | 0 | 6.070 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 28.815 | 3.044 | 4.207 | 36.065 |
Sonstige Vermögens- gegenstände | 1.840 | 0 | 0 | 1.840 |
Gesamt | 36.725 | 3.044 | 4.207 | 43.975 |
Vorjahr | ||||
Weder über- fällig noch | Überfällig und nicht wert- | wert- | ||
in Tsd. € | wertberichtigt | berichtigt | berichtigt | 30.09.2020 |
Vertragsvermögenswerte | 8.172 | 0 | 0 | 8.172 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 24.925 | 1.977 | 4.209 | 31.112 |
Sonstige Vermögens- gegenstände | 1.586 | 0 | 0 | 1.586 |
Gesamt | 34.683 | 1.977 | 4.209 | 40.870 |
In den wertberichtigten Forderungen sind nominale Forderungsbeträge in Höhe von 4.207 Tsd. € (Vorjahr:
4.209 Tsd. €) enthalten, die um 1.372 Tsd. € (Vorjahr: 907 Tsd. €) wertberichtigt wurden.
Die Fälligkeit der Bruttobuchwerte überfälliger, nicht wertberichtigter finanzieller Vermögenswerte ergibt sich aus folgender Übersicht:
in Tsd. € bis 30 Tage 31 bis 90 Tage
mehr als
90 Tage 30.09.2021
Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.272 | 144 | 628 | 3.044 |
Sonstige Vermögens- gegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamt | 2.272 | 144 | 628 | 3.044 |
in Tsd. € bis 30 Tage 31 bis 90 Tage
mehr als
90 Tage 30.09.2020
Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.332 | 127 | 518 | 1.977 |
Sonstige Vermögens- gegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 |
Gesamt | 1.332 | 127 | 518 | 1.977 |
In der laufenden Berichtsperiode gab es hinsichtlich der Bestimmung der Wertberichtigungen der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste für Forderungen keine Änderungen der Schätzmethoden oder der wesentlichen Annahmen im Vergleich zu der im Vorjahr ermittelten und nachrichtlich im Anhang dargestellten Wertberichtigung.
Forderungen werden (vollständig) wertberichtigt, wenn Informationen vorliegen, die darauf hindeuten, dass sich der Schuldner in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet und keine realistische Aussicht auf eine Zahlung besteht.
Die folgende Tabelle zeigt das Risikoprofil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne die bereits wertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) auf Basis der Wertberichtigungsmatrix der KPS. Da die historischen Erfahrungen bei den Ausfällen im Hinblick auf die verschiedenen Kundensegmente keine signifikanten Unterschiede aufweisen, wird die auf die Überfälligkeit basierende Wertberichtigung nicht weiter zwischen den verschiedenen Kundengruppen des Konzerns unterschieden.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2021 - Tage überfällig
nicht
in Tsd. € | überfällig | 1 - 30 | 31 – 60 | > 60 | Summe |
Wertberichtigungsquote | 0,55% | 1,32% | 1,53% | 2,00% | |
geschätzter Bruttobuch- wert bei Ausfall | 27.249 | 2.272 | 522 | 250 | 30.292 |
Über die Restlaufzeit erwartete Verluste | 150 | 30 | 8 | 5 | 193 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2020 - Tage überfällig
nicht
in Tsd. € | überfällig | 1 - 30 | 31 – 60 | > 60 | Summe |
Wertberichtigungsquote | 0,07% | 0,96% | 3,72% | 4,62% | |
geschätzter Bruttobuchwert bei Ausfall | 24.767 | 1.357 | 127 | 870 | 27.121 |
Über die Restlaufzeit erwartete Verluste | 17 | 13 | 5 | 40 | 75 |
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der über die Restlaufzeit erwarteten Verluste, die für die jeweiligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, in Übereinstimmung mit den Vorschriften des vereinfachten Modells nach IFRS 9, erfasst wurden:
in Tsd. € 2020/2021 2019/2020
Stand Wertberichtigungen am 01. 10. | 1.199 | 856 |
- Verbrauch/Auflösung | -99 | -38 |
Bewertungsanpassungen aufgrund von Veränderungen des Ausfallrisikos | 494 | 527 |
Ausbuchungen | -29 | -146 |
Stand Wertberichtigungen am 30.09. 1.565 1.199 |
Die Bewertungsanpassungen in Höhe von 494 Tsd. € (i.V. 527 Tsd. €) betreffen überfällige Forderungen, für die nur ein teilweiser Zahlungseingang erwartet wird. Dieser resultiert nicht aus einer beeinträchtigten Bonität der Schuldner sondern aus Divergenzen betreffend der Abrechnung von bestimmten Leistungen. Aufgrund des noch andauernden Rechtsstreits wurde eine weitere Zuführung zur Wertberichtigung im Vergleich zum Vorjahr vorgenommen. Von den zum 30. September 2021 überfälligen und wertberichtigten Forderungen in Höhe von 4.207 Tsd. € (i.V. 4.209 Tsd. €) stammen 26 Tsd. € aus dem Geschäftsjahr 2020/2021 und 4.181 Tsd. € aus Vorjahren. Die Ansprüche der KPS AG sind nach Auskunft des Rechtsanwalts der Gesellschaft vollständig begründet. Sämtliche Wertberichtigungen betreffen das Segment Managementconsulting/ Transformationsberatung und werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden 29 Tsd. € (i.V. 146 Tsd. €) uneinbringliche Forderungen im Berichtsjahr 2020/2021 ausgebucht. Diese betreffen ebenfalls das Segment Managementconsulting/Transformationsberatung und werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Sollte die aktuelle COVID-19-Situation zu einen anhaltenden Rezession mit verzögertem Erholungsprozess führen, könnten die Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei den zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten um einen einstelligen Millionen-Euro- Betrag ansteigen.
Die Gesellschaften der KPS Gruppe wickeln ihre Geschäfte größtenteils in Euro, Dänischen Kronen, Britischen Pfund, Schweizer Franken, Norwegische und Schwedische Kronen ab. Die Geschäftstätigkeit in Britischen Pfund, Schweizer Franken, Schwedischen und Norwegischen Kronen wurden in einem untergeordneten Umfang getätigt. Bei einer Ausweitung des Geschäftsumfangs bestehen deshalb zukünftig Währungsrisiken. Da die Entwicklung der Dänischen Krone sehr stabil ist, wird auf die Angabe einer Sensitivitätsanalyse betreffend der Dänischen Krone verzichtet.
Die Finanzierung des Konzerns erfolgt, sofern erforderlich, mit kurzfristigen Kontokorrentkrediten, die unbefristet zur Verfügung stehen. Die Zinsen werden regelmäßig vom Kreditgeber angepasst. Daneben wurden kurzfristig zeitlich begrenzte Kredite aufgenommen, für die ein Festzins vereinbart war. Die im Berichtsjahr 2017/2018 vorgenommenen Unternehmensakquisitionen wurden durch die Aufnahme eines Darlehens mit einer Gesamtlaufzeit von fünf Jahren mit variablem Zinssatz finanziert. Das daraus
entstehende Risiko von steigenden Zinsen wurde zu 50 % durch einen Zins Swap vermindert. Bei dem bestehenden Zins Swap tauscht der KPS Konzern fixe und variable Zinszahlungen, die auf Basis von vereinbarten Nominalbeträgen berechnet wurden. Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps zum Stichtag wird durch Diskontierung künftiger Zahlungsströme unter Verwendung von Zinsstrukturkurven zum Stichtag und des mit dem Vertrag verbundenen Kreditrisikos bestimmt.
Das Zinsrisiko im Sinne eines Marktwertänderungsrisikos wird als nicht relevant angesehen. Die Finanzverbindlichkeiten des KPS Konzerns werden zu Anschaffungskosten bilanziert, so dass sich eine mögliche Marktwertänderung in der Bilanz nicht niederschlägt. Darüber hinaus hätte eine hypothetische Erhöhung des Marktzinsniveaus von 100 Basispunkten keine wesentliche Auswirkung auf das Finanzergebnis aus dem nicht gesicherten Teil des langfristigen Darlehens.
Eine Änderung von Risikoparametern hätte keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert gehabt.
Ein für möglich gehaltenes Szenario, dass das geplante EBIT in 2021/2022 um 15% höher liegt, würde zu einer unwesentlichen erfolgswirksamen Zuführung zum beizulegenden Zeitwert der Earn Out Verpflichtung führen.
KAPITALFLUSSRECHNUNG – ERLÄUTERUNG
In der Kapitalflussrechnung nach IAS 7 werden Zahlungsströme eines Geschäftsjahres erfasst, um Informationen über die Bewegungen der Zahlungsmittel des Konzerns darzustellen. Die Zahlungsströme werden nach betrieblicher Tätigkeit sowie nach Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Zur Darstellung des operativen Cashflows verwendet der Konzern die indirekte Methode.
Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelbestand umfasst alle in der Bilanz ausgewiesenen kurzfristigen Zahlungsmittel unter Abzug von laufenden Bankverbindlichkeiten als Teil des Zahlungsmittelfonds. Dieser Zahlungsmittelbestand beträgt am Ende der Periode 8.060 Tsd. € (Vorjahr:
20.115 Tsd. €). Zum Ende der Periode bestanden kurzfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von
17.300 Tsd. € (Vorjahr: 23.300 Tsd. €) und langfristige Bankverbindlichkeiten in Höhe von 4.000 Tsd. €
(Vorjahr: 9.300 Tsd. €).
Die im Vorjahresvergleich gesunkene Nettoliquidität ist im Wesentlichen auf den gestiegenen Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeiten zurückzuführen. Darunter fallen die Rückzahlungen von kurz- und langfristigen Finanzkrediten. Der Mittelabfluss aus operativer Geschäftstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus dem Aufbau der kurzfristigen Vermögensgegenstände sowie aus Steuerzahlungen. Die Mittelabflüsse für Investitionen in das langfristig gebundene Vermögen beliefen sich auf -6.183 Tsd. € (Vorjahr: -14.839 Tsd. €) und betrafen hauptsächlich Earn-Out-Zahlungen.
Der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit ist gegenüber dem Vorjahr von 22.040 Tsd. € um 4.660 auf 17.380 Tsd. € zurückgegangen. Diese Veränderung ergibt sich hauptsächlich aus dem Anstieg der Forderungen aus Lieferung und Leistungen in Höhe von 4.370 Tsd. €.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich im Geschäftsjahr von -14.839 Tsd. € um 8.656 Tsd.
€ auf -6.183 Tsd. €. Im Geschäftsjahr wurden neben Investitionen in Entwicklungsleistungen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte auch Earn-Out-Zahlungen für Unternehmensakquisitionen vorgenommen.
Die Veränderung des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit gegenüber dem Vorjahr um -26.313 Tsd. € auf
-23.253 Tsd. € (i.V. 3.060 Tsd. €) resultiert hauptsächlich aus der Tilgung von lang- und kurzfristigen Darlehen in Höhe von 11.300 Tsd. € , der Auszahlung für die Tilgung Leasingverbindlichkeiten in Höhe von
-5.077 Tsd. € sowie einer Dividendenzahlung in Höhe von -6.360 Tsd. € .
Die folgende Überleitung zeigt die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit, einschließlich Veränderungen durch Cashflows und nicht zahlungswirksamen Veränderungen:
Geschäftsjahr
in Tsd. € | 01.10.2020 | zahlungs- wirksam | zahlungsunwirksam Bewertungs- Zugänge änderungen | Sonstige | 30.09.2021 |
Kaufpreisverbindlichkeiten | 10.854 | -4.715 | 194 0 | 168 | 6.500 |
Leasingverbindlichkeiten | 28.725 | -5.229 | 2.468 244 | 159 | 26.367 |
Verzinsliche Verbindlichkeiten | 32.600 | -11.300 | 0 0 | 0 | 21.300 |
Summe | 72.179 | -21.244 | 2.662 244 | 327 | 54.167 |
Vorjahr
in Tsd. € | 01.10.2019 | zahlungs- wirksam | zahlungsunwirksam Bewertungs- Zugänge änderungen | Sonstige | 30.09.2020 |
Kaufpreisverbindlichkeiten | 19.492 | -11.358 | 1.277 0 | 1.442 | 10.854 |
Leasingverbindlichkeiten | 24.013 | -5.287 | 10.070 -76 | 5 | 28.725 |
Verzinsliche Verbindlichkeiten | 17.405 | 15.195 | 0 0 | 0 | 32.600 |
Summe | 60.910 | -1.450 | 11.347 -76 | 1.447 | 72.179 |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG - ERLÄUTERUNG
Das KPS Beratungsportfolio kann in die nachfolgend dargestellten drei berichtspflichtigen Segmente eingeteilt werden, die einer regelmäßigen Bewertung durch den Vorstand unterliegen. Die Segmentierung erfolgt in Übereinstimmung mit der internen Ausrichtung ausschließlich nach Geschäftsfeldern.
Folgende Segmente werden unterschieden:
In diesem Segment steht die „Transformationsberatung“, bei der die KPS Gruppe eine führende Position im Beratungsmarkt einnimmt. Im Rahmen der Transformationsberatung werden die Kunden bei der Umsetzung komplexer Unternehmensinitiativen unterstützt und Konzepte und Lösungen unter Beachtung von prozesstechnischen, organisatorischen, logistischen, finanztechnischen sowie systemtechnischen Rahmenbedingungen entwickelt. Das Beratungsangebot schließt die vorhandene Lücke zwischen den klassischen Strategie- und Prozessberatern auf der einen Seite und den Implementierungspartnern und Systemintegratoren auf der anderen Seite. Zusätzlich umfasst dieses Beratungssegment die Implementierungsberatung sowie das Leistungsportfolio der KPS Gruppe als SAP- Beratungspartner.
Im Mittelpunkt dieses Beratungssegments steht die Prozess- und Implementierungsberatung im Technologiebereich. Der KPS Konzern deckt dabei sowohl das Feld der Non-SAP-Technologien wie das der SAP-Technologien ab. Schwerpunkte im SAP-Technologiebereich sind vor allem die Themenbereiche SOA und Netweaver, im Non-SAP-Bereich die Themen Hochverfügbarkeit-, Security- und Storagelösungen. Da eine sichere und hochverfügbare Systemlandschaft die Basis für erfolgreiche Unternehmen darstellt, sichert sich der KPS Konzern mit dezidierten Lösungen die nahtlose Integration sämtlicher Prozesse im heterogenen Systemumfeld. Der Konzern unterstützt die Kunden bei der Analyse der Ist-Situation und dem Aufbau einer IT-Infrastruktur, in der sämtliche betriebliche Funktionsbereiche transparent werden.
Zur Abrundung ihres Leistungsspektrums vertreibt die KPS Gruppe in bestimmten Bereichen als zertifiziertes Systemhaus bzw. zertifizierter Vertriebspartner Softwarelizenzen, Wartungsverträge sowie Hardwarekomponenten. Dabei handelt es sich um Produkte namhafter Hersteller, insbesondere SAP, IBM und SAPERION, mit denen der Konzern eine langjährige Zusammenarbeit und diverse Beratungs- und Vertriebspartnerschaften verbindet.
Die Aufgliederung der Vermögens- und Ertragslage entsprechend IFRS 8 ist aus nachfolgender Tabelle ersichtlich und entspricht der internen Berichtsstruktur:
Darstellung nach Geschäftsfeldern in Tsd. €
Management- consulting/ Transformations- beratung
System Integration
Produkte/
Lizenzen übrige gesamt
Ergebnisposition | 30.09.2021 | Vorjahr | 30.09.2021 | Vorjahr | 30.09.2021 | Vorjahr | 30.09.2021 | Vorjahr | 30.09.2021 | Vorjahr |
Umsatz | 150.256 | 153.485 | 1.215 | 1.245 | 6.509 | 11.716 | 0 | 0 | 157.979 | 166.446 |
Herstellungskosten | -107.762 | -108.001 | -732 | -785 | -4.723 | -8.549 | 0 | 0 | -113.217 | -117.335 |
Business Development | -4.407 | -4.338 | 0 | 0 | -166 | -81 | 0 | 0 | -4.572 | -4.418 |
Betriebskosten | -9.109 | -10.609 | -38 | -51 | -409 | -233 | -8.987 | -11.126 | -18.543 | -22.019 |
EBITDA | 28.978 | 30.538 | 445 | 409 | 1.211 | 2.853 | -8.987 | -11.126 | -21.647 | 22.674 |
Abschreibungen | -6.752 | -7.304 | -10 | -15 | -27 | -96 | -1.449 | -1.154 | -8.239 | -8.569 |
EBIT | 22.226 | 23.234 | 434 | 394 | 1.184 | 2.756 | -10.436 | -12.280 | 13.408 | 14.105 |
Zinsen | -57 | -70 | 0 | 0 | 0 | 0 | -916 | -1.766 | -973 | -1.836 |
Ertragsteuern | -7.305 | -4.847 | -143 | -82 | -389 | -575 | 3.430 | 2.561 | -4.407 | -2.942 |
Die dargestellten Umsatzerlöse beinhalten ausschließlich Umsätze mit externen Kunden. Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet.
Die Aufteilung des Steueraufwands auf die einzelnen Segmente wurde anhand der EBITs der Segmente vorgenommen.
Im Segment „übrige“ werden im Wesentlichen Ertrags- und Aufwandsinformationen der KPS AG als Holding dargestellt.
Bei der KPS AG sind im Wesentlichen der Umsatz und das EBITDA die Grundlage für Unternehmensentscheidungen. Für Beurteilungen sind weitere Informationen (Vermögen, Verbindlichkeiten) größtenteils nicht relevant.
Die im Rahmen der Segmentberichterstattung angewandten Bewertungsgrundlagen entsprechen den Bewertungsgrundlagen des Gesamtunternehmens.
Geografische Angaben
Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgt nach dem Sitz des Auftraggebers und stellt sich wie folgt dar:
in Tsd. € 2020/2021 in % 2019/2020 in %
Deutschland | 67.595 | 42,8% | 83.622 | 50,2% |
Skandinavien | 34.387 | 21,8% | 37.637 | 22,6% |
England | 19.247 | 12,2% | 12.529 | 7,5% |
Schweiz | 13.570 | 8,6% | 8.268 | 5,0% |
Be-Ne-Lux | 12.936 | 8,2% | 15.170 | 9,1% |
Spanien | 9.988 | 6,3% | 8.849 | 5,3% |
Sonstige | 256 | 0,2% | 371 | 0,2% |
Gesamt | 157.979 | 100,0% | 166.446 | 100,0% |
Abhängigkeit von wichtigen Kunden
Im Segment „Managementconsulting / Transformationsberatung“ ist kein Großkunde (Vorjahr: einer) im Sinne des IFRS 8.34 enthalten. Im Vorjahr wurden 18,0 Mio. € Umsatzerlöse erzielt.
SONSTIGE ERLÄUTERUNGEN UND ANGABEN
Der gegenüber der KPS Consulting AG bestehende Rangrücktritt, in Höhe von 738 TCHF, wurde im laufenden Geschäftsjahr aufgehoben. Die zugrunde liegende Verbindlichkeit wurde von der KPS Consulting AG bezahlt. Der im Geschäftsjahr 2019/2020 vereinbarte Rangrücktritt mit der KPS Strategie- Prozess- und IT-Consulting GmbH, Österreich, in Höhe von 100 Tsd. €, besteht weiterhin. Darüber hinaus besteht weiterhin der Rangrücktritt zugunsten der KPS Sweden AB in Höhe von 400 Tsd. €. Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurde ein Rangrücktritt mit der KPS Solutions GmbH in Höhe von 6.000 Tsd. € vereinbart.
Die KPS Services GmbH hat eine Höchstbetragsbürgschaft in Höhe von 40.000 Tsd. € (i.V. 30.000 Tsd. €) zur Absicherung von Kontokorrent- und Geldmarktkreditlinien abgegeben. Zum Bilanzstichtag bestanden Kontokorrent- und Geldmarktverbindlichkeiten in Höhe von 12.000 Tsd. € (i.V. 18.000 Tsd. €).
Die Gesellschaft hat sich für die KPS Business Transformation GmbH, die KPS digital GmbH, die KPS Solutions GmbH, die KPS Services GmbH sowie die Infront Consulting & Management GmbH im Rahmen der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB dazu verpflichtet, für die gesamten, bis zum 30. September 2021 bestehenden Verpflichtungen dieser Gesellschaften gegenüber deren Gläubigern einzustehen. Diese Einstandspflicht ist bis einschließlich 30. September 2022 gültig.
Akquisitionen und Gründungen nach dem Bilanzstichtag gab es nicht.
Desinvestitionen und zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte gab es weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr.
Für die erbrachten Dienstleistungen der Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, sind Honorare in Höhe von 180 Tsd. € (Vorjahr: 157 Tsd. €) als Aufwand für Abschlussprüfungsleistungen erfasst worden. Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen umfassen vor allem Vergütungen für die Konzernabschlussprüfung sowie für die Prüfung der Abschlüsse der KPS AG und ihrer inländischen Tochterunternehmen. Honorare für prüfungsnahe Dienstleistungen oder weitere Tätigkeiten wurden an die Baker Tilly GmbH & Co. KG , Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nur im unten angegebenen Umfang geleistet.
Honorare des Abschlussprüfers:
in TEUR | 2020/2021 | 2019/2020 |
Abschlussprüfungsleistungen | 180 | 157 |
Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
Sonstige Leistungen | 147 | 0 |
Gesamt | 327 | 157 |
Nahe stehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 (Related Party Disclosures) sind juristische oder natürliche Personen, die auf die KPS AG und deren Tochterunternehmen Einfluss nehmen können oder der Kontrolle oder einem maßgeblichen Einfluss durch die KPS AG bzw. deren Tochterunternehmen unterliegen. Als „related parties“ im Sinne des IAS 24 kommen vor allem der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG sowie die Anteilseigner der Gesellschaft, die einen beherrschenden oder maßgeblichen Einfluss haben, in Betracht. Daneben werden die sogenannten Managing Partner des Konzerns zum erweiterten Management gezählt.
Nicht konsolidierte Tochtergesellschaften, Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen hat die KPS AG nicht.
Geschäfte mit Organmitgliedern der KPS AG werden zu Bedingungen durchgeführt, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind.
Die Alt-Gesellschafter der KPS Business Transformation GmbH halten folgende Aktien- und Stimmrechtsanteile an der KPS AG:
Michael Tsifidaris: 9.080.050 Aktien
(Vorjahr: 9.080.050 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 24,27 % (Vorjahr: ca. 24,27 %)
Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien
(Vorjahr: 4.103.084 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,97 % (Vorjahr: ca. 10,97 %)
Uwe Grünewald: 4.052.390 Aktien
(Vorjahr: 4.052.390 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,83 % (Vorjahr: ca. 10,83 %).
Dietmar Müller: 3.813.359 Aktien
(Vorjahr: 4.162.486 Aktien); Stimmrechtsanteil ca. 10,19 % (Vorjahr: ca. 11,13 %)
Die Gesamtbezüge der Alt-Gesellschafter aus bestehenden Arbeitsverträgen mit Konzernunternehmen
beliefen sich im Berichtsjahr auf 1.524 Tsd. € (Vorjahr: 1.380 Tsd. €) .
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Alt-Gesellschaftern bestanden im Geschäfts- und Vorjahr nicht.
Mitglieder des Vorstands der KPS AG halten folgende Aktienanteile an der KPS AG: Herr Leonardo Musso: 4.103.084 Aktien (Vorjahr: 4.103.084 Aktien)
Die aufwandswirksam erfassten Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Geschäftsjahr 2020/2021 auf 578 Tsd. € (i.V. 455 Tsd. €) , davon 216 Tsd. € (i.V. 120 Tsd. €) variable Komponente. Sie setzen sich aus fixen und variablen Bezügen zusammen und sind kurzfristig fällig.
Herr Leonardo Musso ist in allen Gesellschaften der KPS Gruppe Mitglied der Geschäftsführung sowie Verwaltungsrat der KPS Consulting AG, Zürich, Schweiz.
Dem erweiterten Management gehörten zum Stichtag 88 (Vorjahr: 81) Personen an.
Die Bezüge des erweiterten Managements betreffen kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer.
Dem erweiterten Management wurden für das abgelaufene Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von insgesamt
21.114 Tsd. € (Vorjahr: 19.406 Tsd. €) gewährt.
Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012/2013 eingeführten Funktion des Vice-Presidents sind für sieben Personen des erweiterten Managements Aufwendungen für künftige leistungsorientierte Ansprüche in Höhe von 1.073 Tsd. € (Vorjahr: 2.736 Tsd. €) zurückgestellt worden.
Die Bezüge der Aufsichtsräte für ihre Aufsichtsratstätigkeiten belaufen sich auf 55 Tsd. € (Vorjahr: 55 Tsd. €) .
Mit Herrn Tsifidaris und Herrn Grünewald bestehen Anstellungsverträge mit der KPS Business Transformation GmbH. Der Aufwand des Geschäftsjahres 2020/2021 betrug 946 Tsd. € (Vorjahr: 925 Tsd.
€) und beinhaltet fixe und variable Vergütungsbestandteile.
Mit Frau Veronika König und Robert Grünewald, Kinder von Herrn Uwe Grünewald (Aufsichtsrat), bestand im Geschäftsjahr Anstellungsverträge. Die geleisteten Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 3 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €).
Zum alleinvertretungsberechtigten Vorstand war im Berichtsjahr bestellt:
Herr Leonardo Musso, Vorstand KPS AG, Berg.
Der Aufsichtsrat setzt sich unverändert zum Vorjahr zusammen aus:
Herrn Michael Tsifidaris (Vorsitz),
Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Hamburg, Herrn Uwe Grünewald, (stellvertretender Vorsitz) Prokurist KPS Business Transformation GmbH, Münster, Herrn Hans-Werner Hartmann,
Rechtsanwalt, Grassau-Mietenkam.
Herr Uwe Grünewald ist Mitglied des Board of Directors bei der KPS Consulting A/S, Virum, Dänemark.
Mit Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats bestanden weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr Kreditverhältnisse.
EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Es ergaben sich keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
CORPORATE GOVERNANCE
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der KPS AG haben die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.kps.com) dauerhaft zugänglich gemacht.
MELDUNG NACH § 160 ABS.1 NR. 8 AKTG
Eine Aufstellung der Meldungen nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG ist im Geschäftsbericht veröffentlicht
KONZERNVERHÄLTNISSE / BEFREIUNGEN NACH § 264 ABS. 3, § 264B HGB
Die KPS AG, Unterföhring, erstellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss zum 30. September 2021. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die nachfolgenden Gesellschaften sind unter Anwendung der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss einbezogen und machen im Hinblick auf ihren jeweiligen Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020/2021 von den Befreiungsvorschriften gemäß § 264 Abs. 3, 264b HGB hinsichtlich Offenlegung und Teilen der Aufstellung Gebrauch:
KPS digital GmbH, Dortmund
KPS Business Transformation GmbH, Unterföhring
KPS Consulting GmbH & Co. KG, Unterföhring
KPS Services GmbH, Unterföhring
KPS Solutions GmbH, Unterföhring
Infront Consulting & Management GmbH, Hamburg Unterföhring, den 13. Januar 2022
Der Vorstand Leonardo Musso
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzern-Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie wesentliche Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Unterföhring, den 13. Januar 2022
Der Vorstand Leonardo Musso
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die KPS AG, Unterföhring
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS DER MIT DEM LAGEBERICHT DER GESELLSCHAFT ZUSAMMENGEFASST IST
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der KPS AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2021, der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung und Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigen-Kapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021, geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, ist in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU- Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden
„EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f)
EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU- APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern.
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:
Sachverhalt und Problemstellung
Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
Im Konzernabschluss der KPS AG werden unter dem Bilanzposten „Geschäfts- oder Firmenwerte“ Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 62,5 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 39 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Gesellschaft ordnet die Geschäfts- oder Firmenwerte den relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest („Impairment Test“) unterzogen. Hierbei werden grundsätzlich den ermittelten Nutzungswerten jeweils die Buchwerte der entsprechenden Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gegenübergestellt. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung ist.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt.
Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden.
Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen so-wie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichtsrat gebilligten Planung gestützt.
Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswertes haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten („Weighted Average Cost of Capi-tal“) beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.
Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert.
Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in Textziffer 6.2 des Anhangs enthalten.
Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern
Die KPS AG zeigt in ihrem Konzernabschluss unter dem Bilanzposten „latente Steueransprüche“ aktive latente Steuern von insgesamt EUR 4,6 Mio., darin sind latente Steuerforderungen aufgrund steuerlicher Verlustvorträge in Höhe von EUR 3,3 Mio. enthalten.
Die Bilanzierung der aktiven latenten Steuern erfolgte in dem Umfang, in dem es nach den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter wahrscheinlich ist, dass in absehbarer Zukunft zu versteuernde Ergebnisse anfallen, durch die die abzugsfähigen temporären Differenzen und noch nicht genutzte steuerliche Verluste genutzt werden können. Dazu werden Prognosen über die künftigen steuerlichen Ergebnisse ermittelt, die sich aus der verabschiedeten Planungsrechnung ergeben. Für die Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich fest- geschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sie in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig und mit Unsicherheit behaftet sind.
Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
Einbindung interner Spezialisten aus dem Bereich Tax Accounting im Rahmen unserer Prüfung der Steuersachverhalte in das Prüfungsteam.
Erlangung eines Verständnisses über die Konzeption des Prozesses des Managements zur Bilanzierung latenter Steuern.
Würdigung von Ansatz und Bewertung der latenten Steuern.
Beurteilung der Werthaltigkeit, soweit nicht ausreichend passive latente Steuern vorlagen, auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten steuerlichen Planungsrechnung und Würdigung der Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zum Ansatz und der Bewertung der latenten Steuern nachvollziehen und uns von deren Angemessenheit überzeugen.
3. Die Angaben der Gesellschaft zu den latenten Steuern sind in Textziffer 6.4 und 5.10 des Anhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
„Der KPS Vorstand“ und „KPS am Kapitalmarkt 2020/2021“ im Kapitel „An die Aktionäre“ im
Geschäftsbericht 2020/2021,
Konzernerklärung zur Unternehmensführung in Abschnitt 7. des zusammengefassten Lageberichts 2020/2021,
Angaben zur nichtfinanziellen Konzernerklärung und Entsprechenserklärung in Abschnitt 7. des zusammengefassten Lageberichts 2020/2021,
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Alternative Leistungskennzahlen des KPS Konzerns.
Der Aufsichtsrat ist für folgende sonstige Informationen verantwortlich:
„Der KPS Aufsichtsrat“ im Kapitel „An die Aktionäre“ im Geschäftsbericht 2020/2021.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter
– falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst ist, mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, ist durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst nach § 317 Abs. 3a HGB
Prüfungsurteil
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der beigefügten Datei „kpsag-2021-09-30-de.zip“ SHA256: 918064101887B99A52AD32307C08FECB6F389FEC4F935BB60F18F17A6D752962 enthaltenen und für
Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften er- streckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des
§ 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, für das Geschäftsjahr vom
1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach
§ 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt
„Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend
beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem
des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen
– beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung der ESEF- Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der KPS AG zusammengefasst, ermöglichen.
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Mai 2021 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. September 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 als Konzernabschlussprüfer der KPS AG, Unterföhring, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO
(Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Joachim Weilandt.
München, den 19. Januar 2022 Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf)
Hund Weilandt
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer